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Kind nicht angeschnallt

Was kann ich tun, wenn ich sehe, dass jemand ein Kind nicht anschnallt?

Es hängt von der eigenen Courage ab, ob Sie die Person anzusprechen und auf das Versäumnis hinzuweisen. Sie müssen damit rechen, dass die Reaktion des Gegenübers nicht unbedingt freundlich und verständnisvoll ausfällt.

Eine andere Möglichkeit ist, die Polizei zu informieren, insbesondere wenn Sie sich große Sorgen um die Sicherheit der betroffenen Kinder machen. auch wenn Sie während einer Fahrt ungesicherte Kinder in einem Auto sehen, merken Sie sich bitte folgende Details:

  • Ort und Zeit der Beobachtung
    (z.B. "B73, zwischen Hamburg und Buchholz")
  • KFZ-Kennzeichen, Fahrzeug-Marke, -Typ, Farbe
    (z.B. "Opel Astra, Kombi, blau")
  • Wie viele Personen befanden sich im Fahrzeug?
    (z.B. "Fahrer, Beifahrer und 1 Kind")
  • Fahrzeugführer: Geschlecht, Aussehen, geschätztes Alter
    (z.B. "männlich, kurzes braunes Haar, Oberlippenbart, ca. 30 Jahre")
     
Diese Informationen können Sie bei der Polizei im Rahmen einer Anzeige mitteilen. In den meisten Fällen wird die Polizei nicht versuchen, das Fahrzeug während dieser Fahrt zu stoppen , da die Gefahr eines Unfalls dabei zu groß ist. Doch sie wird der Sache nachgehen und bei Nachweis eines Verstoßes entsprechende Konsequenzen ziehen.

Bußgelder bei fehlender oder mangelnder Sicherung von Kindern:
 

  • Kind nur mit Erwachsenen-Gurt gesichert: 30,- €
  • mehrere Kinder nur mit Erwachsenen-Gurt gesichert: 35,- €
  • Kind ganz ungesichert: 40,- € + 1 Punkt in Flensburg
  • mehrere Kinder ganz ungesichert: 50,- € + 1 Punkt in Flensburg
  • Rückwärtsgerichteter Reboard-Sitz auf Beifahrerplatz mit scharfem Airbag: ca. 25,- €

Stand: 04/05
aktuelle Bußgelder finden Sie hier:
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/alkohol.html

Wenn ein Kind nicht oder nur unzureichend gesichert wurde, reduzieren sich dadurch im Falle eines Unfalls die Haftungsansprüche!

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