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Wenn das Mietverhältnis endet

Mietverhältnis kündigen

Heutzutage hat jeder zweite Mietrechtsprozess mit der Beendigung des Mietverhältnisses zu tun, jährlich etwa 140.000 Mietparteien gehen deshalb vor Gericht. Wird ein Mietvertrag gekündigt und der Auszug steht an, sind Konflikte und Streitpunkte oftmals vorprogrammiert. Welche Regeln sind bei der Kündigung befristeter und unbefristeter Mietverträge zu beachten?

 

Welche Reparatur- und Rückbauarbeiten müssen vom Mieter oder vom Vermieter übernommen werden? Was ist bei Schlussabrechnungen zu beachten?

 

Mit der zweiten Auflage des Ratgebers „Wenn das Mietverhältnis endet – Kündigung, Schönheitsreparaturen, Wohnungsübergabe“ wollen die Verbraucherzentrale NRW und der Deutsche Mieterbund auszugswilligen Mietern mit nützlichen Informationen zur Seite stehen. Praktische Hinweise zur Verhandlungstaktik und zum Verhalten bei gerichtlichem Streit, Musterformulierungen und zahlreiche weitere Tipps und Hinweise auf unterschiedliche Urteile runden den Leitfaden ab.

 

Der Ratgeber „Wenn das Mietverhältnis endet“ kostet 9,90 Euro und ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen erhältlich.

 

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/wenn_das_mietverhaeltnis_endet

  

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