Kinderrechte: Aktuelle Situation und gesetzliche Regelung

Welche Kinderrechte existieren?
Welche Länder haben den Kinderrechten zugestimmt - und welche nicht?
©Unsplash/Nicole Adams

Der Begriff ‚Kinderrechte‘ steht jedes Jahr am 20. November im Mittelpunkt. An diesem Tag wurde im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Hast du dich als Mutter oder Vater auch schon mal gefragt, welche Rechte deinen Sprösslingen eigentlich zustehen?

„Jeder Mensch hat Rechte – dafür gibt es die Charta der Menschenrechte. Kinder sind auch Menschen, aber sie haben besondere Bedürfnisse in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung.“ So erklärt das Deutsche Kinderhilfswerk die Entstehung eigens auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnittener Rechte, die mit der UN-Kinderrechtskonvention 1989 verabschiedet wurden.

Inzwischen haben 195 Staaten diesen gemeinsamen Vertrag unterschrieben – die USA hat den Vertrag bis heute noch nicht unterzeichnet. In Deutschland gilt er seit dem 5. April 1992.

Welche Kinderrechte sind in der Konvention festgehalten?

Die Konvention besteht aus 54 Artikeln, in dem zehn grundlegende Kinderrechte festgelegt, beschrieben und unterzeichnet wurden. Sie sollen – genauso wie die allgemeinen Menschenrechte – sicherstellen, dass jedes Kind in Würde, Sicherheit und Gleichberechtigung aufwachsen kann. Einige Beispiele der Kinderrechte aus der Konvention:

1. Recht auf Bildung

Alle Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, in die Schule zu gehen, um Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. Dieses Recht soll Ihnen eine Zukunft mit guten Chancen auf einen Job ermöglichen.

2. Recht auf Gleichbehandlung

Alle Kinder auf der Welt sollen die gleichen Chancen haben, ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Konfession, Hautfarbe oder Herkunft.

3. Recht auf elterliche Fürsorge

Zum einen haben Kinder das Recht, bei ihren Eltern aufzuwachsen. Niemand darf sie grundlos von ihren Eltern trennen. Zum anderen haben Eltern wiederrum die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und sie da zu sein. Sollte dies den Eltern nicht möglich sein, da sie beispielsweise krank oder bereits verstorben sind, oder wollen sie ihr Kind nicht oder behandeln es schlecht, kümmert sich das Jugendamt um eine Unterbringung in einer Pflegefamilie.

4. Recht auf Schutz vor Ausbeutung

Eines der wichtigsten Kinderrechte besagt, dass Kinder nicht ausgebeutet werden dürfen, sprich sie sollen keine Arbeit leisten müssen. Stattdessen sollen sie ihre Zeit mit Spielen oder Lernen verbringen. In Deutschland ist arbeiten für Kinder nicht komplett verboten. Sie dürfen sich ihr Taschengeld durch kleine Hilfsarbeiten aufbessern. Allerdings nur unter Berücksichtigung strenger Regeln bezüglich der Altersgrenze sowie Arbeitszeiten; auch ist anstrengende oder gefährliche Arbeit strikt verboten und sie müssen immer noch genügend Zeit für Schule und Freizeit haben.

5. Recht auf Gesundheit

Sind Kinder krank, muss ihnen geholfen werden. Auch Vorsorgeuntersuchungen fallen unter das Recht auf Gesundheit. Diese Untersuchungen sollen sicherstellen, dass Krankheiten bei Kindern frühzeitig entdeckt beziehungsweise komplett verhindert werden können. Überall auf der Welt muss es deshalb Krankenhäuser und Ärzte geben, die diese Hilfe anbieten.

6. Recht auf Mitbestimmung

Kinder haben ein Recht auf Meinungsäußerung, friedliche Demonstrationen sowie Versammlungsfreiheit. Betrifft eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz Kinder, muss auch die Meinung der Kinder von der Regierung gehört und bei der Unterzeichnung berücksichtigt werden.

Dass nicht alle dieser Kinderrechte auf der Welt eingehalten werden, ist leider hinlänglich bekannt. So gibt es laut UNICEF – dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen – beispielsweise in der Zentralafrikanischen Republik immer noch Kindersoldaten, denen nicht nur das Recht auf Schutz vor Ausbeutung, sondern auch das Recht darauf, in Sicherheit zu leben und das Recht auf Bildung verweigert wird. In der UN-Kinderrechtskonvention wird UNICEF explizit damit beauftragt, mitzuhelfen, die Kinderrechte weltweit zu verwirklichen.