Bitte anschnallen! Wie muss ein Kind gesichert werden?

Mit ein paar Tricks und Ideen kann eine Autofahrt mit Kind entspannter werden
©Anja via Unsplash

Kinderunfälle gehören nach wie vor zum traurigsten Kapitel unseres modernen Massenverkehrs. Immer noch verunglücken hierzulande Jahr für Jahr rund 40.000 Kinder unter 15 Jahren bei Straßenverkehrsunfällen. Ein Großteil der verunglückten Kinder kommt im Pkw zu Schaden. Die Überlebenschance eines nicht angeschnallten Kindes ist schon bei einer Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h im Falle eines Unfalls kaum vorhanden.

Wie muss ein Kind gesichert werden?

Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm müssen mit einem geeigneten Kindersitz im Auto transportiert werden. Hat ein Kind bis zum 12 Lebensjahr noch nicht die Körpergröße von 150 cm erreicht, so braucht es per Gesetz keinen Sitz mehr zu verwenden, sollte es jedoch dennoch tun.

Wenn Kinder falsch oder nicht gesichert sind

Mehr als 60 Prozent der Kinder werden falsch gesichert, dies können die Folgen sein:

  • Ist der Gurt nicht über die Schulter sondern unter dem Arm entlang geführt, klappt der Körper Ihres Kindes bei einem Aufprall nach vorn. Es schlägt dann ungebremst mit dem Kopf auf seine Beine.
  • Ist der Gurt im Autositz zu lose befestigt, schleudert der Kopf des Kindes beim Aufprall nach vorn und es kommt zu einer massiven Überdehnung der Halswirbelsäule.
  • Ist der Sitz im Auto zu locker befestigt, schleudern Sitz und Kopf des Kindes nach vorn und Verletzungen am Vordersitz sind die Folge.
  • Ein falsch befestigter Reboard-Sitz wird bei einem Unfall durch das Auto geschleudert.
  • Diese Folgen ergeben sich ohne Kinder-Autositz:

Kind nur mit Beckengurt angeschnallt:

  • Bei einem Unfall würde der Körper des Kindes wie ein Taschenmesser zusammengeklappt werden und sich der Gurt dabei tief in die Bauchorgane eindrücken (Gefahr innerer Verletzungen).

Kind sitzt auf dem Schoß eines Erwachsenen und wird mit diesem zusammen mit einem 3-Punkt-Gurt angeschnallt:

  • Das Kind wird beim Aufprall durch das Gewicht des Erwachsenen erdrückt
  • Das Kind wird auf dem Schoß eines Erwachsenen festgehalten:
  • Bei einem Aufprall erhöht sich das Gewicht des Kindes z.B. bei 40 km/h um das 25-fache – Festhalten ist somit nicht möglich.
  • Ein Kind von 10 kg wiegt dann z.B. 250 kg, unmöglich, dies festzuhalten, während man zur gleichen Zeit ebenfalls einem Aufprallgeschehen ausgesetzt sind … und das bei 40 km/h – überlegen Sie einmal, wie schnell Sie auf der Landstraße, auf der Autobahn oder in der Stadt wirklich fahren, wobei der Faktor der Vervielfachung von Gewicht sich bei größerer Geschwindigkeit jeweils erheblich erhöht!
  • Das Kind steht hinten zwischen den Vordersitzen:Dieses Kind hat bei einem Unfall so gut wie keine Überlebenschance!

Beachten Sie

während der Fahrt …

…dass sich Ihr Kind sich nicht aus dem Gurt befreit oder das Gurtschloss löst.

…dass Ihr Kind Sie nicht während der Fahrt ablenkt. Egal ob es sich verschluckt hat, einen Wutanfall hat oder ein Spielzeug hinuntergefallen ist: Überprüfen Sie die Verkehrssituation, fahren Sie rechts ran und halten Sie an, bevor Sie sich um Ihr Kind kümmern. Ihr Kind sollte während der Fahrt nicht essen oder trinken, wenn es noch klein ist und sich häufig verschluckt.

…dass auch das Zureichen von Keksen, Spielzeug, Taschentüchern zur Rückbank eine gefährliche Situation ist. Bei einem Ausweichmanöver müssen Sie beide Hände am Lenkrad haben, dies gelingt nicht, wenn Sie gerade einen Arm im Font des Wagens haben. Am Besten befestigen Sie Spielzeuge so, dass das Kind es selbst wieder herbeiholen kann (z.B. Schnullerband verwenden). Machen Sie lieber eine kleine Essenspause, in der Sie sich um Ihr Kind kümmern können.

am Ende der Fahrt:

Wenn Ihr Kind groß genug ist, um sich selbst abzuschnallen, vereinbaren Sie, dass es erst fragen muss, ob es sich abschnallen darf. Generell darf es sich erst abschnallen, wenn der Wagen steht und der Motor ausgeschaltet ist. Lassen Sie Ihr Kind zur Gehwegseite aussteigen, es sollte die Fahrzeugtür jedoch erst öffnen dürfen, wenn Sie die Situation gecheckt haben (Radfahrer, Fußgänger, …) und Ihr OK geben. Wenn Sie mehrere Kinder im Fahrzeug haben, sollte das weniger selbstständige Kind auf der Gehwegseite gesichert sein. Sie können es dann abschnallen ohne selbst in Gefahr zu geraten. Das mobilere Kind kann oft am Sitz des anderen Kindes vorbei gehen oder darüber hinweg gehoben werden und ebenfalls auf dieser Fahrzeugseite aussteigen.

Wenn Ihr Kind während der Fahrt einschläft:

Oft schlafen Kinder im Autositz ein. Diese verfügen meist über die Möglichkeit, den Sitz in eine Schlafposition zu verstellen. Halten Sie daher an und stellen Sie diese Position am Sitz ein. Wenn Ihr Kind wieder erwacht ist, stellen Sie die normale Sitzposition wieder ein, da diese sicherer ist.

Es empfiehlt sich außerdem, den Kopf des Kindes beim Schlafen abzustützen, da dieser sonst in eine unbequeme und ungesunde Position gerät. Da der Körper des Kindes im Schlaf schlaff ist und das Auto in Bewegung, wird der Kopf bei Bodenwellen, Kurven usw. hin und her gekippt. Im Handel werden Schlafhörnchen angeboten welche im Nacken des Kindes angelegt werden und die Funktion des Seitenschutzes am Kindersitz im Kopfbereich beeinträchtigen können. Der Kopf wird bei diesen Produkten nach vorn verlagert und kann aus dem Seitenschutz gleiten. Verwenden Sie statt besser die Produkte der Firma „Sandini“. Diese werden vorn im Bereich der Brust angebracht und stützen den Kopf nicht nur zur Seite sondern auch nach vorn ab, ohne dessen physische Position im Nacken zu beeinträchtigen. Diese Produkte gibt es in verschiedenen Größen und können im Auto, Fahrradsitz oder Buggy verwendet werden. Klettverschlüsse an der vorderen Mitte öffnen sich im Falle eines Aufpralls.

Kinder im Taxi:

Im Taxi müssen seit 1998 ebenfalls Kindersitze verwendet werden. Sitze der Größe 0 müssen vom Fahrgast selbst bereitgestellt werden, im Taxi müssen Sitze der Gruppen 1 und 2 oder 3 vorhanden sein und bei einer Fahrt mit Kindern unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm verwendet werden. Beachten Sie aber, dass Sie bei Taxis damit rechnen müssen, dass der verwendete Sitz veraltet ist und nicht für die Größe Ihres Kindes geeignet ist. Verwenden Sie möglichst Ihren eigenen Kindersitz.

Baby im Bauch:

Auch in der Schwangerschaft besteht die gesetzliche Anschnallpflicht. Viele Mütter sorgen sich dabei um ihr Ungeborenes, dass im Falle eines Unfalles durch den Gurt im Beckenbereich verletzt werden könnte. Die Sorge ist zwar berechtigt, befreit dennoch nicht von der Anschnallpflicht. Um das Ungeborene während eines Unfalls vor Verletzungen zu schützen, gibt es im spezielle Vorrichtungen zu kaufen. Das Prinzip ist simpel: Die Schwangere sitzt auf einem flachen Kissen, an dem zwischen den Oberschenkeln eine Schlaufe mit Klettverschluss befestigt ist. Der 3-Punkt-Gurt wird mit Hilfe des Klettverschlusses unter dem „Babybauch“ entlang geführt und kann somit keine Verletzungen verursachen.

Es hängt von der eigenen Courage ab, ob Sie die Person anzusprechen und auf das Versäumnis hinzuweisen. Sie müssen damit rechen, dass die Reaktion des Gegenübers nicht unbedingt freundlich und verständnisvoll ausfällt.

Eine andere Möglichkeit ist, die Polizei zu informieren, insbesondere wenn Sie sich große Sorgen um die Sicherheit der betroffenen Kinder machen. auch wenn Sie während einer Fahrt ungesicherte Kinder in einem Auto sehen, merken Sie sich bitte folgende Details:

  • Ort und Zeit der Beobachtung (z.B. „B73, zwischen Hamburg und Buchholz“)
  • KFZ-Kennzeichen, Fahrzeug-Marke, -Typ, Farbe (z.B. „Opel Astra, Kombi, blau“)
  • Wie viele Personen befanden sich im Fahrzeug? (z.B. „Fahrer, Beifahrer und 1 Kind“)
  • Fahrzeugführer: Geschlecht, Aussehen, geschätztes Alter (z.B. „männlich, kurzes braunes Haar, Oberlippenbart, ca. 30 Jahre“)

Diese Informationen können Sie bei der Polizei im Rahmen einer Anzeige mitteilen. In den meisten Fällen wird die Polizei nicht versuchen, das Fahrzeug während dieser Fahrt zu stoppen , da die Gefahr eines Unfalls dabei zu groß ist. Doch sie wird der Sache nachgehen und bei Nachweis eines Verstoßes entsprechende Konsequenzen ziehen.

 

 

 

 

Bußgelder bei fehlender oder mangelnder Sicherung von Kindern:

  • Kind nur mit Erwachsenen-Gurt gesichert: 30 Euro
  • mehrere Kinder nur mit Erwachsenen-Gurt gesichert: 35 Euro
  • Kind ganz ungesichert: 40 Euro + 1 Punkt in Flensburg
  • mehrere Kinder ganz ungesichert: 50 Euro + 1 Punkt in Flensburg
  • Rückwärtsgerichteter Reboard-Sitz auf Beifahrerplatz mit scharfem Airbag: ca. 25 Euro

Stand: 04/05
aktuelle Bußgelder finden Sie hier: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/alkohol.html

Wenn ein Kind nicht oder nur unzureichend gesichert wurde, reduzieren sich dadurch im Falle eines Unfalls die Haftungsansprüche!