Trennungskinder erhalten ab 2021 mehr Unterhalt

Kind hält Münzen in der aushand
Wie viel Unterhakt steht meinemn Kind zu?
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle für das kommende Jahr vorgestellt. Ab dem 1. Januar 2021 haben Trennungskinder Anspruch auf einen höheren Unterhalt.

Erhöhungen des Unterhalts: Düsseldorfer Tabelle 2021

Kindern von getrennt lebenden Eltern steht ab dem 1. Januar 2021 mehr Unterhalt zu. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag entschieden, dass der Betrag für alle Altersklassen im kommenden Jahr angehoben wird.

Die Beträge richten sich jeweils nach der niedrigsten Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1900 Euro netto. Einkommen die höher sind, werden in der Düsseldorfer Tabelle entsprechend höher berechnet.

Alle Altersklassen begünstigt

  • Trennungskinder bis fünf Jahre haben einen Anspruch auf 393 Euro Mindestunterhalt – ein Anstieg von 24 Euro.
  • Kindern zwischen sechs und elf Jahren steht ein Plus von 27 Euro zu. Der Unterhalt steigt somit auf insgesamt 451 Euro an.
  • Die nachfolgende Gruppe der 12- bis 18-Jährigen erhält statt 497 Euro dann 528 Euro.
  • Die Beträge für Volljährige werden ebenfalls angepasst.
  • Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben, bekommen weiterhin unverändert 860 Euro.

Auch der Kindergeldbetrag erhöht sich: Ab dem 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für ein drittes Kind stehen Familien weitere 225 Euro zu. Das Kindergeld für jedes weitere Kind beträgt dann 250 Euro.

: Kinderfreibetrag 2021

Düsseldorfer Tabelle: Was ist das?

Seit 1962 gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Sie gilt bundesweit als Richtlinie um zu bewerten, wie viel Kindesunterhalt angemessen ist. Jedes Jahr wird die Unterhalt-Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert.

Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle gibt nur Richtlinien vor. Sie hat keine Gesetzeskraft und ist lediglich ein Hilfsmittel zur Berechnung des Unterhalts. Sie wird regelmäßig durch den Deutschen Familiengerichtstag mit allen Oberlandesgerichten angepasst.

Die komplette Düsseldorfer Tabelle findet du auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Quellen