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Antrag auf Elterngeld
Wer bekommt wie viel und für wie lange?
Autorin: Ulrike Hahnlein

Nach der Geburt des Kindes kann das Elterngeld beantragt werden. Formulare
für den Elterngeld-Antrag sind, je nach Bundesland, bei der Gemeinde oder dem
Jugendamt erhältlich. Auf jeden Fall aber bei den zuständigen
Elterngeldstellen der Länder. Diese stellen die Formulare auch auf
ihren Internetseiten zum Download bereit oder bieten Online-Anträge
an, bei denen man die erforderlichen Dokumente hochlädt. Diese sind
im Einzelnen:
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise des antragsstellenden Elternteils für die letzten zwölf Monate vor der Geburt
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und des Arbeitgebers
- Bei Teilzeitarbeit nach der Geburt Bescheinigung des Arbeitgebers
- Evtl. Erklärung über selbstständige Arbeit
- Evtl. ärztliches Attest bei schwangerschaftsbedingtem Verdienstausfall
Manche Bundesländer fordern noch zusätzliche Nachweise, diese kann man den Merkblättern des Antrags entnehmen. Übrigens können Sie sich mit dem Elterngeld-Antrag nach der Geburt durchaus etwas Zeit lassen, denn das Elterngeld wird für bis zu drei Monate auch rückwirkend gezahlt, wobei mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Nach der Bewilligung kann man binnen eines Monats Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten über die korrekte Berechnung hilft der zuständige Sachbearbeiter der Elterngeldstelle oder Einrichtungen wie Profamilia weiter.
Wie viel Elterngeld steht mir zu?
Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dient als Entgeltersatz. Man ermittelt das durchschnittliche Nettoeinkommen der vorangegangenen zwölf Kalendermonate, 67 Prozent von diesem Betrag stehen Ihnen als Elterngeld zu, maximal aber 1800 Euro pro Monat. Bei niedrigem Einkommen unter 1000 Euro greift die Geringverdienerkomponente: Pro zwei Euro unter 1000 Euro steigt der Prozentsatz um 0,1 Prozent auf maximal 100 Prozent. Antragssteller ohne Einkommen, wie z.B. Studenten oder Hausfrauen ohne Verdienst sowie Arbeitslose erhalten den Mindestsatz von 300 Euro monatlich.
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Der mögliche Bezugszeitraum beträgt mindestens zwei Monate, die
reguläre Auszahlungszeit sind zwölf bzw. 14 Monate bei
Alleinerziehenden oder wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen.
Für diese Verlängerungsoption muss also der Partner auch mindestens
zwei Monate Elternzeit für sich beanspruchen, wobei der
Bezugszeitraum beider Elternteile gleichzeitig oder aufeinander
folgend sein kann.
Die Aufteilung der Elterngeldbeträge auf die Lebensmonate des Kindes
muss bereits bei Antragsstellung erfolgen. Ändern kann man diese
Entscheidung später nur noch einmal, außer in Härtefällen wie
Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder Kindes und
bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Familie.
Der Zeitraum des Elterngeldbezugs kann auch auf die doppelte Dauer
gestreckt werden, die monatlichen Zahlungen werden dann allerdings
halbiert.
Weiter: Während der Elternzeit arbeiten?



