Elternzeit beantragen: alle wichtigen Infos + Vorlage

Frau schreibt auf Holztisch
Wann sollte ich Elternzeit beantragen?
©Unsplash/ Green Chameleon

Wenn du die Elternzeit beantragen willst, musst du einiges beachten. Hier findest du eine Vorlage für den Elternzeit-Antrag zum Download, wann und wie der Antrag gestellt werden sollte, sowie weitere wichtige Infos rund um die Elternzeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mütter und Väter, die angestellt sind und für die Betreuung des Kindes verantwortlich sind, können nach der Geburt in Elternzeit gehen.
  • Selbstständige und Gewerbetreibende stellen sich selbst frei.
  • Eltern können bis zu drei Jahre zwischen der Geburt und dem achten Geburtstag in Elternzeit gehen.
  • Mindestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich beantragt sein.
  • Während der Elternzeit kannst du nicht gekündigt werden.
  • Du kannst bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten (Elternteilzeit) – das Einkommen wird mit dem Elterngeld verrechnet.
  • Die Elternzeit kann auch nachträglich verlängert werden. Hierfür muss ein neuer Antrag genehmigt werden.

Elternzeitantrag Mustervorlage

Die Elternzeit soll eine Zeit für die Eingewöhnung mit dem neugeborenen Kind sein. Eltern werden dafür von der Arbeit freigestellt. Das passiert aber nicht automatisch – du musst die Elternzeit beantragen.

ELTERNZEIT.de bietet eine kostenlose und anwaltlich geprüfte Vorlage für deinen Elternzeitantrag an – hier kannst du sie dir herunterladen. Einfach ausfüllen und abgeben! Du kannst sie als PDF oder als Word-Dokument herunterladen.

Im weiteren Verlauf des Artikels klären wir alle deine Fragen rund um das Thema.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Generell müssen einige Bedingungen erfüllt werden, damit du Elternzeit beantragen kannst:

  1. Du musst angestellt sein.
  2. Du musst mit dem Kind im selben Haushalt leben.
  3. Du musst überwiegend für die Betreuung verantwortlich sein.
  4. Du musst in Deutschland arbeiten oder einen Vortrag nach deutschem Recht haben (aber nicht unbedingt in Deutschland wohnen).
: Elternzeit: Beamte, Richter und Soldaten

Für Beamte, Richter und Soldaten gelten andere Regelungen für die Elternzeit. Gehörst du zu einer dieser Gruppen kann dir dein Dienstherr weitere Informationen mitteilen.

Übrigens können auch Adoptiveltern für drei Jahre in Elternzeit gehen: Das gilt ab dem Zeitpunkt, wenn das Kind bei der Familie einzieht, bis zum vollendeten achten Lebensjahr.

Selbstständige können keine Elternzeit beantragen

Die Elternzeit kann nur von Arbeitnehmern beantragt werden. Sie gilt für Angestellte in Voll- und Teilzeit in befristeten und unbefristeten Verträgen sowie für Auszubildende. Wenn du freiberuflich arbeitest, hast du keinen Anspruch darauf. In diesem Fall stellst du dich selbst von der Arbeit frei.

Wann sollte ich Elternzeit beantragen?

Seit dem 2015 musst du laut dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit den Antrag auf Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem Beginn bei deinem Arbeitgeber einreichen. Andernfalls verschiebt sich der Beginn entsprechend der Verspätung nach hinten.

Bei der Elternzeit, die nach dem dritten Geburtstag genommen wird, beträgt die Frist 13 Wochen vor Beginn.

Bei dem Antrag musst du deinem Arbeitgeber auch mitteilen, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest und wann du wieder einsteigen willst.

Elternzeit beantragen als Mutter

Die Elternzeit beginnt hier erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt – diese dauert etwa acht Wochen. Du kannst deine Elternzeit also kurz nach der Geburt anmelden.

Elternzeit beantragen für Väter: Besonderheiten

Gehen Väter in Elternzeit sind die meisten Regelungen die gleichen wie bei Müttern.

Wenn Väter allerdings auch Elterngeld beantragt haben, müssen sie mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen.

Ausnahmen & Sonderfälle für den Elternzeitantrag

Keine Sorge bei ungeplanten Frühgeburten oder Adoptionen: Hier gilt die Sieben-Wochen-Regel nicht und es müssen auch kurzfristige Anträge akzeptiert werden. Deswegen solltest du vorsorglich die Elternzeit möglichst früh bei deinem Arbeitgeber anmelden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert:

Welche Fristen in solchen Fällen gelten, kann nicht pauschal gesagt werden, denn dann kommt es auf die Umstände des einzelnen Falls an.

Antrag: Elternzeit beantragen

Den Antrag auf Elternzeit richtest du schriftlich an deinen Arbeitgeber – eine E-Mail oder ein Fax genügen hier nicht. Gehst du mehr als einer Beschäftigung nach, beantragst du sie bei jedem deiner Chefs.

Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben. Es muss folgende Informationen enthalten:

Datum
Absender
Anrede
Zeitraum, in dem die Elternzeit genommen werden möchte

Außerdem musst du den Antrag handschriftlich unterschreiben. Der Arbeitgeber bestätigt dir die gewährte Elternzeit ebenfalls schriftlich.

Übrigens: Der Antrag auf Elternzeit kann nicht abgelehnt werden, da jeder Arbeitnehmer in den ersten drei Lebensjahren seines Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit hat.

Wie lange kann man in Elternzeit gehen?

Laut Gesetz stehen Müttern und Vätern bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Sie beginnt mit der Geburt des Kindes und endet spätestens an seinem achten Geburtstag.

: Elternzeit bei Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingen hast du Anspruch auf eine Elternzeit für jedes Kind.

Seit 2015 musst du mindestens 12 Monate deiner Elternzeit im ersten Elternzeitantrag festlegen. Wenn du also zum Beispiel zwei komplette Jahre pausieren willst oder ein Jahr gar nicht und das zweite Jahr in Teilzeit arbeiten willst, musst du das im Elternzeitantrag festhalten.

Diese 12 Monate Elternzeit musst du vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen. Die restlichen 24 Monate kannst du dir bis zum achten Geburtstag deines Kindes aufteilen.

Achtung: Von diesen Angaben darfst du im Nachhinein nur abweichen, wenn dein Arbeitgeber einer Änderung zustimmt.

Elternzeitrechner

Online findest du viele Elternzeitrechner, die dir den Start und das Ende deiner Elternzeit mit ein paar Klicks berechnen. Du kannst zum Beispiel diesen Rechner der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit (Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)) nutzen:

: Linktipp
Elternzeitrechner

Ab wann für dich der Mutterschutz beginnt und wann er endet, kannst du ganz leicht mit einem Mutterschutzrechner ausrechnen lassen. Solche Rechner bieten zum Beispiel die BARMER Krankenkasse an oder die DAK-Gesundheit.

Elternzeit und Job: Alle wichtigen Infos

Kündigungsschutz

Generell hast du während der Elternzeit einen Kündigungsschutz – nur in Ausnahmefällen kannst du entlassen werden. Zum Beispiel, wenn das Unternehmen in Insolvenz geht oder du eine schwere Pflichtverletzung begangen hast.

Der Kündigungsschutz gilt frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit (egal, ob diese direkt nach der Geburt oder später genommen wird).

Wichtig: Nach der Elternzeit gilt der Kündigungsschutz nicht mehr. Wenn du deine Elternzeit aufteilst, gilt der Kündigungsschutz zwischen den Abschnitten nicht.

: so formulierst du sie

Kündigungsschutz für Väter

Väter profitieren erst acht Wochen vor der Elternzeit von dem Sonderkündigungsschutz. Das heißt also: Wer beim Arbeitgeber früh seine Elternzeit beantragt, riskiert unter Umständen eine schnelle Kündigung.

Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Manuela Beck empfiehlt daher Vätern die Wochen zwischen Kündigungsschutz und der Sieben-Wochen-Frist zu nutzen, um den Antrag einzureichen.

Kann ich während der Elternzeit kündigen?

Ja! Auch während der Elternzeit kannst du kündigen – hier gilt die normale Kündigungsfrist aus deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Willst du zum Ende der Elternzeit kündigen, gibt es eine besondere Frist von drei Monaten.

Arbeiten während der Elternzeit: die Elternteilzeit

Möchtest du während deiner Elternzeit arbeiten, darfst du das bis zu 30 Stunden pro Woche tun. Wenn du bei deinem bisherigen Arbeitgeber weiter machen möchtest, solltest du ihn früh genug darüber informieren, damit er für diese Zeit keine Ersatzkraft einstellt. Aber Vorsicht, wenn du Elterngeld beziehst: dein Einkommen in der Elternteilzeit wird entsprechend angerechnet.

: Elterngeld

Die Elternzeit ist eine Freistellung von der Arbeit, die jedoch unbezahlt ist. Damit du und dein Kind während dieser Monate bis Jahre nicht in finanzielle Nöte geraten, hat der Staat das Elterngeld eingerichtet. Wer wie viel Elterngeld bekommt und was du beim Antrag beachten musst, liest du hier.

Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Wenn du vor dem Beginn der Elternzeit noch Urlaub übrig hast, verfällt dieser nicht. Dein Arbeitgeber kann jedoch für jeden vollen Kalendermonat, in dem du in Elternzeit bist, deinen jährlichen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen.

Arbeitest du in Teilzeit, gilt das nicht.

Kann ich die Elternzeit verlängern?

Die Dauer deiner beantragten Elternzeit kannst du nachträglich noch verlängern. Dafür musst du einen neuen Antrag stellen.

Elternzeit verlängern: Muster-Vorlage

Eine Vorlage für eine Verlängerung des Elternzeitantrags bietet zum Beispiel Franziska Hasselbach, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, auf ihrer Homepage kostenlos zum Download an:

» Vorlage für eine Elternzeitverlängerung der Kanzlei Hasselbach

 

Wichtig: Dein Arbeitgeber muss diesem Antrag zustimmen. Wenn er das nicht tut, kannst du deine Elternzeit nicht verlängern. Die Ablehnung muss er aber begründen, etwa eine verpasste Frist des Antrags oder Mitarbeitermangel.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2011 allerdings entschieden, dass du keine Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst, wenn…

  • …dir höhere Gewalt widerfährt, wie Krankheit oder Behinderung.
  • …es deine wirtschaftliche Existenz bedroht.
  • …du erneut schwanger wirst.
  • …du in Mutterschutz bist.

Übrigens: Mit der Zustimmung deines Arbeitgebers kannst du die Elternzeit auch frühzeitig beenden.

Weitere Informationen und Hilfe zum Thema Elternzeit

Wenn du weitere Fragen zum Thema Elternzeit oder Elterngeld hast, kannst du dich an die jeweiligen Elterngeldstellen in deiner Stadt wenden. Hier findest du eine Übersicht aller Stellen in Deutschland: Bundesministerium für Familie: Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten

Das Bundesministerium für Familie hat außerdem ein Servicetelefon für Rückfragen: +49 30 201 791 30 (Montag – Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr). Den Bürgerservice des Familienministeriums kannst du auch per Mail erreichen: info@bmfsfjservice.bund.de

Quellen