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Diese 20 Vornamen sind so verrückt, dass sie in Deutschland verboten sind

In unserer Bildergalerie findest du 20 Namensvorschläge, die so skurril sind, dass sie von deutschen Standesämtern abgelehnt wurden und somit verboten sind. Klick dich durch!

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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Gucci
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind:Puppe
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind:Nutella
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind:Gastritis
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind:Afga
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind:Kirsche
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind:Waldmeister
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Pfefferminza
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Woodstock
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Crazy Horse
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Verleihnix
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Superman
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Majesty
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Whiskey
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Lord
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Vespa
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Urmel
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Ferrari
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Kain
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Vornamen, die in Deutschland verboten sind: Kohl
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Ungewöhnliche Namen – so nennen Eltern ihre Kinder

Bei der Auswahl des Vornamens werden Eltern immer kreativer. Amerikanische Promis machen es vor – mit Kindernamen wie „Peaches“, „North West“ oder „Princess Tiaamii“ – und die Eltern ziehen nach. Sie wollen ihre Kleinen „Sonne“, „Pumuckl“ oder „Blaubeere“ nennen. Diese Vorschläge sind zwar ungewöhnlich, wurden aber trotzdem genehmigt. Aber nicht alles, was sich Eltern so ausdenken, wird einfach so durchgewunken! In unserer Bildergalerie findest du eine kleine Auswahl an genau solchen Namensvorschlägen.

Wann wird ein Name verboten?

Konkrete Vorschriften, was bei der Namensgebung erlaubt ist und was ein totales No-Go ist, gibt es in Deutschland nicht – deshalb gibt es auch keine definitive List mit allen verbotenen Vornamen. Bei der Namensgebung haben in Deutschland die Standesämter das letzte Wort. Jedoch können Eltern, die auf einen abgelehnten Namen bestehen, diesen vom Gericht doch noch genehmigen lassen.

Wenn du deinem Kind trotzdem einen ungewöhnlichen Namen geben willst, solltest du dich an diese Richtlinien halten, damit der Name wahrscheinlicher genehmigt wird:

#1 Der Vorname sollte eindeutig als Vorname erkennbar sein.
Hier ist die Rechtsprechung am unklarsten: Namen wie „Joghurt“, „Kirsche“ und „Bierstübl“ wurden bereits abgelehnt, aber andere Vornamen wie „Prestige“ und „November“ sind erlaubt.

#2 Der Name sollte den Träger nicht lächerlich machen.
So dürfen Kinder nicht „Waldmeister“ oder „Gastritis“ genannt werden.

#3 Der Name muss auf fünf Vornamen begrenzt sein.
So wurde zum Beispiel der Vorname „Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro“ vom deutschen Gericht nicht zugelassen

#4 Der Name soll kein Markenname, Ortsname oder Titel sein.
Deswegen wurden zum Beispiel Namensvorschläge wie „Lord“, „Porsche“ und „Pepsi-Cola“ abgelehnt – der Vorname „Pepsi-Carola“ ist allerdings erlaubt.

#5 Umfunktionierte Familiennamen werden auch häufig abgelehnt.
Obwohl sich manche Familiennamen wie „Herrmann“ oder „Karl“ mittlerweile schon zu Vornamen entwickelt haben, werden Vorschläge wie „Hemmingway“ oder „Schröder“ abgelehnt.

#6 Außerdem gehören religiöse Namen wie „Christus“, „Kain“ oder „Satan“ zu den unzulässigen Vornamen

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