Zuckerverbot wird kommen
In der von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner vorgeschlagenen Verordnung hieß es, dass Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder künftig keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten wie Honig, Malzextrakt, Sirupe oder Dicksäfte mehr enthalten dürfen. Heute am 15. Mai 2020 stimmte der Bundesrat der vorgeschlagenen Verordnung zu. Die Vorgaben gelten für Produkte, die zubereitet werden müssen, als auch für verzehrfertige Getränke.
Außerdem sollen Verpackungen neue Hinweise und Etiketten bekommen, die darauf hinweisen beim Zubereiten auf Zucker und anderen Süßungsmittel zu verzichten. Kommen soll außerdem eine Kennzeichnung, ab welchem Kindesalter die Tees getrunken werden können. Im Allgemeinen darf das nicht unter vier Monaten sein.
Auf der Seite vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, äußerte sich Julia Klöckner wie folgt: „Zucker hat in Babytees nichts zu suchen. Deshalb habe ich eine Verordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesrat angenommen wurde. Das ist ein wichtiger Schritt für eine gesunde Ernährung unserer Kleinkinder.”
Hintergrund ist, dass Getränke mit Zuckergehalt Karies und Übergewicht bei Kleinkindern erhöhen. Laut Ministerium sind die ersten 1.000 Tage im Leben entscheidend für die späteren Essgewohnheiten. Derzeit betrifft das geplante Zuckerverbot 37 erhältliche Produkte.
Das gilt laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
- Erzeugnisse dürfen noch sechs Monate nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung nach den derzeit geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben hergestellt und gekennzeichnet werden.
- Danach dürfen nur noch Tees für Säuglinge und Kleinkinder hergestellt werden, die keinen zugesetzten Zucker oder andere süßende Zutaten enthalten und entsprechend der neuen Vorgaben gekennzeichnet sind.
Besonders aufpassen sollten Eltern, da Baby- und Kindertees, die innerhalb von sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung hergestellt wurden, weiterhin verkauft werden dürfen. Das heißt gesüßte Tees sind dann erst einmal weiterhin erhältlich. Durch die neue Kennzeichnungspflicht sollten die Produkte aber erkennbar sein.