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Familienstartzeit nach der Geburt: Regierung plant bezahlte Freistellung für Partner

Mutter und Vater mit Baby
Bezahlte Freistellung nach der Geburt für Väter oder Partnerinnen - das verspricht die Familienstartzeit
© Bigstock / HalfPoint

Mit der Familienstartzeit sollen Väter, Partner oder Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes bezahlt freinehmen können. Wie weit die Pläne für das Gesetz gediehen sind und was genau geplant ist – hier bekommst du den Überblick.

Das Wichtigste in Kürze: Familienstartzeit

  • Der Gesetzentwurf zur Familienstartzeit sieht vor, dass Väter oder Partnerinnen nach der Geburt eines Kindes 14 Tage vom Job freigestellt werden – bei voller Bezahlung
  • Finanziert werden soll die Freistellung über ein Umlageverfahren, ähnlich wie der Mutterschutz
  • Kritik am Entwurf kommt sowohl aus dem Finanzministerium als auch von den Arbeitgebern
  • Geplant ist, dass das Gesetz 2024 in Kraft treten soll

Was ist die Familienstartzeit?

Frauen, die ein Kind zur Welt bringen, werden durch die gesetzlichen Regeln zum Mutterschutz nach der Geburt vom Beruf freigestellt. Doch wenn der Partner oder die Partnerin in dieser Zeit für das Baby da sein wollen, müssen sie Urlaub oder Elternzeit nehmen. Das soll sich nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus ändern.

Mit der Familienstartzeit – umgangssprachlich auch manchmal „Väterurlaub“ genannt –  sollen künftig Partner oder Partnerin der Mutter nach der Geburt eines Kinds zwei Wochen von der Arbeit freigestellt werden – und das bei vollem Lohnausgleich und ohne Urlaubstage oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen.

Was verspricht sich die Politik?

Mit der geplanten Familienstartzeit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die 2022 in Kraft trat. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP war die zweiwöchige bezahlte Auszeit für Väter vereinbart worden.

Wie eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums gegenüber ZDFheute erklärt, sollen mit der Regelung Eltern „zielgenauer unterstützt werden, in der frühen Familienphase Partnerschaftlichkeit gemeinsam umzusetzen“.

Wie sehen die Pläne im Detail aus?

Die entstehenden Kosten für die Freistellung von der Arbeit sollen laut Gesetzentwurf durch ein Umlageverfahren finanziert werden. Ähnlich wird auch schon der Mutterschutz finanziert. Arbeitgeber müssen zwar theoretisch die Kosten übernehmen, erhalten aber einen Erstattungsanspruch für Lohnfortzahlungen – was laut Familienministerium besonders „kleine und mittelständische Unternehmen“ entlasten soll.

Wie ist die Regelung bei Alleinerziehenden?

Auch Alleinerziehende sollen laut eines ARD-Berichts von der Freistellung profitieren. Sie sollen demnach statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen können, die sie beim Start nach der Geburt unterstützt – also etwa die beste Freundin oder Verwandte.

Wann soll die Familienstartzeit kommen?

Ursprünglich hätte das Gesetz schon 2023 in Kraft treten sollen, doch wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage verschob Bundesfamilienministerin Lisa Paus die Pläne um ein Jahr. Nun soll die Familienstartzeit 2024 kommen.

Allerdings ist es noch keineswegs gesichert, dass die Regelung wie geplant Gesetz wird. Über die Finanzierung wird in der Ampelkoalition offenbar noch gestritten. Finanzminister Christian Lindner soll nicht gewillt sein, Finanzmittel dafür freizugeben, da dafür aktuell kein Spielraum da sei. Einen ähnlichen Streit gibt es derzeit auch schon über die geplante Kindergrundsicherung.

Was sagen die Arbeitgeber zu den Plänen?

Von der Arbeitgeberbundesvereinigung BDA kommt scharfe Kritik an den Plänen für die Familienstartzeit. Die Arbeitgeber befürchten, dass die Kosten für die neue Familienleistung in erster Linie bei ihnen hängen bleiben. Laut einer Mitteilung der BDA von Anfang April müsste die Umlage, aus der neben dem Mutterschutz auch die Familienstartzeit finanziert werden soll, um 10 Prozent erhöht werden. Der Gesetzentwurf schätzt die jährlichen Zusatzausgaben für Arbeitgeber durch die 14-tägige Freistellung für Väter auf rund 556 Millionen Euro.

BDA-Präsident Steffen Kampeter betont gegenüber der FAZ, dass die Finanzierung des Mutterschutzes als Maßnahme des Arbeitsschutzes gewertet werden. Die Familienstartzeit hingegen beruhe auf familien- und gleichstellungspolitischen Erwägungen: „Es gibt keine Rechtfertigung, die Kosten dafür den Arbeitgebern aufzubürden.“ Außerdem sei die Einführung neuer Freistellungsansprüche aus seiner Sicht gar nicht nötig, denn: „Elternzeit und Elterngeld geben Familien bereits seit Längerem die Möglichkeit, ab der Geburt im Job eine Pause einzulegen.“

Daneben gibt es aber auch Unternehmen, die zum Teil bereits seit mehreren Jahren selbständig Entlastungs-Modelle für Väter nach der Geburt ihrer Kinder eingeführt haben. SAP zum Beispiel ermöglicht es Vätern, in der ersten Zeit ohne Gehaltseinbußen die Arbeitszeit zu reduzieren.

Wie ist die Regelung in anderen Ländern?

Ein exemplarischer Blick auf andere Länder zeigt, dass der „Vaterschaftsurlaub“ dort oft großzügiger gehandhabt wird.

  • Frankreich: Hier beträgt die Vaterschaftsfreistellung 14 Arbeitstage, sie muss innerhalb der ersten 4 Monate nach Geburt genommen werden. Bis zu einer gewissen Verdienstgrenze wird das Gehalt voll bezahlt.
  • Großbritannien: Väter können nach der Geburt eine oder zwei Wochen freinehmen. Vergütet wird mit einer Pauschalzahlung pro Woche oder 90 Prozent des Verdienstes, wenn dieser geringer ist.
  • Island: Laut Gesetz wird nicht zwischen Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub unterschieden – man spricht nur von „Geburtsurlaub“. Dieser beträgt 6 Monate für Mütter und 6 Monate für Väter, wobei jeder Elternteil bis zu 6 Wochen auf das jeweils andere übertragen kann. Vergütet werden dabei 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der jeweiligen Person bis zu einer bestimmten Grenze.
  • Spanien: Hier steht Vätern genauso viel Elternzeit zu wie Müttern – also 16 Wochen. Väter können die Zeit auch nicht auf Mütter übertragen. Die ersten 6 Wochen nach der Geburt eines Kindes müssen Väter nehmen und die restlichen 10 Wochen nach Wahl bis zum 1. Geburtstag des Kindes aufbrauchen. Die Zeit wird voll vergütet.
  • Dänemark: Seit August 2022 gilt eine neue Regelung zur gleichmäßigeren Verteilung der Elternzeit. Für beide Elternteile sind nun je 11 Wochen vorgesehen. Weitere 26 bezahlte Wochen können beliebig auf die Eltern aufgeteilt werden. Damit haben die Eltern zusammen Anspruch auf 48 Wochen bezahlte Elternzeit.

Quellen

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