Kinderzuschlag beantragen: Wer hat Anspruch auf die Finanzhilfe?

Geld und Taschenrechner auf Tisch
Familien mit Kindern benötigen oft jeden Euro - der Kinderzuschlag kann helfen
© Pixabay / Louis

Das Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Unterstützung für alle Eltern, die Kindergeld beziehen. Wie du den Kinderzuschlag beantragen kannst und welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, erfährst du hier.

Nur wenige Familien rufen den Kinderzuschlag ab

Die meisten Familien mit Kindern erhalten Kindergeld. Doch viele wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich noch den Kinderzuschlag erhalten könnten. Schon 2005 wurde diese Finanzhilfe im Zuge der Hartz-IV-Reformen eingeführt. Sie ist aber bis heute längst nicht allen Familien oder Alleinerziehenden bekannt.

Den Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 229€ gibt es für jedes Kind einzeln, und zwar in der Regel 6 Monate lang. Dann kannst du ihn wieder neu beantragen. Und das ist gar nicht schwer – wir zeigen dir in den folgenden Punkten, wie es funktioniert.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist für Familien oder alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen gedacht, die Kindergeld beziehen. Er soll dabei helfen, die laufenden Familienkosten im Alltag zu bestreiten, die mit dem Einkommen alleine nicht gestemmt werden können.

Berechtigt sind Eltern oder Familien, auf die grundsätzlich folgendes zutrifft:

  • Das Kind ist unter 25 Jahre, ist ledig und lebt im eigenen Haushalt
  • Die Eltern erhalten Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung für das Kind
  • Das Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende)
  • Das Einkommen ist ausreichend, um mit zusätzlicher Unterstützung durch den Kinderzuschlag die Kosten der Familie decken zu können

Einkommen und Vermögen der Eltern wird angerechnet

Relevant ist das Einkommen der Eltern in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung. Entweder aus selbständiger oder versicherungspflichtiger Beschäftigung – aber auch Kurzarbeitergeld oder Elterngeld werden dazu gerechnet.

Außerdem spielt eine Rolle, über welches sogenannte „erhebliche Vermögen“ der/die Antragsteller/in sowie das Kind verfügt. Dazu zählen etwa das Bankguthaben, Wertpapiere oder Aktien.

Für alle, die unsicher sich, ob sie für den Kinderzuschlag in Frage kommen, hat die Bundesagentur für Arbeit ein nützliches Tool eingerichtet: den KIZ-Lotsen. In 4 kurzen Videos klärt er die wichtigsten Punkte für jeden Antragsteller. Es wird dann direkt online geprüft, ob die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt sind.

Voraussetzungen erfüllt? Kinderzuschlag beantragen >>

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Mit der Einführung des Sofortzuschlags im Juli 2022 wurde der Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht. Er beträgt aktuell bis zu 229€ pro Kind und Monat.

Doch das ist noch nicht alles, denn es stehen noch zusätzliche Leistungen zur Verfügung. In ihrer Info-Broschüre zum Kinderzuschlag schreibt die Familienkasse:

Wenn Sie Kinderzuschlag bekommen, stehen Ihnen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie das kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule oder das Schulbedarfspaket in Höhe von 156 Euro pro Schuljahr – zu. Außerdem können Sie sich von den KiTa-Gebühren befreien lassen.

Kinderzuschlag beantragen: So funktioniert es

Den Kinderzuschlag kannst du sehr einfach beantragen – nämlich online bei der Bundesagentur für Arbeit.

: Kinderzuschlag beantragen

Du wirst dort durch mehrere Bildschirme geführt, in denen du Angaben zu deiner Person und deiner Familie machen musst. Für Einkommen, Vermögenswerte und weitere relevante Punkte musst du Nachweise hochladen.

Ob dein Antrag angenommen wird und in welcher Höhe du Kinderzuschlag erhältst, wird aber erst noch geprüft – und das kann einige Wochen dauern. Du erfährst also nicht gleich bei Antragstellung, ob und wie viel Kinderzuschlag du bekommst.

Wie läuft die Auszahlung?

Der Kinderzuschlag wird üblicherweise gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt, und zwar an die erziehungsberechtigte Person, die auch das Kindergeld erhält. Bei Kundinnen oder Kunden des Jobcenters übernimmt dieses die Auszahlung.

In der Regel erhältst du den Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, musst du die Zahlung noch einmal neu beantragen.

Quellen