Bereits im Januar 2021 hat die Bundesregierung die Kinderkrankentage aufgestockt. Aufgrund Deutschlandweiter Schul- und Kita-Schließungen ist dieser Beschluss noch einmal erweitert worden.
Was hat sich geändert?
Mit dem Beschluss der Bundes-Notbremse vom 21.04.2021 ist auch eine Neuerung des Kinderkrankengeldes in Kraft getreten.
- Die Kinderkrankentage wurden auf 30 Tage pro Elternteil und Kind aufgestockt, bisher waren es 20 Tage im Jahr.
- Für Alleinerziehende sind es ab sofort 60 Tage pro Kind im Jahr, statt den bisherigen 40 Tagen.
Eltern können diese Tage in Anspruch nehmen, wenn sie aufgrund von Krankheit des Kindes von der Arbeit freigestellt werden müssen.
Aufgrund der Pandemie können die Kinderkrankentage auch geltend gemacht werden, wenn die Betreuungsstelle (Kita/Schule) Corona-bedingt nicht geöffnet hat.
Das Gleiche gilt, wenn eine Präsenz-Betreuung verboten wurde oder sich einzelne Gruppen in Quarantäne begeben mussten.
Quarantäne mit Kind
Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?
- Das Kinderkrankengeld musst du bei deiner Krankenkasse beantragen.
- Deine Krankenkasse braucht einen Nachweis, dass die Betreuungseinrichtung geschlossen ist.
- Wenn du Kinderkrankentage in Anspruch nimmst, weil dein Kind krank ist, musst du eine Bescheinigung von einem Arzt vorweisen.
- Die Bescheinigung / das Attest sendest du zusammen mit dem Antrag auf Kinderkrankengeld an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber.
Habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben alle gesetzlich Versicherten, die selbst einen Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter 12 Jahren alt ist.
Bei Kindern, die eine Behinderung haben, gilt der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus.
Außerdem muss vorausgesetzt sein, dass sich keine andere Person aus dem Haushalt um das Kind kümmern kann.
Was machen privatversicherte Eltern?
Alle Eltern, die in einer privaten Krankenversicherung und beihilfeberechtigt sind, können einen Entschädigungsanspruch nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz geltend machen.
Gilt der Anspruch auch wenn ich im Home-Office arbeite?
Ja, auch wenn du zurzeit im Home-Office arbeitest, kannst du Kinderkrankentage bei Kita- oder Schul-Schließungen in Anspruch nehmen.