Coronavirus in Deutschland: Die wichtigsten Infos für Eltern

vonMichaela Brehm | Redaktionsleitung
chinesischer Junge mit Gesichtsmaske wäscht sich die Hände
Coronavirus: Wie groß ist die Ansteckungsgefahr für Kinder?
© Bigstock/ yaoinlove

++ Update (24.03.2020) ++

Weil die Zahl der neuen FInfektionsfälle mit den neuartigen Coronavirus in den letzten Tagen weiterhin zum Teil sprunghaft angestiegen ist, haben sich Bund und Ländern nun auf drastische Maßnahmen geeinigt, um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Statt einer bundesweite Ausgangssperre wurde ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen.

Übersicht: Das ändert sich konkret für unseren Alltag

Die unterschiedlichen Coronavirus-News verunsichern: Was wir wirklich wissen (Stand 11.03.2019)

Aktuelle Fallzahlen in Deutschland und weltweit findest du hier auf der speziell eingerichteten Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI).

  • Laut einer von Chinas Gesundheitsbehörde vorgestellten Analyse sterben im Land rund 2% der Erkrankten am Coronavirus. Das sind vor allem alte Menschen oder Personen mit schweren Vorerkrankungen. In 80% der Fälle verläuft eine Infektion nur mit milden Symptomen.
  • Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben Menschen über 60 Jahre, ab einem Alter von 80 Jahren wird es besonders kritisch.
  • Kinder stecken sich zwar genauso leicht mit dem Coronavirus an wie Erwachsene. Sie entwickeln aber kaum Symptome und werden nur selten ernsthaft krank. Das erklärt die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
  • Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen gilt in Deutschland ein Kontaktverbot. Das bedeutet: Wir werden angehalten, unsere sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Nach draußen dürfeb wir nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen, mit denen wir auch zusammen wohnen.

Den derzeit schnellsten News-Ticker zu den aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bietet der Nachrichtensender n-tv. Hier könnt ihr euch ebenfalls informieren.

Diese bundesweit beschlossenen Maßnahmen gelten ab sofort

Bund uns Länder haben sich nun auf gemeinsame Maßnahmen geeinigt, die ab sofort für die nächsten zwei Wochen gelten werden. Statt einer bundesweiten Ausgangssperre – wie sie in vielen nachbarländern gilt – wird es in Deutschkland nur ein umfangreiches Kontaktverbot geben. Das bedeutet:

  • Wir sollen unsere sozialen Kontakte so weit wie möglich reduzieren
  • Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Menschen.
  • Wir düfen nur alleine nach draußen oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen, mit denen wir zusammen wohnen.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
  • Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
  • Auch Friseure und ähnliche Dienstleistungen werden geschlossen. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
  • In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Zusätzliche hat jedes Bundesland das Recht zusätzliche, eventuell strengere Regeln zu erlassen.

Was heiß das konkret für unseren Alltag?

  • Diese Geschäfte bleiben geöffnet
    Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Getränkemeärkte,
    Abhol- und Lieferdienste, Tankstellen, Zeitungsverkauf,
    Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
    Banken und Sparkassen, Poststellen,
    Reinigungen, Waschsalons,
    Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
  • Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet.
  • Diese Geschäfte bleiben geschlossen
    Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Restaurants,
    Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen sowei Messen & Ausstellungen
    Kinos, Freizeit- und Tierparks, Sportstätte,
    Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte.
  • Restaurants dürfen nur noch Speißen To Go anbieten oder liefern.
  • Spielplätze, Bolzplätze und anderne Sporanlagen werden gesperrt.
  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen beschänkt werden – einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen.
  • Schließungen von Schulen, Kindergärten und Kitas bleiben weiterhin bestehen.

Dass Schulen und Kitas weiterhin geschlossen bleiben, stellt gerade berufstätige Eltern vor große Herausforderungen.

Welche Rechte haben Eltern, wenn Schulen und Kitas geschlossen werden?

Werden Schulen und Kitas unplanmäßig geschlossen, stehen vor allem berufstätige Eltern vor großen Problemen. Eine alternative Betreuung für die Kinder zu finden ist nicht unbedingt einfach. Schließlich kann nicht jede Familie auf Großeltern oder andere Verwandte zurückgreifen – zumal ohnehin empfohlen wird, dass Kinder derzeit nicht mehr von Oma & Opa betreut werden sollen.

Am besten ist es, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren und gemeinsam eine Lösung zu finden – wie zum Beispiel seine Arbeit ins Homeoffice zu verlagern. Grundsätzlich lohnt sich auch ein Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder in einen Tarifvertrag. Häufig gibt es dort Passagen in denen die Freistellung für Eltern geregelt ist. Grundsätzlich schützt euch der §616 des Bürgerliche Gesetzbuchs. Demzufolge muss der Arbeitgeber unter Umständen das Gehalt trotzdem weiterhin zahlen, wenn du ohne eigenes Verschulden aus persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kannst. Allerdings musst du in diesem Fall glaubhaft machen, dass sich sonst niemand um die Kinder kümmern kann.

Geringeres Risiko für Kinder

Bisher haben sich weltweit zum Glück nur wenige Kinder mit dem Coronavirus angesteckt. „Es besteht deshalb die Hoffnung, dass Kinder ein geringeres Krankheitsrisiko haben“, schreibt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte auf dem Info-Portal „Kinder- und Jugendärzte im Netz“. Sie berichten weiter von einer chinesischen Studie, der zufolge infizierter Kinder einen milderen Krankheitsverlauf gehabt hätten als Erwachsene.

Kinderärzte warnen vor Panikmache

Weil sich das Coronavirus weltweit zum Teil rasant ausbreitet sind die deutschen Gesundheitsbehörden dementsprechend alarmiert. Ziel sei es, so Gesundheitsminister Jens Spahn, die Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Denn auch das Robert Koch-Institut hält es durchaus für wahrscheinlich, dass sich das Virus weiter ausbreiten werde. Trotzdem waren vor allem Kinderärzte vor einer unnötigen Panikmache: „Das Schlimmste, was passieren könnte, wäre, dass aufgeregte Eltern unkontrolliert mit ihren hustenden Kindern in die Praxen und Kinderklinikambulanzen strömen“, erklärt der Münchner Kinderarzt Philipp Schoof in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Als problematisch sehe er, dass derzeit auch „Grippe-Saison“ sei. Bei Erkrankungen zeigen sich durch ähnliche Symptome. Seit Anfang des Jahres sind in Deutschland rund 18.862 Personen an der Grippe erkrankt.

Was sind Coronaviren? Symptome im Überblick

Das Coronavirus gehört zur gleichen Virusfamilie, die Anfang der 2000er das Severe Acute Respiratory Syndrome (Sars) aufgelöst hatte. Das Coronavirus verursacht beim Menschen zunächst Erkältungssymptome wie Schnupfen, Husten und Fieber. Allerdings kann es auch eine schwere Infektion der unteren Atemwege auslösen und zu einer Lungenentzündung führen. Daher kann das Virus, ähnlich wie etwa die Grippe, vor allem für ältere und kranke Menschen gefährlich werden. Auch das RKI bestätigt: „Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.“

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus geschieht von Mensch zu Mensch. Noch fehlen Informationen dazu, wie genau es übertragen wird. Ausgegangen wird derzeit von einer Tröpfcheninfektion. Allerdings konnten die neuartigen Coronaviren auch in Stuhlproben einiger Betroffener nachgewiesen werden. Ob das Virus also auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Sicher wissen Forscher inzwischen, dass Infizierte während der Inkubationszeit von zwei bis 14 Tagen bereits ansteckend sind.
Coronavirus versus Grippe versus Erkältung

Auf Hygiene achten schützt vor Ansteckung

Grundsätzlich ist es gerade in den Wintermonaten sinnvoll, etwas mehr auf Hygiene zu achten. Dazu gehört, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen. Aus Angst vor dem Coronavirus Masken für Mund und Nase zu tragen, halten Gesundheitsexperten für wenig sinnvoll.

Für mehr Informationen: Telefon-Hotline

Wer dennoch verunsichert ist, der kann sich an verschiedene Telefon-Hotlines wenden:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland – 0800 011 77 22
  • Einheitliche Behördenrufnummer – 115 (www.115.de)
  • Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) – 030 346 465 100

Weitere (Fach-)Informationen kannst du auch auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts oder des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat außerdem ein Merkblatt mit den Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus zusammengestellt. Das kannst du dir hier herunterladen: „Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)“ – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

++ Stand 31.01.2020 ++

Quellen