Keine Verkleidung erwünscht
Der Erfurter Kindergarten „Campus-Kinderland“ hatte Eltern in einer schriftlichen Nachricht darüber informiert, dass an Rosenmontag und Faschingsdienstag keine Kinderkostüme in der Einrichtung erlaubt sind. „Mitgebrachte Faschingskostüme bleiben an beiden Tagen im Fach des Kindes“, heißt es laut einem Brief an die Eltern. Der Präsident des Landesverbandes Thüringer Karnevalsvereine, Michael Danz, sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dazu: „Für uns ist diese Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehbar.“
Kindergarten nimmt Stellung
Der Kindergarten veröffentlichte eine Stellungnahme, in der die Entscheidung begründet wird. Zum einen fand bereits am 17. Januar 2020 eine Faschingsveranstaltung statt, weswegen eine weitere Feier nicht vorgesehen sei. Zum anderen würde generell sehr bewusst und kultursensibel mit Kostümierungen umgegangen. So sollen Stereotype vermieden werden. Zusätzlich heißt es in der Stellungnahme: „Zudem kann eine Kostümierung Angst und Überforderung bei den Kindern auslösen.“ Es sei auch anhand des Verhaltens erkennbar, dass sich Kinder in der Verkleidung oft unwohl fühlen. Den Kindergartenkindern steht aber ganzjährig ausgewählte Verkleidungsutensilien zur Verfügung.
Der Präsident der Thüringer Karnevalisten stimmt zwar zu, dass gerade Faschingskostüme häufig gewisse Stereotype bedienen, gerade deshalb sei es jedoch nötig, mit dieser Vereinfachung der Wirklichkeit verantwortungsvoll umzugehen. Er erklärt, dass statt eines Verbots die Heranführung der Kinder an das Thema sinnvoller gewesen wäre. Nach eigenen Angaben sucht Michael Danz jetzt das Gespräch mit den Pädagogen der Kita: „Ich will gerne behilflich sein, diese Entscheidung noch einmal zu bedenken“.