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Wenn das Kind krank ist: Wissenswertes zum Anspruch auf Kinderkrankengeld

vonConnie Gräf-Adams | freie Autorin
Bei einem kranken Kind wird Fieber gemessen
Wie funktioniert die Beantragung des Kinderkrankengeldes?
© Unsplash/ Kelly Sikkema

Erkrankt ein Kind und kann deshalb nicht im Kindergarten oder der Kita betreut werden, können sich berufstätige Mütter und Väter, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, krankmelden. Sie haben gemäß §45 SGB Anspruch auf das sogenannte Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. Alle wichtigen Informationen zu den Kinderkrankentagen haben wir hier für dich zusammengestellt.

Wie viele Tage bekommt man frei, wenn ein Kind krank ist?

Regulär haben gesetzlich versicherte Berufstätige im Jahr einen Anspruch auf jeweils 10 Kinderkrankentage – pro Elternteil und Kind.

Seit April 2021 greift eine pandemiebedingte Sonderregelung:

  • Mütter und Väter können aktuell jeweils bis zu 30 Arbeitstage pro Kind geltend machen,
  • Alleinerziehende jährlich maximal 60 Tage.
  • Hat man mehrere Kinder, erhöht sich der Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage bzw. auf 130 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.

Diese Regelung greift auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern wegen einer pandemiebedingten Schließung von Schule, Kita oder Behinderteneinrichtung von einem Elternteil betreut werden muss, die Präsenzpflicht der Schule aufgehoben wurde oder die zuständige Behörde empfiehlt, die genannten Einrichtungen nicht zu besuchen.

Die Sonderregelung gilt noch bis zum 19. März 2022. Ob eine weitere Verlängerung beschlossen wird, hängt von der Pandemie-Situation in Deutschland ab.

In welcher Höhe bekommt man Kinderkrankengeld?

Ist dein Kind krank und du musst es zu Hause betreuen, dann steht dir für diese Tage ein Kinderkrankengeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettoarbeitslohns zu.

Die Corona-Sonderregelungen haben auf die Höhe des Kinderkrankengeldes keine Auswirkung.

Was sind die Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld?

Der Antrag kann gestellt werden, wenn

  • du als Arbeitnehmer:in gesetzlich versichert bist.
  • das Kind gesetzlich versichert und unter 12 Jahre alt ist (bei einem behinderten Kind entfällt die Altersgrenze).
  • keine andere im Haushalt lebende Person die Kinderbetreuung übernehmen kann.

Gut zu wissen: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht auch, wenn man im Homeoffice arbeitet.

Wie funktioniert die Beantragung des Kinderkrankengeldes?

Das Geld wird bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Ist ein Kind krank, muss dem formellen Antrag die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ beigefügt werden. Umgangssprachlich wird der Antrag häufig auch Kinderkrankenschein genannt.

Bei einer Schließung von Schule oder Kita kann die Krankenkasse einen Nachweis der Betreuungseinrichtung anfordern. Eine Musterbescheinigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kannst du hier herunterladen.

Wie flexibel können die Kinderkrankentage genommen werden?

Kinderkrankentage können auch einzeln eingesetzt werden, zum Beispiel an drei von fünf Wochentagen. Das bietet sich an, wenn Eltern abwechselnd zu Hause bleiben oder andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung bestehen.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für privatversicherte Eltern?

Private Krankenkassen bieten Eltern in der Regel keine Unterstützung, wenn ein Kind krank ist. Es sei denn, die Kinderkrankentage wurden mit einem speziellen Zusatztarif abgesichert.

Müssen privatversicherte Eltern ihr Kind hingegen pandemiebedingt selbst betreuen und können deshalb nicht arbeiten, können sie nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Staat eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten. Sie beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens bzw. maximal 2.016 Euro monatlich und wird bis zu zehn Wochen je Elternteil gewährt. Auch diese Sonderregelung ist noch bis 19. März 2022 gültig.

Kann das Anrecht auf Kinderkrankengeld auf den anderen Elternteil übertragen werden?

Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Hat ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld bereits voll ausgeschöpft, der jeweils andere aber noch Tage übrig, dürfen diese nicht übertragen werden. Man muss hier auf Verständnis des Arbeitgebers hoffen: Ist der einverstanden, dürfen noch offene Kinderkrankentage innerhalb der Familie “übertragen” werden.

Quellen

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