Wenn das Kind krank ist: Wissenswertes zum Anspruch auf Kinderkrankengeld

vonConnie Gräf-Adams | freie Autorin
Bei einem kranken Kind wird Fieber gemessen
Wie funktioniert die Beantragung des Kinderkrankengeldes?
© Unsplash/ Kelly Sikkema

Erkrankt ein Kind und kann deshalb nicht im Kindergarten oder der Kita betreut werden, können sich berufstätige Mütter und Väter, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, krankmelden. Sie haben gemäß §45 SGB Anspruch auf das sogenannte Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. Alle wichtigen Informationen zu den Kinderkrankentagen haben wir hier für dich zusammengestellt.

Wie viele Tage bekommt man frei, wenn ein Kind krank ist?

Regulär haben gesetzlich versicherte Berufstätige im Jahr einen Anspruch auf jeweils 10 Kinderkrankentage – pro Elternteil und Kind. Die wurden in der Corona-Zeit aufgestockt, die pandemiebedingte Sonderregelung wurde aber für 2024 wieder heruntergefahren.

Für die Kinderkrankentage 2024 gilt:

  • Beide Elternteile können pro Jahr und Kind Geld für 15 Kinderkrankentage beziehen.
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage.
  • Bei mehreren Kindern steigt die Anzahl der Tage pro Elternteil und Jahr auf 35.
  • Alleinerziehende mit mehreren Kindern haben Anspruch auf 70 Arbeitstage pro Jahr.

Die neue Regelung zum Kinderkrankengeld gilt für 2024 und 2025. Noch ist unklar, ob die Tage danach wieder auf die bisherigen zehn beziehungsweise 20 Tage, heruntergefahren werden.

In welcher Höhe bekommt man Kinderkrankengeld?

Ist dein Kind krank und du musst es zu Hause betreuen, dann steht dir für diese Tage ein Kinderkrankengeld in Höhe von bis zu 90 Prozent des Nettoarbeitslohns zu.

Was sind die Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld?

Der Antrag kann gestellt werden, wenn

  • du als Arbeitnehmer:in gesetzlich versichert bist.
  • das Kind gesetzlich versichert und unter 12 Jahre alt ist (bei einem behinderten Kind entfällt die Altersgrenze).
  • keine andere im Haushalt lebende Person die Kinderbetreuung übernehmen kann.

Gut zu wissen: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht auch, wenn man im Homeoffice arbeitet.

Wie funktioniert die Beantragung des Kinderkrankengeldes?

Das Geld wird bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Ist ein Kind krank, muss dem formellen Antrag die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ beigefügt werden. Umgangssprachlich wird der Antrag häufig auch Kinderkrankenschein genannt und den bekommst du von der Kinderarztpraxis. Bei einem harmlosen Infekt kannst du dort dein Kind telefonisch krankschreiben lassen.

 

Wie flexibel können die Kinderkrankentage genommen werden?

Kinderkrankentage können auch einzeln eingesetzt werden, zum Beispiel an drei von fünf Wochentagen. Das bietet sich an, wenn Eltern abwechselnd zu Hause bleiben oder andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung bestehen.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für privatversicherte Eltern?

Private Krankenkassen bieten Eltern in der Regel keine Unterstützung, wenn ein Kind krank ist. Es sei denn, die Kinderkrankentage wurden mit einem speziellen Zusatztarif abgesichert.

Müssen privatversicherte Eltern ihr Kind hingegen pandemiebedingt selbst betreuen und können deshalb nicht arbeiten, können sie nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Staat eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten. Sie beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens bzw. maximal 2.016 Euro monatlich und wird bis zu zehn Wochen je Elternteil gewährt. Auch diese Sonderregelung ist noch bis 19. März 2022 gültig.

Kann das Anrecht auf Kinderkrankengeld auf den anderen Elternteil übertragen werden?

Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Hat ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld bereits voll ausgeschöpft, der jeweils andere aber noch Tage übrig, dürfen diese nicht übertragen werden. Man muss hier auf Verständnis des Arbeitgebers hoffen: Ist der einverstanden, dürfen noch offene Kinderkrankentage innerhalb der Familie “übertragen” werden.

Quellen