Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist eine durch das Psychotherapeutengesetz gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) voraussetzt. Behandelt werden psychische Probleme nach akuten Belastungen oder nach unverarbeiteten Erlebnissen, Aufmerksamkeitsprobleme, Teilleistungsstörungen, Leistungsversagen und Verhaltensschwierigkeiten in der Schule, Entwicklungsauffälligkeiten in Motorik, Sprache, Sauberkeitserziehung und emotionaler Entwicklung, Sozialverhaltensschwierigkeiten, Auffälligkeiten in der sexuellen Entwicklung, Folgen von Misshandlung und Suchtprobleme.
Ein Psychotherapeut unterstützt bei familiären Konflikten, bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen, bei Fremdunterbringung und bei gerichtlichen Fragestellungen. Zum Einsatz kommen unter anderem Methoden aus dem Bereich der Verhaltenstherapie, der lösungsorientierten Kurzzeittherapie, der Spieltherapie, der Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalyse, der Familientherapie und der Systemischen Therapie.
Nicht ohne meine Eltern
Egal, welche Förderung oder Therapie für das einzelne Kind die richtige ist – entscheidend für den Erfolg einer Maßnahme ist in den meisten Fällen die Einbeziehung der Eltern. In verschiedenen Studien wurde nachgewiesen, dass bei Kindern die Behandlungsergebnisse umso besser sind, je intensiver die Eltern einbezogen und geschult werden.
Auch das psychosoziale Umfeld der Kinder entscheidet über den weiteren Weg. „Wir erleben viele Eltern, die vor dem Hintergrund sozialer Benachteiligung, mangelnder eigener Bildung und gesellschaftlicher Integration, aber auch aus ganz eigensüchtigen Motiven ihren Kindern nicht die erforderliche Förderung zukommen lassen,“ erklärt Professor Bode und fordert daher den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von kooperierenden Früherfassungssystemen mit Kinder- und Jugendärzten als koordinierenden Lotsen.
Petra Hoffmann
Dieser Artikel ist eine Kooperation mitwww.kaenguru-online.de – dem Stadtmagazin für Köln und Bonn.