In diesem Artikel:
- Kinderfreibetrag: Deine Fragen
- Übersichtstabelle: Kinderfreibetrag pro Kind und Jahr
- Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
- Wie kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?
- Wie kann ich den Kinderfreibetrag ändern?
- Kinderfreibetrag berechnen: Ein Beispiel
- Kinderfreibetrag: Ab wann lohnt sich das Modell?
- Quellen
Was ist der Kinderfreibetrag?
Dabei handelt es sich um eine vom Staat festgelegte Summe, die Eltern pro Kind und Jahr verdienen dürfen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Diese wird aber nicht ausgezahlt, wie das Kindergeld, sondern am Ende des Jahres rückwirkend von dem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen.
Der Sinn hinter dieser Regelung ist, dass Eltern steuerlich von den Ausgaben, die durch ein Kind anfallen, entlastet werden sollen.
Wann bekommt man den Kinderfreibetrag? Und wie lange?
Grundsätzlich hat jedes Elternteil ab dem Geburtsmonat des Kindes Anrecht auf den Kinderfreibetrag – und zwar bis zur Volljährigkeit des Kindes/ der Kinder.
Befindet sich dein Kind mit 18 Jahren noch in einem Ausbildungsverhältnis (dazu zählt auch ein Studium), wird der Freibetrag bis zu einem Alter von 25 Jahren berücksichtigt.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag?
Wie sich der Freibetrag verteilt, ist laut § 32 des Einkommensteuergesetz (EStG) von der Familiensituation abhängig:
- Verheiratete Eltern
…bekommen bei einem gemeinsamen Kind den vollen Freibetrag. - Nicht verheiratete/ getrennt lebende/ geschiedene Eltern
…bekommen jeweils den halben Freibetrag. Wenn ein Elternteil nachweislich nicht 70 Prozent seiner Unterhaltspflicht erfüllt, kann der andere Elternteil die Übertragung des ganzen Betrags beantragen. - Verwitwete Elternteile
…bekommen ab dem Todesmonat den vollen Betrag. - Wohnsitz eines Elternteils nicht bekannt/ Vater nicht feststellbar/ ein Elternteil im Ausland
Auch hier bekommt der andere Elternteil den vollen Freibetrag.
Der Freibetrag gilt sowohl für leibliche als auch adoptierte Kinder. Bei Pflegekindern richtet es sich nach dem jeweiligen Betreuungsumfang.
Übersichtstabelle: Kinderfreibetrag pro Kind und Jahr
Aktuell (Stand November 2020) beträgt der Kinderfreibetrag 7.812 Euro pro Jahr pro Kind für beide Elternteile.
Die Summe des Kinderfreibetrags setzt sich zusammen aus:
- BEA-Freibetrag (für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf): 2.640 € (Stand 2020)
- Betrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes: 5.172 € (2020)
Die Bundesregierung hat Erhöhungen für den Kinderfreibetrag 2021 beschlossen. 2021 beträgt der Kinderfreibetrag dann 8.388 Euro.
Hier siehst du eine Übersicht über die Freibeträge von 2017 – 2021:
2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | |
Freibetrag | 8.388 € * | 7.812 € | 7.620 € | 7.356 € | 7.356 € |
Quelle: Bundesfinanzministerium
(*geplante Erhöhungen)
Aber beachte: Das gilt nur für die Steuerklassen 1-4. Die Steuerklassen 5 und 6 haben keinen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag.
Kann man Kindergeld und Kinderfreibetrag bekommen?
Nein! Du bekommst nur eins von beidem: Entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
Das Kindergeld ist ein Betrag, der Eltern monatlich überwiesen wird und der nicht der Einkommensteuer unterliegt, also steuerfrei ist.
Die nächste Kindergelderhöhung findet zum 01. Januar 2021 statt.
Höhe des Kindergelds 2021 pro Monat:
1. KIND | 2. KIND | 3. KIND | AB DEM 4. KIND | |
2021 | 219 € | 219 € | 225 € | 250 € |
2020 | 204 € | 204 € | 210 € | 235 € |
2019 | 204 € | 204 € | 210 € | 235 € |
Das Bundesfamilienministerium beantwortet die Frage ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld so:
Über die Gewährung der Freibeträge für Kinder entscheidet das Finanzamt. Es führt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer eine Günstigerprüfung durch. Erreicht das Kindergeld nicht die steuerliche Wirkung der Freibeträge für Kinder, so werden diese vom Einkommen abgezogen und das bereits erhaltene Kindergeld verrechnet.
Tipp: Beantrage auf jeden Fall Kindergeld, da das Finanzamt überprüft, welche der beiden Optionen dich finanziell mehr entlastet. Sollte der Kinderfreibetrag also günstiger für dich sein, wird das Finanzamt dir automatisch diesen Freibetrag zuweisen.
Wie kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Willst du den Kinderfreibetrag sofort nach der Geburt deines Kindes beziehen, musst du ihn beantragen. Das machst du, indem du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung einreichst.
Das Finanzamt geht außerdem davon aus, dass Eltern grundsätzlich Kindergeld beantragt und erhalten haben, und rechnet diesen Betrag bei der Steuererklärung mit ein, egal ob du das Kindergeld tatsächlich beantragt hast oder nicht.
Wie kann ich den Kinderfreibetrag ändern?
Wenn du noch ein Kind bekommst, musst du den Kinderfreibetrag ändern lassen, indem du den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt einreichst. Hier findest du das Formular für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, mit dem du den Kinderfreibetrag ändern kannst. Das Finanzamt informiert dann auch deinen Arbeitgeber über die Änderung.
Was lohnt sich mehr: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Damit du dir die Abwägung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld ein wenig besser vorstellen kannst, haben wir ein kleines Beispiel für dich, wie du den Kinderfreibetrag berechnen kannst, beziehungsweise, ob er sich für euch lohnt (Berechnungsgrundlage sind die Werte für 2021):
Franziska und Hendrik sind frischegebackene Eltern ihrer kleinen Tochter Mia. Gemeinsam haben sie ein zu versteuerndes, jährliches Bruttoeinkommen von 80.000 Euro und müssen davon etwa 16.904 Euro Steuern zahlen.
Zieht man den Freibetrag der beiden (8.388 Euro) vom Jahreseinkommen (80.000 Euro) ab, erhält man ein zu versteuerndes Einkommen von 71.612 Euro. Auf dieses geringere Einkommen fallen logischerweise auch weniger Steuern an, in dem Fall etwa 14.062 Euro.
Nun berechnet man, wie viel Steuern man unter Einbezug des Kinderfreibetrages gespart hat:
16.904 Euro (Steuern ohne Kinderfreibetrag) – 14.062 Euro (Steuern mit Kinderfreibetrag) = 2.842 Euro
Was, wenn Franziska und Hendrik ein monatliches Kindergeld bekommen hätten?
12 x 219 Euro = 2.628 Euro
=> 2.628 Euro < 2.842 Euro
Am Beispiel der beiden jungen Eltern zeigt sich, dass Franziska und Hendrik mit dem Kinderfreibetrag im Jahr über 200 Euro MEHR an steuerfreiem Geld zur Verfügung steht, als es mit dem Kindergeld der Fall wäre.
Doch ab welchem Gehalt lohnt sich das Modell?
Kinderfreibetrag: Ab wann lohnt sich das Modell?
Da das Finanzamt entscheidet, welches Modell sich finanziell günstiger auswirkt, bleibt dir die Rechnerei glücklicherweise erspart. Als grober Referenzwert gilt laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.:
Der Freibetrag lohnt sich für Eheleute ab einem Bruttojahreseinkommen von 75.000 Euro und für Alleinerziehende ab einem zu versteuernden jährlichen Einkommen von 37.500 Euro.