Kindergarten-Kosten: Das erwartet dich

Kindergarten-Kind steht vor einer Glastüre
Wieviel musst du monatlich für die Betreuung einplanen?
©Pixybay/TJENA

Wo in Deutschland kostet der Kindergarten am wenigsten – und wo am meisten? Wie hoch die Kita-Kosten sind, hängt unter anderem von deinem Wohnort ab. Alle wichtigen Informationen findest du hier.

Kindergarten-Kosten sind uneinheitlich geregelt

In Deutschland entscheidet dein Wohnort, wie tief du für die Kita-Betreuung deiner Kinder in die Tasche greifen musst. Während Kita-Gebühren in manchen Städten komplett abgeschafft wurden, müssen Familien anderswo mehrere hundert Euro zahlen.

Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), reicht die Spannbreite der monatlichen Beiträge von 0 bis 630 Euro. Hauptgrund dafür ist, dass die Kommunen die Kindergarten-Kosten selbst festlegen dürfen. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ ist jedoch eine Staffelung der Gebühren nach Betreuungsumfang, Anzahl der betreuten Kinder und Familieneinkommen bundesweit verbindlich festgeschrieben.

Hier zahlen Eltern am wenigsten

Am günstigsten sind laut IW-Studie die Kindergarten-Kosten derzeit in Berlin: Hier ist die Kita seit kurzem kostenlos – unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen und wie lange das Kind täglich betreut wird. Nach dem zweiten Geburtstag gilt das auch in allen rheinland-pfälzischen Städten. In Hamburg ist zumindest eine Betreuung von fünf Stunden am Tag kostenlos.

Nicht so viel Glück im Kita-Gebühren-Lotto haben Duisburger Eltern. Hier sind die Kindergarten-Kosten den Daten zufolge am höchsten. Wenn du im Jahr mehr als 90.000 Euro verdienst und dein 18 Monate altes Kind jeden Tag neun Stunden betreuen lässt, betragen die Kosten laut der Studie 630 Euro pro Monat.

Generell gilt: je jünger die Kinder, je wohlhabender die Eltern und je länger die Betreuungszeit –  desto höher sind die Gebühren.

Sind private Kindergärten teurer als kommunale?

Ja, oft schon. Allgemein lässt sich sagen, dass die Kindergarten-Kosten für private Tagesstätten höher sind als für kommunale Kindergärten. Diese werden nämlich zur Gänze aus öffentlichen Geldern finanziert. Diese Zuschüsse des Bundes und der Kommunen sind unterschiedlich hoch, deswegen ist dein Wohnort ganz entscheidend für die Höhe der Kita-Gebühren.

Welche Kosten entstehen: Verpflegung wird (oft) extra berechnet

Die Kindergarten-Kosten teilen sich in Betreuungs- und Verpflegungskosten auf:

  • Die Betreuungskosten unterteilen sich nochmal auf: Betreuungsgrundsatzkosten und Betreuungszusatzgebühren.
    • Die Betreuungsgrundsatzkosten decken die Betreuung eines Kindes während der Regelöffnungszeiten des Kindergartens ab.
    • Die Betreuungszusatzgebühren werden für besonders frühe oder späte Betreuungszeiten fällig. Wenn du zum Beispiel im Früh- oder Spätdienst tätig sind und deshalb gesonderte Betreuungszeiten in Anspruch nehmen musst.
  • Die Verpflegungskosten decken eine Milch- und Getränkemahlzeit, sowie das Kindergartenessen ab.

Aber Achtung: Kostenfrei ist nicht gleich kostenfrei. Es können sowohl bei der kostenpflichtigen als auch bei der kostenlosen Betreuung extra Gebühren für Verpflegung oder Zusatzleistungen anfallen. Zusätzliche Kosten kann eine Kita zum Beispiel für Bio-Essen verlangen, aber auch für Bastelmaterial oder ein spezielles Angebot, wie die musikalische Früherziehung.

Jeder Kindergarten legt die Höhe dieser Zusatzkosten selber fest.

Die Kosten des Kindergartens erhöhen den Unterhaltsanspruch

Im reinen Unterhalt sind die Kosten für die Betreuung euers Kindes nicht enthalten – die Kindergarten-Kosten gehören zum Mehrbedarf. Alleinerziehende Elternteile können die Kita-Gebühren aber unterhaltsrechtlich als Mehrbedarf geltend machen. Dein Ex-Partner muss sich somit an den Elternbeiträgen beteiligen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich hier nach eurem Einkommen, wobei jeder von euch einen Freibetrag von 1.000 Euro abziehen darf. Die Kosten für die Verpflegung in der Einrichtung werden bei der Berechnung allerdings nicht berücksichtigt.

Wichtig: Dabei ist es egal, ob ob du euer Kind in eine private oder eine städtische Kindertagesstätte geben möchtest. Du kannst dich auch für eine Tagesmutter entscheiden – Einfluss auf die zusätzliche Unterhaltszahlung hat dies keinen.

Was muss ich bei der Berechnung des Kindergartenbeitrags berücksichtigen?

Sobald du dein Kind in einer Kita anmelden willst, benötigt das Jugendamt zur Berechnung des Kindergarten-Kosten einen Nachweis des Familieneinkommens. Folgendes wird hierbei miteinberechnet:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung sowie Kapitalvermögen
  • Erhaltene Unterhaltsleistungen
  • Rente
  • Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetzt inklusive Krankengeld
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

In der Regel wird das Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres der gesamten Familie als Grundlage für die Berechnung der Kita-Gebühren verwendet.

Kindergartenkosten sind steuerlich absetzbar

Schon gewusst? Du kannst zwei Drittel der Kindergarten-Kosten von der Steuer absetzen. Es gibt allerdings einen Maximalwert von 4.000 Euro im Jahr. Ähnlich wie auch bei der Unterhaltszahlung zählen hier die Verpflegungskosten nicht zu den absetzbaren Betreuungskosten.

Quellen