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Klaps auf den Po bei Kindern – Ist das wirklich so schlimm?

Ein kleiner Junge weint
Der Klaps auf den Po, so sehr leiden Kinder darunter
© Volha Zaitsava via Bigstock

Kindererziehung ist oft nicht leicht. Viele Eltern sind schnell überfordert, gerade wenn der eigene Nachwuchs zum wiederholten Mal nicht hört. Und ab und zu rutscht einem dann doch die Hand aus und es gibt einen kleinen Klaps auf den Po. Ist doch halb so wild, oder?

Klaps auf den Po: Spätfolgen für das Kind

Dass die Kinderseele bereits von einem leichten Klaps auf den Po lebenslange Schäden davontragen kann, beweist jetzt eine Langzeitstudie aus den USA. Sie lief über einen Zeitraum von 50 Jahren und untersuchte, wie sich ein Klaps auf den Po langfristig auf die Entwicklung von Kindern auswirkt.

Wissenschaftler der University of Texas und der University of Michigang untersuchten 16.000 Kinder und stellten fest, dass Kinder, die Gewalt ausgesetzt waren, später eher zu aggressivem und unsozialen Verhalten neigten

Der Grund liegt auf der Hand: „Die Ironie ist, dass die meisten Eltern ihren Kindern einen Klaps geben, wenn sie selber aggressiv sind. Das Kind lernt daraus, dass man schlagen sollte, um das zu bekommen, was man möchte“, so Elizabeth Gershoff, Co-Autorin der Studie gegenüber dem amerikanischen Sender CBS.

Häusliche Gewalt keine Seltenheit

Früher waren Schläge in der Kindererziehung völlig normal. Und auch heute scheint Gewalt in deutschen Haushalten immer noch weit verbreitet. Das beweist eine Studie von 2016, die Forscher der Universität Ulm durchgeführt haben. Die repräsentative Umfrage mit etwa 2.500 Teilnehmern im Alter von 14 bis 94 Jahren ergab, dass knapp ein Drittel der Befragten in der Kindheit körperlicher oder emotionaler Gewalt ausgesetzt waren. Auch eine Forsa-Studie der Zeitschrift „Eltern“ zeigte 2012 auf erschreckende Art und Weise, wie weit verbreitet Schläge als Erziehungsform noch sind:  Von den 1.000 befragten Eltern gaben 40 Prozent zu, ihren Kindern schon mal einen Klaps gegeben zu haben.

Gesetzliche Regelung

War die Prügelstrafe früher noch sozial akzeptiert, hat sie heutzutage auch im deutschen Recht Einzug gefunden. Gemäß § 1613 BGB haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.

Auch der Klaps auf den Po (strenggenommen sogar schon der Versuch) fällt unter den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) und kann strafrechtlich verfolgt werden.

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