Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Um in Deutschland eine sogenannte Herdenimmunität – also die gemeinschaftliche Immunität einer Gesellschaft gegen einen Krankheitserreger – zu erreichen, wurde im vergangenen Jahr die Impfpflicht für Masern beschlossen. Diese wird jetzt zum 1. März 2020 rechtskräftig.
Aber eines vorweg: Grundsätzlich hast du noch bis zum 31. Juli 2021 Zeit, bei eurer Kita, dem Kindergarten oder der Schule nachzuweisen, dass dein Kind beziehungsweise deine Kinder ausreichend gegen Masern geimpft sind.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit heißt das konkret:
- Kinder unter zwei Jahren brauchen mindestens eine Masernschutzimpfung.
- Kinder ab zwei Jahren brauchen auch die zweite Masernschutzimpfung.
Dafür müsst ihr einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis bei der entsprechenden Einrichtung vorlegen, das nachweist, dass bei deinem Kind ein Impfschutz gegen Masern besteht. Übrigens müssen auch Lehrer, Erzieher sowie Tagesmütter diesen Nachweis erbringen, ebenso Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Was passiert, wenn mein Kind nicht geimpft ist?
Tatsächlich gibt es noch einige ungeklärte Details, was die Masern-Impfpflicht in der Praxis genau bedeutet. Was passiert zum Beispiel mit schulpflichtigen Kindern von vehementen Impfgegnern? Klar ist, es wird keine Zwangsimpfung geben. Allerdings dürfen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängt werden, wenn die Kinder nicht geimpft sind und trotzdem in die Kita oder die Schule gehen.
Kitas können die Betreuung ungeimpfter Kinder verweigern
Kindertagesstätten dürfen ungeimpfte Kinder bei der Bewerbung auf einen Kita-Platz jetzt ablehnen. Ausnahme: Kinder unter einem Jahr können vorerst ohne Impfnachweis aufgenommen werden, müssen diesen aber nachreichen, sobald eine Impfung möglich ist. Nach den Empfehlungen der STIKO sollte die erste Masern-Impfung im Alter von elf bis 14 Lebensmonaten passieren. Diese Regelungen gelten für städtische, freie und kirchliche Träger von Kitas und Kindergärten.
Wird kein Nachweis über den Masernschutz erbracht, darf die Kita die Kinder nicht mehr betreuen – und zwar trotz des geltenden Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt: „Wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz nachweist, ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereits durch diesen Nachweis erfüllt.“
Impfpflicht vs. Schulpflicht
Weniger eindeutig ist die Sachlage bei schulpflichtigen Kindern. Denn in diesem Fall stehen zwei gesetzliche Regelungen gegeneinander: Schulpflicht und Impfpflicht. Dürfen ungeimpfte Kinder also dauerhaft von einem Schulbesuch ausgeschlossen werden? In der Vergangenheit haben Schulen zumindest kurzfristig ein solches Schulverbot ausgesprochen.
Mehr Infos dazu bekommst du in nachfolgendem Video:
Keine Masern-Impfung, kein Unterricht: Schule kontrolliert Impfpässe ihrer Schüler
„Die Rechtslage in Fällen, in denen die Impfpflicht mit der Schulpflicht kollidiert, ist alles andere als klar. Hier muss zügig eine Klärung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Schulministerien der Länder herbeigeführt werden“, erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber Spiegel Online. Der Deutsche Städtetag vertritt die Interessen der Städte gegenüber der Bundesregierung, auch in schulischen Belangen.
Geregelt ist bisher nur, dass die Schulen dem zuständigen Gesundheitsamt melden müssen, welche Schüler nicht geimpft sind. Die einzelnen Fälle werden dann dort geprüft. Am Ende liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden, ob ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt wird. Eher unwahrscheinlich ist, dass Kinder dauerhaft vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen.
Warum ist eine Herdenimmunität so wichtig?
Gesundheitsexperten – etwa von der Weltgesundheitsorganisation WHO oder des Robert Koch-Instituts (RKI) – beobachten mit Sorge, dass die Zahl der Masernfälle seit den vergangenen Jahren weltweit wieder rasant ansteigt. Auch in Deutschland war man Anfang des vergangenen Jahres von einer plötzlich ansteigenden Fallzahl betroffen. Letztendlich wurde 2019 dann doch kein neues Masern-Rekordjahr: Nach Angaben des RKI wurden 514 Masern-Fälle gezählt. Das sind sogar ein paar weniger als im Jahr 2018. Damals erkrankten 544 Menschen an Masern.
Dennoch bleiben Gesundheitsexperten besorgt. Denn gerade Babys, die noch nicht geimpft werden dürfen, stecken sich noch zu häufig mit Masern an. Bei ihnen kann die Krankheit schwerer verlaufen als bei älteren Kindern. So kommt es bei Kindern unter einem Jahr häufiger zu Komplikationen wie einer Lungenentzündung. Auch das Risiko einer Gehirnentzündung SSPE als Folge von Masern ist bei Babys wesentlich höher. „Nur der Herdenschutz durch eine ausreichend geimpfte Umgebung (95% der Bevölkerung) kann die Kinder im ersten Lebensjahr zuverlässig vor einer Infektion und somit vor dem Risiko einer schweren Masernkomplikation schützen.“, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Website. Dafür seien die Impflücken derzeit aber noch zu groß. Zwar bekommen die meisten Kinder die erste Masernimpfung, aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede. Im Schnitt sind nur 93 Prozent der Schulanfänger (aktuelle Daten des RKI aus dem Jahr 2017) zweimal gegen Masern geimpft. Dabei ist gerade diese zweite Schutzimpfung wichtig für eine dauerhafte Immunisierung.
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