U7a-Untersuchung: Wann findet sie statt?
Die U7 findet im Alter von 2 Jahren statt – die U8 dann erst mit 4 Jahren. Aber: Welche U macht man mit 3 Jahren? Kinder- und Jugendärzte bieten dafür die sogenannte U7a an. Idealerweise wird sie U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat durchgeführt.
Die U7a-Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat und nicht nach dem 38. Lebensmonat durchgeführt werden.
Muss ich die Zusatzuntersuchung selbst bezahlen?
Seit 2008 wird die Untersuchung von allen Krankenkassen getragen, solange sie innerhalb der empfohlenen Lebensmonate stattfindet. Nach dem 38. Lebensmonat gilt die U7a als IGeL-Leistung – du musst sie selbst bezahlen.
Wegen der Corona-Pandemie kannst du U-Untersuchungen (U6-U9) auch zu einem späteren Zeitpunkt noch kostenlos durchführen lassen. Sprich hierfür mit deinem Kinderarzt sowie mit deiner Krankenkasse.
Ist die U7a Pflicht?
Wie bei allen anderen U-Untersuchungen gilt: Nein, die U7a ist keine Pflichtuntersuchung.
Ausnahme sind Bundesländer wie Bayern, Hessen und Baden-Württemberg.
Wohnst du in einem anderen Bundesland, wirst du trotzdem eine Einladung oder Aufforderung für die U7a bekommen – die musst du aber nicht wahrnehmen.
Was wird bei der U7a untersucht?
Wie immer misst dein Arzt Größe, Gewicht und Kopfumfang deines Kindes.
Die körperliche Entwicklung deines Kindes steht bei der U7a nochmal im Fokus. Untersucht wird unter anderem:
- Haut
- Herz und Lunge
- Leber und Milz (Bauch abtasten)
- Gelenke und Knochen
- Mund, Kiefer und Zähne
Ein Hör- und Sehtest sind ebenfalls Teil der U7a-Untersuchung. Bei Auffälligkeiten bekommst du dann eine Überweisung zu einem Augenarzt oder zum HNO-Arzt.
Besonderes Augenmerk liegt bei der Untersuchung auf der sprachlichen Entwicklung sowie der sozialen Entwicklung. Da viele Kinder spätestens jetzt in den Kindergarten kommen, ist es wichtig, Sozialisations- und Verhaltensstörungen zu erkennen und zu behandeln.
Das sollte dein Kind unter anderem können:
Da sich viele Kinder in diesem Alter gerade in der Trotzphase befinden, kann es natürlich passieren, dass dein Kind bei der U-Untersuchung plötzlich nicht mitmachen will. Das ist aber ganz normal.
Was wird bei der U7a geimpft?
Die Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b (Hib) und Hepatitis B sowie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist in der Regel schon abgeschlossen. Gegen Meningokokken C sollte dein Kind laut Impfkalender schon geimpft sein.
Für die U7a sind also keine besonderen Impfungen vorgesehen – wenn dein Kind noch nicht alle empfohlenen Impfungen bekommen hat, können diese bei dem Termin nachgeholt werden.
Beratung und Information
Dein Arzt berät dich bei dem Termin über die gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung deines Kindes, sowie zu Unfallvermeidung.
Bei diesem Termin wird dein Arzt dich nochmal über die Sprachentwicklung und die Förderung der Sprache aufklären.
Auch das Thema Medienkonsum (Internet, Fernsehen und Videospiele) wird im Alltag deines Kindes immer relevanter. Bei der U7a gibt dir dein Arzt Rat und Empfehlungen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien für Kinder.
Die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung ist bei der U-Untersuchung nochmal ein Thema.
Was wird bei der U7a abgefragt?
Du kannst bei der Untersuchung wieder mit vielen Fragen deines Arztes rechnen. Zum Beispiel:
- Schnarcht dein Kind regelmäßig?
- Isst das Kind genug/gesund?
- Stottert es?
- Wie ist der Stuhlgang deines Kindes?
- Bist du zufrieden mit seiner Sprachentwicklung?
Bringe zum Termin gerne eigene Anliegen und Fragen mit – dein Arzt beantwortet sie dir immer gerne.
Zur U-Untersuchung mitbringen
Vergiss nicht, die wichtigen Dokumente zum Termin mitzubringen:
- Gelbes Heft
- Impfpass
- Gesundheitskarte

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