Notwendige Vorsorge: Deine Kinder für die Zukunft absichern

Eltern halten Sparschwein
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Die eigenen Kinder sind das höchste Gut. Neben der Fürsorge und Erziehung solltest du dir jedoch auch Gedanken um die finanzielle Versorgung deines Nachwuchses machen. Niemand denkt gerne über Schicksalsschläge nach, dennoch zeigen wir dir hier verschiedene Möglichkeiten, um deine Kinder für den Notfall abzusichern.

Kinder kosten Geld, das dürfte jedem klar sein. Neben Nahrung, Kleidung und Spielsachen müssen auch Ausgaben für Bildung und Betreuung vom Einkommen der Eltern und der staatlichen Unterstützung durch das Kindergeld bezahlt werden. Darüber hinaus solltest du jedoch auch noch weitere Situationen bedenken, damit deine Kinder für alle Fälle gut versorgt sind.

Sparen für später

Je älter der Nachwuchs wird, umso größer werden meist die Bedürfnisse und Ansprüche. Der Hunger wird größer, in der Schule stehen Skiurlaube und Auslandsfahrten an, später kommt der Führerschein oder das erste eigene Fahrzeug dazu. Auch für die Ausbildung nach der Schule ist in der Regel noch finanzielle Unterstützung notwendig, bis dein Kind irgendwann auf eigenen Beinen stehen kann.

Um Geld für später zurückzulegen zeigen wir dir verschiedene Möglichkeiten:

  • Sparbuch
    Bereits nach der Geburt kannst du für dein Kind ein eigenes Sparbuch angelegen. Hier kann flexibel Geld eingezahlt werden, etwa auch Geldgeschenke von Verwandten. Wegen der derzeit niedrigen Zinsen rentiert sich dieses Modell jedoch eher für kürzere Sparzeiten.
  • Sparplan
    Für eine längerfristige Anlage, etwa für die spätere Ausbildung oder den Führerschein ist ein Sparplan sinnvoller. Im Rahmen eines Tagesgeldkontos kannst du Geld für einen bestimmten Zeitraum anlegen. Sowohl die Höhe der regelmäßigen Rate, die Dauer und die Zinshöhe lassen sich dabei flexibel anpassen.
  • Ausbildungsversicherung
    Bei dieser Sonderform einer Kapitallebensversicherung zahlst du einen monatlichen Beitrag über einen festgelegten Zeitraum ein. Am Ende der Laufzeit besteht die Möglichkeit, sich das Geld auf einmal oder in Raten ausbezahlen zu lassen. So kann etwa der monatlichen Lebensunterhalt bei einem Studium finanziell unterstützt werden.
  • Sparschwein
    Diese Methode hat eher einen erzieherischen Zweck. Meist werden hierbei eher kleinere Beträge angespart, die dein Kind dann für die Erfüllung eines bestimmten Wunsches verwenden kann. Beispielsweise könnte regelmäßig ein Teil des Taschengeldes gespart werden. Dabei kann deinem Kind jedoch sinnvoll und praxisgerecht der Umgang mit Geld nähergebracht werden.

Absicherung für den Ernstfall

Auch wenn dies hoffentlich nie eintreten wird, ist niemand vor einem Schicksalsschlag gefeit. Der Verlust der Arbeitskraft oder auch der Tod der Eltern sind Szenarien, die bei der finanziellen Absicherung der Kinder berücksichtigt werden sollten.

Eine sinnvolle Möglichkeit ist zunächst der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Diese Vorsorgeform hat gleich mehrere Vorteile. Zu relativ niedrigen regelmäßigen Beiträgen kann eine recht hohe Versicherungssumme abgesichert werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach deinem Gesundheitszustand und verschiedenen Lebensumständen sowie der gewünschten Laufzeit.

Im Falle deines Ablebens wird die Versicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Damit können dann etwa bestimmte finanzielle Verpflichtungen wie Immobilienraten weiter bedient werden. Auf diese Weise muss das gewohnte Zuhause nicht unbedingt verkauft werden. Zudem dient das Geld dann zur Sicherung des Lebensunterhaltes deiner Kinder.

Mutter und Tochter stehen erwartunsvoll am Fenster

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Versorgung der Kinder regeln

Neben der finanziellen Absicherung sollte auch die persönliche Versorgung deiner Kinder rechtzeitig geregelt werden. Sollten sie zu Waisen werden, regelt das Familiengericht, was mit ihnen geschieht und wer als gesetzlicher Vormund eingesetzt wird. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, durch bestimmte Dokumente eigene Wünsche rechtskräftig festzuhalten. Die Sorgerechtsverfügung und -vollmacht sind hier bestimmte Formen eines Testaments, die beim Familiengericht als wichtige Nachweise dienen. Auf diese Weise kann selbst ein Vormund bestimmt werden, an den das Sorgerecht übertragen werden soll.

Bestimmte individuelle Wünsche, die das Erbe betreffen, solltest du ebenfalls rechtlich festhalten. Hierfür kann ein Testament erstellt werden. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, sind hier verschiedene Vorschriften und Regeln zu beachten. Das Erbrecht ist recht kompliziert, ermöglicht jedoch einen gewissen Spielraum dabei, wer mit welchem Teil des Erbes bedacht werden kann. Auch nichteheliche Kinder oder Pflegekinder können so zusätzlich stärker berücksichtigt werden.

Wichtig ist es zudem, die Dokumente sicher und vor allem wieder auffindbar aufzubewahren. Wird kein Testament oder keine Sorgerechtsverfügung gefunden, können diese auch nicht berücksichtigt werden. Möglich ist eine Hinterlegung der Unterlagen beim Notar oder einem Anwalt. Auch in einem Bankschließfach sind sie gut untergebracht. Zudem solltest du Angehörige über die Existenz der Dokumente informieren.

Versicherungen für die Kinder

Die Eltern selbst sind durch verschiedene Versicherungen oft gut abgesichert. Doch wie steht es hier um die Versorgung beim Nachwuchs? Beim Spielen und Toben kann es immer mal passieren, dass trotz größter Vorsicht und Beaufsichtigung etwas kaputt geht.

#1 Haftpflichtversicherung

Für Missgeschicke im Alltag können Schäden durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt werden. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten, damit der Nachwuchs in der elterlichen Versicherung mitberücksichtigt werden. Bei einer sogenannten Familienversicherung sind deine Kinder dann mitversichert, solange sie im selben Haushalt leben. Auch Adoptiv- oder Stiefkinder profitieren unter diesem Kriterium vom Versicherungsschutz.

Ein wichtiges Kriterium ist die Schuldfähigkeit der Kinder. Hier macht der Gesetzgeber je nach dem Alter sehr klare Unterscheidungen:

  • Bis sieben Jahre: Bis zu diesem Alter gelten Kinder als deliktunfähig. Auch Versicherungen haften in diesem Zeitraum nicht für verursachte Schäden.
  • Bis zehn Jahre: In Zeitraum von sieben bis zehn gelten Kinder für Vorfälle im Straßenverkehr (fließender Verkehr) noch als eingeschränkt schuldfähig. Andere Schäden, wie etwa das Zerkratzen eines Autos fallen hier jedoch nicht darunter. Dafür sind die Kinder vollumfänglich haftbar und Schäden von der Versicherung abgedeckt.
  • Ab zehn Jahre: Jetzt gelten Kinder als schuldfähig und werden in vollem Umfang bei Schäden von der Familien-Haftpflichtversicherung berücksichtigt.
Junge mit Pflaster am Knie

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Zudem ist gesetzlich festgehalten, dass Eltern nur haftbar sind, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Zweifelsfall muss dies im Detail geklärt werden. Um Konflikte zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, auch deliktunfähige Kinder in die Familien-Haftpflichtversicherung miteinzubeziehen. Die Versicherungen bieten dazu verschiedene Tarife an.

Der Versicherungsschutz für die Kinder gilt unter verschiedenen Umständen auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus. Befindet sich das Kind weiterhin in einer Ausbildung (Schule, erste Berufsausbildung oder Studium) oder in einer Wartephase zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn der Berufsausbildung kann es weiterhin in der Familien-Haftpflicht mitversichert werden.

#2 Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung

Bei einer privaten Zusatzversicherung sind die Kinder nicht automatisch mitversichert. Einerseits gibt es zwar spezielle Familientarife für bestimmte Leistungen, andererseits können Kinder oftmals für einen relativ geringen Beitrag über einen eigenen Vertrag abgesichert werden. Eine Zusatzversicherung ist auch als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Sinnvolle Leistungen, die über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden können sind folgende Punkte:

  • Sehhilfen: Eine Kinderbrille ist oft ganz anderen Belastungen und Strapazen ausgesetzt wie die der Eltern und muss gegebenenfalls öfters getauscht oder ersetzt werden.
  • Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung: Eine Zahnkorrektur ist heute bei vielen Kindern üblich und oftmals eine sinnvolle Investition in eine langfristige Zahngesundheit.
  • Krankenhauszusatzleistungen: Auch für Kindern können über die Zusatzversicherung bestimmte Zusatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt abgesichert werden. Hierzu zählt die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder auch die Behandlung durch bestimmte Ärzte.

Der Versicherungsschutz endet bei vielen Anbietern hier mit Eintreten des 20. Lebensjahres. Auch wenn die Kinder aus dem elterlichen Haushalt ausziehen erlischt bei einigen Versicherungen frühzeitig der Schutz und es wird der Erwachsenentarif fällig.

#3 Private Unfall- oder Invaliditätsversicherung

Des Weiteren kann eine eigene Unfall- oder Invaliditätsversicherung für dein Kind sinnvoll sein. Auf diese Weise ist die finanzielle Vorsorge bei gesundheitlichen Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit gesichert. So kann ein behindertengerechter Umbau des Hauses finanziert und weitere notwendige Ausgaben gedeckt werden. Weitere Leistungen der Versicherungen sind Tage- und Krankenhaustagegeld, Übernahme von Kosten zu kosmetischen Operationen, Rentenzahlungen oder auch Leistungen beim Todesfall.