Die Chance ein Adoptivkind aus dem Ausland vermittelt zu bekommen ist zwar höher als die, eines aus Deutschland aufnehmen zu können, das Verfahrenen ist aber nicht einfacher als bei einer Inlandsadoption. Wichtig ist, dass sich die Bewerber nicht zu speziell auf Herkunftsland und Geschlecht festlegen. Außerdem müssen die adoptionswilligen Paare die erheblich höheren Kosten bedenken, die hauptsächlich durch Anwalts- und Reisekosten entstehen. Bei Interesse können seriöse Agenturen und Vereine weiterhelfen, die man auch beim Jugendamt erfragen kann.
Bei der Frage, aus welchem Land das Adoptivkind stammen soll, sind neben kulturellen und medizinischen vor allem rechtliche Aspekte zu beachten. Aus einigen islamistischen Staaten kann nicht adoptiert werden, da deren Rechtsordnung eine Kindesannahme nach deutschem Verständnis nicht zulässt. Andere Staaten erlauben keine Adoption durch Ausländer oder lassen nur solche Bewerber zu, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Heimatland des Kindes haben. Die rechtlichen Voraussetzungen wie z.B. die Altersgrenzen sind bei einer Auslandsadoption grundsätzlich die gleichen wie bei einer Inlandsadoption. Jedoch sind die Bestimmungen des jeweiligen Staates zu beachten.
Mehr Information zum Thema Adoption findest du auch in unseren Ratgeber-Artikel: Adoption für Anfänger: Wichtigen Fragen & hilfreiche Seiten
Der Ablauf einer Adoption im Ausland
Der erste Schritt ist, sich an anerkannte Vereine oder Agenturen zu wenden. Hier kann man auch die benötigten Unterlagen, die zu erwartenden Kosten und die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Länder erfragen. Dem folgt eine ausführliche Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Anschließend müssen die Bewerber das Eignungsprüfungsverfahren durchlaufen, wie auch bei der Adoption innerhalb Deutschlands. Dabei werden Motivation sowie die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Bewerber eingehend unter die Lupe genommen.
Ist der Anfang gemacht, werden die erforderlichen Unterlagen übersetzt und den zuständigen Stellen im Ausland übersandt. Mit etwas Glück unterbreiten diese dann schon bald einen Adoptionsvorschlag, der von der deutschen Vermittlungsstelle geprüft und dann den Bewerbern vorgelegt wird. Stimmen diese und die beteiligten Vermittlungsstellen der Adoption zu, wird den Eltern manchmal das Kind in Deutschland zur Pflege anvertraut, wo später auch die Adoption vollzogen wird.
Wesentlich häufiger findet die Adoption aber im Heimatland des Kindes statt. Von einigen Staaten wird von den künftigen Eltern vorher ein längerer Aufenthalt im Kindesumfeld verlangt.
Wichtig sind auch, die Beantragung aller nötigen Einreisepapiere und die Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde. Wie genau sich das Verfahren im Einzelnen gestaltet, hängt vom jeweiligen Staat ab. Auch hinsichtlich der rechtlichen Wirkung, die eine Kindsannahme nach sich zieht, gibt es von Land zu Land Unterschiede:
- Bei einer Volladoption erhält das Adoptivkind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes. Dies schließt ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Angehörigen der künftigen Eltern mit ein. Die rechtliche Bindung zur leiblichen Familie erlischt.
- Bei einer starken Adoption ist die Beziehung rechtlich auf die Adoptiveltern und das Kind beschränkt. Es entsteht kein Verwandtschaftsverhältnis zur Familie der aufnehmenden Eltern. Auch hierbei entfallen aller Ansprüche gegenüber den leiblichen Angehörigen.
- Bei der schwachen bzw. unvollständigen Adoption bleiben rechtliche Ansprüche gegenüber den leiblichen Eltern erhalten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit erhält das Kind in der Regel nur bei einer Voll- bzw. einer starken Adoption. Voraussetzung dafür ist, dass die Adoption nach deutschem Recht anerkannt wurde, einer der annehmenden Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, das Kind noch nicht volljährig ist und dass die rechtliche Wirkung der Auslandsadoption gleichwertig mit dem deutschen Sachrecht ist.
Im Anschluss an die im Ausland vollzogenen Adoption muss diese in Deutschland durch das zuständige Familiengericht anerkannt werden. Durch dieses Verfahren werden auch alle Fragen hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen geklärt und ob es sich um eine Voll-, eine starke oder eine schwache Adoption handelt.
Nach der Adoption eines fremdländischen Kindes sollte dieses zügig kinderärztlich untersucht werden. So können evtl. Infektionskrankheiten, Mangelzustände, Parasiten oder Fehlbildungen ausgeschlossen bzw. behandelt werden. Der Impfschutz ist oft unzureichend und muss ergänzt werden. Manchmal ist nicht einmal das genaue Alter des Kindes bekannt und wurde aufgrund von Mangelernährung vielleicht zu niedrig geschätzt. Über die medizinischen Gegebenheiten im Herkunftsland sollten Sie sich vorab genau informieren, dabei kann auch die Adoptionsvermittlungsstelle beratend zur Seite stehen.