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Unerfüllter Kinderwunsch: Hier finden Paare finanzielle Unterstützung

Paar mit unerfülltem Kinderwunsch liegt sich in den Armen
© Pexels/ cottonbro

Wenn der Kinderwunsch unerfüllt bleibt, kann das für Paare zur Belastungsprobe werden. Die moderne Medizin bietet verschiedene Kinderwunschbehandlungen an, doch die ärztliche Hilfe kann teuer werden. Damit der Traum von der gemeinsamen Familie nicht an finanziellen Mitteln scheitert, können Paare auf verschiedene Unterstützungsangebote zurückgreifen.

Kinderwunschbehandlung: So beteiligt sich die Krankenkasse

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen lassen Paare mit Kinderwunsch natürlich nicht im Regen stehen. Eine Kostenübernahme ist je nach Maßnahme und Grundvoraussetzungen vollständig oder zumindest teilweise möglich. So übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen beispielsweise in der Regel die Kosten für Untersuchungen zur Ermittlung der Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch in voller Höhe.

In §27a SGB V ist außerdem festgelegt, dass gesetzliche Krankenkassen sich finanziell an so genannten „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“ beteiligen müssen. Welche Maßnahmen unterstützt werden und in welchem Umfang sich die Krankenkasse beteiligt, hängt vom Behandlungsplan ab, der der Krankenkasse vor Beginn der Kinderwunschbehandlung zur Prüfung eingereicht werden muss.

Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Übernahme von 50 Prozent der Kosten für Behandlungen und Medikamente bei 

  • 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation
  • 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation
  • 3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung

Diese Kostenübernahme stellt die Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen dar und gilt für alle Anbieter gleichermaßen. Darüber hinaus bieten einzelne Krankenkassen ihren Kunden zusätzliche Leistungen und Kostenübernahmen im Bereich der Kinderwunschbehandlung an. Hierzu gibt es allerdings keine gesetzliche Grundlage und die Leistungen der Versicherer fallen sehr unterschiedlich aus. Du solltest Dich also im Vorfeld bei deiner Krankenkasse genau informieren, welche Leistungen Ihr als Paar in Anspruch nehmen dürft und welche Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Damit ein Paar für die Kinderwunschbehandlung Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Paar ist verheiratet, und es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet.
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt. Die Frau ist höchstens 40 Jahre und der Mann höchstens 50 Jahre alt.
  • Die Behandlung ist medizinisch notwendig. Für das ICSI-Verfahren zum Beispiel ist genau festgelegt, welche Grenzwerte im Spermiogramm des Mannes unterschritten sein müssen, damit die Krankenkassen von einer schweren Störung der männlichen Fruchtbarkeit ausgehen und sich an den Kosten beteiligen.
  • Es ist ärztlich bescheinigt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat.
  • Beide Partner haben vor der Behandlung einen HIV-Test machen lassen (ein HIV-Test weist das AIDS-auslösende Virus HIV nach).
  • Beide Partner haben sich zu den medizinischen und psychosozialen Aspekten der künstlichen Befruchtung beraten lassen.

Die Leistungen der privaten Krankenkassen im Bereich der Kinderwunschbehandlung sind nicht vereinheitlicht und können sehr unterschiedlich ausfallen. Privat versicherte Paare sollten sich deshalb im Vorfeld genau darüber informieren, welche Behandlungen von ihrem Anbieter unterstützt werden und mit welcher Kostenübernahme sie rechnen können.

Grundvoraussetzung für einen Anspruch ist immer, dass medizinische Untersuchungen eine organische Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch ermitteln. Lässt sich diese nicht feststellen, sind private Krankenkassen nicht verpflichtet, eine Kinderwunschbehandlung finanziell zu unterstützen. Dafür gelten für privat Versicherte in der Regel keine Altersgrenzen oder Beschränkungen in der Anzahl der Versuche für eine Insemination.

Gesetzliche Krankenkassen betrachten Kinderwunschbehandlungen grundsätzlich als Behandlung des Paares als Einheit. Private Krankenkassen legen dagegen das Verursacherprinzip zugrunde. Sind beide Partner privat versichert, können sie deshalb häufig umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen als gesetzlich Versicherte. Hier lohnt sich ein Beratungsgespräch bei der Krankenkasse.

Staatliche Unterstützung von Bund und Ländern

Auch die Bundesregierung bietet ungewollt kinderlosen Paaren finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Kinderwunschbehandlung an. Die Mittel für die Förderung stellen Bund und Länder in gleichberechtigter Kooperation zur Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderbeträgen ist eine Kooperation zwischen dem Bund und dem zuständigen Bundesland. Aktuell bestehen Kooperationsverträgen mit diesen Bundesländern:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Mit anderen Bundesländern ist die Bundesregierung in Gesprächen für weitere Kooperationsverträge. Vor allem Bayern hat bereits Interesse signalisiert.

Grundsätzlich können heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben und dort eine Reproduktionseinrichtung nutzen, die staatlichen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen nach § 27a SGB V:

  • ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
  • attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
  • ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen der Partner
  • vorherige medizinische wie psychosoziale Beratung
  • Alter der Frau zwischen 25 und 40, Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren

Förderungsfähig sind vollständig durchgeführte Behandlungen vom ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).

Die Höhe des Zuschusses, den kinderlose Paare in Anspruch nehmen können, hängt von den Vorgaben der einzelnen Bundesländer ab. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 25 Prozent des verheirateten Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteils übernommen werden. Dies gilt für den ersten bis dritten Versuch. Im vierten Versuch können sogar bis zu 50 Prozent des Eigenanteils des Paares übernommen werden, sofern der vierte Versuch von der Krankenkasse nicht mehr unterstützt wird.

Paare, die nicht verheiratet sind, können einen Zuschuss von bis zu 12,5 Prozent ihres Eigenanteils für den ersten bis dritten Versuch in Anspruch nehmen. Für den vierten Versuch ist je nach Leistung der Krankenkasse ein Förderung von bis zu 25 Prozent möglich.

Ob und in welcher Höhe Du eine Förderung durch den Staat in Anspruch nehmen kannst, erfährst Du mit wenigen Klicks im Förder-Check des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Lebensversicherung als Finanzierungsoption

Wenn alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind, ist es auch möglich, die Kosten für die Kinderwunschbehandlung mithilfe einer Lebensversicherung zu stemmen. Während eine Risikolebensversicherung dafür gemacht sind, die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten finanziell abzusichern, bilden Kapitallebensversicherungen ein finanzielles Polster, das dem Versicherten zur Verfügung steht, sofern der Todesfall im Rahmen der Laufzeit nicht eintritt.

Kapitalbildende Lebensversicherungen können im Bedarfsfall verkauft oder beliehen werden. So wird das angesparte Kapital wieder verfügbar und kann einen finanziellen Engpass überbrücken. Wird die Lebensversicherung beliehen, wird dem Versicherten ein Policendarlehen in Form eines endfälligen Darlehens gewährt. Die Lebensversicherung selbst läuft in dieser Zeit weiter. Während der Vertragslaufzeit sind nur Zinsen zu entrichten, die Tilgung wird als Gesamtbetrag zum Ende der Laufzeit fällig. Das Policendarlehen ist eine Alternative zum klassischen Ratenkredit und kann in vielen Fällen auch damit kombiniert werden.

Je nach Anbieter und Vertragskonditionen ist es auch möglich, eine beitragsfrei gestellte Kapitallebensversicherung zu beleihen. Versicherte sollten das Gespräch mit der Gesellschaft suchen und gemeinsam erörtern, welche Finanzierungsmöglichkeiten ihre Lebensversicherung bietet.

Eine Kinderwunschbehandlung kann für Paare eine große finanzielle Belastung werden. Damit der Wunsch nach einer Familie nicht an wirtschaftlichen Aspekten scheitert, sollten ungewollt kinderlose Paare sich beraten lassen und die Möglichkeiten der Finanzierung für die Kinderwunschbehandlung vollumfänglich ausschöpfen.

Quellen

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