„Der Staat sollte seine Bürger schützen“
Argentiniens neuer Staatspräsident Alberto Fernández will gleich zu Beginn seiner Amtszeit ein viel diskutiertes Themen der Gesellschaft anpacken: die Legalisierung von Abtreibungen. In seiner Parlamentsansprache am vergangenen Sonntag erklärt er:
„Im 21. Jahrhundert muss jede Gesellschaft die individuelle Entscheidung ihrer Mitglieder respektieren, frei über ihre Körper zu entscheiden.“
Fernández, der als links-national eingestuft wird, forderte außerdem, dass der Staat seine Bürger und insbesondere Frauen schützen solle. Innerhalb der nächsten zehn Tage will er den neuen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Abtreibungen vorlegen. Im Sommer 2018 wurde ein ähnlicher Entwurf unter dem damaligen Präsidenten Mauricio Macri vom argentinischen Parlament noch knapp abgelehnt.
Legale Schwangerschaftsabbrüche spaltet das Land
Aktuell gelten Schwangerschaftsabbrüche in Argentinien als Straftat – sowohl für die behandelten Ärzte als auch für die Frauen selbst – und können mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden. Erlaubt ist eine Abtreibung nur, wenn das Kind im Zuge einer Vergewaltigung gezeugt wurde oder Lebensgefahr für die Mutter besteht.
Dieses Gesetz habe Frauen aus armen Verhältnissen gezwungen, heimlich abzutreiben, wobei sie ihre Gesundheit und oft auch ihr Leben riskiert hätten, so Fernández in seiner Rede vor dem argentinischen Parlament.
Das Land reagiert gespalten auf den Gesetzesentwurf: Tausende Demonstranten setzen sich seit Jahren auf Argentiniens Straßen für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Allerdings sprechen sich viele religiöse Gruppierungen klar gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus.
Schwangerschaftsabbrüche: Wie sieht die Lage in Deutschland aus?
Auch in Deutschland polarisiert das Thema Schwangerschaftsabbruch. Fakt ist: Noch gibt es auch in unserem Strafgesetzbuch Paragrafen, welche Abtreibungen in Deutschland verbieten. „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft“, so steht es im Strafgesetzbuch Paragraf 218.
Ende 2018 hatte ein Antrag der SPD-Jugendorganisation (Jusos) zur Streichung der Paragrafen 218-219b aus dem Strafgesetzbuch für viel Aufregung gesorgt. Seitdem kocht das Thema immer wieder auf. Zuletzt als im vergangenen Sommer zwei Frauenärztinnen aus Berlin zu Geldstrafen verurteilt worden sind, weil sie in ihren Praxen Schwangerschaftsabbrüche anbieten und darüber zu werblich – so das Gericht – auf der Internetseite informiert haben.
Mehrere Organisationen wie der Bundesverband Pro familia, der AWO-Bundesverband, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und der Arbeitskreis Frauengesundheit kritisieren das Urteil.
Befürworter sagen, in einem liberalen, feministischen Deutschland sollte es kein Problem sein, über seinen eigenen Körper zu bestimmen. Gegner berufen sich auf „Das Recht zu leben“.
Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland fast unverändert
2019 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr mit rund 101.000 gemeldeten Fällen fast unverändert geblieben, schreibt das Statistische Bundesamt.