Neue Fristen für Baukindergeld
Ursprünglich war das Baukindergeld bis Ende 2020 befristet. Durch die Corona-Pandemie ist es vielen Familien aber nicht möglich, die Fristen einzuhalten, um den Anspruch auf die Förderung durch Baukindergeld zu erhalten. Zum Beispiel können sie Aufgrund von Verzögerungen nicht rechtzeitig den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis Jahresende 2020 vorweisen oder Besichtigungen müssen verschoben werden. Deshalb verlängert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Förderungszeitraum für das Baukindergeld um drei Monate.
Das bedeutet, dass Familien die Fördermittel für Immobilienkäufe und Bauvorhaben erhalten können, die bis zum 31. März 2021 abgeschlossen oder eingeleitet wurden. Die Antragsfrist für die Förderung endet weiterhin am 31. Dezember 2023.
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Unterstützung für Familien
Besonders junge Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen werden durch das Baukindergeld unterstützt, so das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Fast 90 Prozent aller Anträge werden von Familien mit ein oder zwei Kindern gestellt und ca. zwei Drittel aller Antragssteller haben Kinder, die unter sechs Jahre alt sind. Bis Ende August 2020 hatten bereits über 260.000 Familien das Baukindergeld beantragt.
Seit September 2018 können Familien vom Baukindergeld profitieren. So wird der Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Familien können pro Jahr und pro Kind 1.200€ Baukindergeld erhalten. Insgesamt bezieht sich die Förderung auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Das bedeutet, dass Eltern sich bis zu 12.000 Euro pro Kind sichern.
Familien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 ihren Kaufvertrag unterschrieben oder ihre Baugenehmigung erhalten haben, haben Anspruch auf eine Förderung und können einen Antrag stellen. Die Anträge müssen online über das KfW-Zuschussportal innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzug gestellt werden.