12 Flaschen Bier und 1,2 Promille
Am Abend des 22. Juli 2019 ereignete sich ein Verkehrsunfall bei Kerstlingerode im Landkreis Göttingen. Der angeklagte Mann hatte zwölf Flaschen Bier getrunken, bevor er sich in sein Auto gesetzt hatte, um in sein Nachbardorf zu fahren. Untersuchungen ergaben einen Alkoholwert von 1,26 Promille.
Während der Fahrt wurde er durch sein Handy abgelenkt. Der Staatsanwaltschaft Göttingen berichtete er, er habe Musik abspielen wollen. Dabei rammte er gegen den äußeren Fahrbahnrand und erfasste seine Nachbarin, die gerade mit einem Kinderwagen und zwei angeleinten Hunden spazieren gegangen war. Das sechs Wochen alte Baby wurde mit schweren Verletzungen in einem Rettungshubschrauber in die Göttinger Uni-Klinik gebracht, überlebte jedoch nicht.
Urteil gefällt: zwei Jahre auf Bewährung
Am vergangenen Freitag hat das Amtsgericht Göttingen das Urteil ausgesprochen. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Außerdem muss er monatlich 200 Euro an die Familie des getöteten Babys zahlen und drei Gesprächstermine bei einer Alkohol- und Suchtberatungsstelle besuchen. Des Weiteren wurde sein Führerschein eingezogen.
Eltern arbeitsunfähig
Die 37-jähriger Mutter hatte als Krankenschwester gearbeitet, der Vater in der Krankenpflege. Die Eltern sind psychisch traumatisiert und noch nicht im Stande ihren Beruf wieder auszuüben.