Keine bundesweiten Regelungen für das neue Schuljahr
Auf der letzten Kultusministerkonferenz im Juni hatten sich die Länder darauf geeinigt, das neue Schuljahr 2021/22 im „vollständigem Präsenzunterricht“ starten zu wollen. Dafür sollen wieder entsprechende Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen erarbeitet werden. Wie diese konkret aussehen sollen, dahinter steht noch ein großes Fragezeichen.
Die Deutschen Gesellschaften für Epidemiologie (DGEpi), für Public Health (DGPH), für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und für pädiatrische Infektiologie (DGPI) haben bereits im Februar ein gemeinsames Konzept zur „Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ erarbeitet.
Diese Richtlinien werden wohl die Basis für die Maßnahmen bilden. Allerdings wurde das Konzept erstellt, als die ansteckendere Delta-Mutation des Corona-Virus in Deutschland noch kaum aufgetreten ist. Inzwischen macht die etwa 59 Prozent aller Neuinfektionen aus.
„Delta-Variante wird durch die Schulen rauschen“
Daher blicken vor allem Virologen besorgt auf den Schulstart im Spätsommer. „Die Delta-Variante wird nach den Sommerferien sehr schnell durch die Schulen rauschen, wenn wir keine Vorsorge treffen“, warnte etwa die Virologin Melanie Brinkmann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in einem Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die AHA-Regeln alleine werden nicht ausreichen. Es braucht vor allem eine gute Test-Strategie. Außerdem plädieren Virologen für Luftfilteranlagen oder andere Maßnahmen zum Lüften, um die Infektionsgefahr zu verringern.
Brinkmann: „Ohne zusätzliche Maßnahmen werden die Infektionen wieder zunehmen, es wird zu Quarantäne-Schleifen kommen, wie man es jetzt schon in Großbritanniens Schulen beobachten kann.“
Maßnahmen der Bundesländer nach den Ferien
Um das Risiko eines raschen Anstiegs der Infektionen durch Reiserückkehrer so gering wie möglich zu halten, wollen einige Bundesländer wie etwa Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz nach den Sommerferien mit sogenannten „Präventionswochen“ in den Schulbetrieb starten. In diesen gilt eine Maskenpflicht im Unterricht und es soll mehrmals in der Woche getestet werden.
Viele Details zu den Regelungen zum neuen Schuljahr 2021/22 sind allerdings noch unklar. Zum Beispiel auch, wie und von wem Luftfilteranlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Ein Überblick, was bisher bekannt ist:
Für mehr Informationen zum jeweiligen Bundesland, den Text ausklappen.
Die Schulen in Baden-Württemberg haben bereits vor den Ferien zum Regelunterricht gewechselt. Das wird sich auch nach den Ferien so fortsetzten. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz unter 100 bleibt.
Des Weiteren sollen Schülerinnen und Schüler, sowie das Personal verpflichtend zweimal wöchentlich mit einem Schnelltest auf das Corona-Virus getestet werden. Bei einer Inzidenz unter 35 soll die bestehende Maskenpflicht während des Unterrichts entfallen.
Zurzeit besteht in bayrischen Schulen die Pflicht, Kinder zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion zu testen. Ob das nach den Ferien weitergeführt werden soll, ist noch nicht bekannt.
Unabhängig von der Inzidenz sollen die Schülerinnen und Schüler nach den Ferien für zwei Wochen während des Unterrichts eine Maske tragen. Das soll die Ansteckung durch Reiserückkehrer unterbinden. Alle Eltern werden gebeten, ihre Kinder vor dem ersten Schultag testen zu lassen.
Die Schulen der Hauptstadt sollen nach den Ferien mit Präsenzunterricht starten. Um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gilt eine zweimalige Testpflicht pro Woche sowie eine Maskenpflicht während des Unterrichts.
Zusätzlich sollen Luftfiltergeräte für die Klassenzimmer bereitgestellt werden
Auch Brandenburg will nach den Ferien zurück in den Präsenzunterricht starten. Dafür soll die Testpflicht von zweimal pro Woche an allen Schulen weitergeführt werden. An allen weiterführenden Schulen bleibt zudem auch die Maskenpflicht bestehen.
In Grundschulen war diese vor den Ferien abgesetzt worden. Ob auch dort nach den Ferien eine Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler besteht, ist noch unklar.
Bereits vor den Ferien ist Bremen in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Es besteht keine Masken- oder Testpflicht. Dem Schulpersonal, sowie allen Schülerinnen und Schülern muss zweimal die Woche ein Testangebot gemacht werden.
Auch Bremen möchte für das neue Schuljahr mehr Luftfiltergeräte in den Klassen einsetzen.
Hamburg möchte nach den Ferien die Schulen zurück in den Präsenzunterricht schicken. Dafür wird an der Masken- und Testpflicht festgehalten.
Auch Hessen möchte nach den Sommerferien in den täglichen Präsenzunterricht wechseln. Eltern werden gebeten, sich und ihre Kinder vor dem ersten Schultag nach den Ferien testen zu lassen, um Ansteckungen durch Reiserückkehrer zu vermeiden.
Des Weiteren sollen die ersten zwei Wochen nach den Ferien als „Präventionswochen“ gelten, so das hessische Kultusministerium in einem Elternbrief vom 12.07.21. In diesen zwei Wochen sollen die Kinder dreimal wöchentlich getestet werden und die Maskenpflicht gilt auch während des Unterrichts. Neu dazu kommt auch, dass die Kinder nach den Ferien eine medizinische Maske der Standards FFP2, KN95, N95 tragen müssen.
Bei einer Inzidenz von 100 oder weniger sollen alle Jahrgänge zurück in den Präsenzunterricht kehren. Bei steigender Inzidenz sollen die lokalen Gesundheitsämter über eventuelle Schulschließungen entscheiden.
Auch Mecklenburg-Vorpommern setzt in den ersten zwei Wochen nach den Ferien auf eine Testpflicht an den Schulen und eine Maskenpflicht im Unterricht.
Die Schulen in Niedersachsen sollen nach den Ferien in den vollständigen Regelbetrieb starten. In den weiterführenden Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht im Gebäude, dort wo nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann, etwa auf den Fluren. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Die Testpflicht zweimal pro Woche soll vorläufig bis Ende September beibehalten werden.
Das Bundesland war bereits vor den Ferien zurück im Präsenzunterricht. Zu diesem soll auch nach den Ferien zurückgekehrt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin zweimal wöchentlich getestet werden. Zunächst bleibt die Tragepflicht einer medizinischen Maske im Unterricht bestehen. Die Notwendigkeit soll aber von der Inzidenz abhängig gemacht werden.
Die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz sollen nach den Ferien in Präsenz unterrichtet werden. Zwei Wochen nach den Ferien wird auch eine Testpflicht zweimal wöchentlich gesetzt. Danach nur noch dort, wo die Inzidenzen steigen. Die Maskenpflicht an den Schulen wird weiter fortgesetzt.
Die Schulen im Saarland sollen nach den Ferien in den Regelbetrieb zurückkehren. Vorab haben die Kinder zwei Schnelltest mit nach Hause bekommen, die sie vor der Rückkehr in die Schule durchführen sollen. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien sollen darüber hinaus alle Kinder zweimal wöchentlich getestet werden. Wie die weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene aussehen sollen, darüber muss noch beraten werden.
Sachsen ist bereits zurück im Präsenzunterricht und zu diesem soll auch nach den Ferien zurückgekehrt werden. Dazu sollen die Kinder zwischen zwei- und dreimal wöchentlich getestet werden, je nach Inzidenz. Zusätzlich soll in den ersten beiden Wochen nach den Ferien eine Maskenpflicht innerhalb der Schule gelten. Steigt die Inzidenz über 100, soll Wechselunterricht stattfinden.
Für Sachsen-Anhalt steht noch nicht fest, welche Maßnahmen nach den Ferien getroffen werden. Vor den Ferien war das Land zurück in den Regelbetrieb gekehrt und die Maskenpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt.
In den ersten drei Wochen nach den Ferien besteht weiterhin eine Testpflicht zweimal die Woche. Auch die Maskenpflicht innerhalb des Schulgebäudes bleibt bestehen. Aufgehoben wird die sogenannte Kohortenregelung: Damit können die Schülerinnen und Schüler ihre Pausen wieder gemeinsam verbringen.
Nach den Ferien sollen die Kinder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Die ersten zwei Wochen nach den Ferien soll allen ein Testangebot zweimal die Woche gemacht werden. Eine Testpflicht ist noch im Gespräch. An weiterführenden Schulen gilt zusätzlich eine zweiwöchige Maskenpflicht.
- AWMF: S3- Leitlinie. Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV -2-Übertragung in Schulen. In: AWMF Online. Unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/027-076k_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2021-02_01.pdf (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Das Deutsche Schulportal: Was bedeutet eine vierte Welle für das neue Schuljahr? Unter: https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/schulschliessungen-corona-werden-die-schulen-wieder-geschlossen/ (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Deutschlandfunk: Delta-VarianteWie geht es im Herbst weiter für die Schulen? Unter: https://www.deutschlandfunk.de/delta-variante-wie-geht-es-im-herbst-weiter-fuer-die-schulen.1939.de.html?drn:news_id=1284264 (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung: Coronavirus. FAQ – Schulen. Unter: https://www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/ (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Kultusministerium Hessen: Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021. In: Elternbrief vom 12.07.21. Unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/sicherer-schul-und-unterrichtsbetrieb-nach-den-sommerferien-2021-ab-3082021 (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Niedersächsisches Kultusministerium: Schule in Corona-Zeiten: Das gilt aktuell. Unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Schulministerium Nordrhein-Westphalen: Regelungen für Schulen ab dem 18. August 2021. Unter: https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-18-august-2021 (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Landesregierung Rheinlandpfalz: So geht es nach den Sommerferien weiter. Unter: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/ (letzter Aufruf: Juli 2021)
- MDR Sachsen: Wie geht es trotz Corona an den Schulen in Sachsen weiter? In: mdr.de. Unter: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-wie-geht-es-weiter-an-schulen-100.html#sprung0 (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: Informationen zum Schuljahr 2020/2021 während der Corona-Pandemie. Unter: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schuljahr-20202021/ (letzter Aufruf: Juli 2021)
- Kultusministerkonferenz: KMK empfiehlt uneingeschränkten Regelbetrieb im kommenden Schuljahr 2021/2022. Unter: https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/kmk-empfiehlt-uneingeschraenkten-regelbetrieb-im-kommenden-schuljahr-20212022.html (letzter Aufruf: Juli 2021)