Corona-Testpflicht an Schulen: Das gilt nach Ostern

Coronatest und Masken
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Nach den Osterferien wird es in einigen Bundesländern eine Corona-Testpflicht an Schulen geben. Andere Länder setzten hier auf ein freiwilliges Testangebot. Welche Vorgaben für dein Bundesland gelten, findest du hier.

In diesen Bundesländern gilt die Testpflicht

Die Kultusminister der Länder haben sich gestern auf eine „flächendeckenden Teststrategie“ an Schulen geeinigt.

Konkret heißt das: Nach den Osterferien wird es in zehn Bundesländern eine strengere Test-Politik an Schulen geben. Den Präsenzunterricht besuchen dürfen Kinder dann nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis. In den übrigen Bundesländern bleiben die Tests freiwillig.

Getestet werden soll voraussichtlich zweimal in der Woche. Details, wie genau das bundesweit realisiert werden soll, sind noch nicht bekannt.

Das Saarland und Sachsen-Anhalt sind bereits als eine der ersten Bundesländer nach Ostern wieder in den Schulbetrieb gestartet – inklusive neuer Corona-Testpflicht.

Auch Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Ebenso haben sich jetzt Sachsen und Bayern dazu entschieden. „Die Teilnahme am Unterricht kann nur mit einem negativen Testergebnis stattfinden“, betonte der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Damit solle das „Gemeinschaftserlebnis Schule“ geschützt werden, ohne die Schüler und Lehrer einem zu hohen Risiko auszusetzen.

In Baden-Württemberg wird es eine Testpflicht nur in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 geben, um den Präsenzunterricht weiter zu ermöglichen.

Diese Länder setzen auf Freiwilligkeit

In Berlin wird es zunächst nur eine freiwillige Testmöglichkeit für die Klassen 11-13 geben.

In Hessen wird momentan nur den Beschäftigten an einer Schule ein wöchentliches, freiwilliges Testangebot gemacht.

Auch in Rheinlandpfalz und Thüringen will man nach den Osterferien nur freiwillige Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Zu Hause oder vor Ort: Wo wird getestet?

Allen Schülern und Lehrern sollen mindestens zwei Tests pro Woche zur Verfügung stehen. Noch ist allerdings in vielen Teilen unklar, ob die Tests von geschultem, medizinischen Personal durchgeführt werden, von Lehrern vor Ort oder zu Hause von den Eltern.

Auch die Möglichkeit, dass ältere Schüler die Tests selbst durchführen, ist nicht ausgeschlossen.

Testpflicht oder Schulpflicht?

Es bleibt offen, wie mit Test-Verweigerern umgegangen wird. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche, die sich nicht testen lassen, wegen der Schulpflicht nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden könnten.

Diesen sollen beispielsweise die Arbeitsmaterialien für zu Hause zur Verfügung gestellt werden.

Quellen