Jahrgang Corona? Zeugnisse und Versetzung in den einzelnen Bundesländern

Kinder sitzen im Klassenzimmer.
In manchen Bundesländern müssen Kinder um die Versetzung bangen.
© Unsplash/ Taylor Wilcox

Die Corona-Krise hat jeden Lebensaspekt verändert. Auch die Schulkinder blieben nicht verschont. Wochenlang konnten Schüler den Unterricht nicht besuchen und mussten zu Hause lernen. In vielen Bundesländern ist das Schuljahr schon so gut wie vorbei. Klausuren abseits der Abschlussprüfungen blieben aus. Mit welchen Noten werden die Zeugnisse gebildet und was bedeutet das für die Versetzung? Wie die einzelnen Bundesländer die Situation handhaben, liest du hier.

Länder entscheiden für sich

Schon bei den Schul- und Kitaschließungen, entschieden die Bundesländer für sich. In Bayern beispielsweise, können immer mehr Schüler nach dem Vier-Stufen-Plan den Unterricht besuchen. In Hessen wurde das Abitur bereits geschrieben, während in Niedersachsen die Prüfungen für Ende Mai angesetzt sind.

Was in den einzelnen Ländern für die Zeugnisse und Versetzungen gilt:

  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg werden alle Schülerinnen und Schüler ins nächste Schuljahr versetzt. Das Kultusministerium in Stuttgart äußerte sich zu der Notenbildung: ““Baden-Württemberg verleiht Jahrgangszeugnisse. Die Noten aus beiden Schulhalbjahren werden zusammengezogen“.
  • Bayern: Wenn die Noten nicht für den nächsten Jahrgang genügen, werden die Schüler dennoch auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe gelassen. Abschlussklassen müssen in diesem Schuljahr, außer den Abschlussprüfungen, keine Klausuren mehr schreiben. Für die anderen Jahrgänge werden bald “Sonderregelungen” veröffentlicht.
  • Berlin: Bislang ist noch nicht klar, wie Berlin die Versetzung regelt. Wiederholen müssen Gymnasiasten und Oberstufenschüler der Sekundarschulen. Auch wie die Zeugnisnoten entstehen ist noch nicht ganz klar. Schüler können ihre Lehrer bitten, angefertigte Projektarbeiten zu korrigieren. Für die gymnasiale Oberstufe gibt es keine einheitliche Regelung.
  • Brandenburg: Alle Schüler werden in die nächste Klassenstufe versetzt. Schulische Leistungen, die zu Hause erbracht wurden, werden nicht bewertet. Die Zeugnisnoten beruhen auf den Leistungen, die bis zum 18. März erbracht wurden.
  • Bremen: In Bremen muss so gut wie niemand sitzenbleiben. Ausnahme sind Schüler, die keine ausreichende Leistung erbracht haben und in die Oberstufe wollen. Alle Noten, die bis Mitte März vergeben wurden, zählen für das Zeugnis. Leistungen, die während der Schulschließung erbracht wurden, gelten nur, wenn die Schüler sich dadurch verbessern. Können die Schüler wieder in die Schule, so zählen die Leistungen aus dem Unterricht.
  • Hamburg: In Hamburg kann man seit 2011 nicht sitzen bleiben. Noten bekommen die Schüler in Hamburg weiterhin, auch wenn der Unterricht zu Hause stattfindet. Dafür müssen sie einmal in der Woche vorlegen, woran sie gearbeitet haben. Aus diesen Belegen entstehen dann die Zeugnisnoten.
  • Hessen: In Hessen muss sich kein Schüler Sorgen machen, durchzufallen. Sobald die Schulen öffnen, können Klassenarbeiten geschrieben werden. Die Noten sind dann Teil des Zeugnisses.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Kein Schüler in Mecklenburg-Vorpommern wird eine Klassenstufe wiederholen müssen. Die Noten für das Zeugnis entstehen anhand aller Leistungen, die vor den Schulschließungen vollbracht wurden. Bei zu wenig Noten, entscheidet die Klassenkonferenz.
  • Niedersachsen: Die Versetzung einzelner Schüler entscheidet die Klassenkonferenz. Grundsätzlich werden die zu Hause erbrachten Leistungen nicht bewertet. Sobald die Schulen wieder öffnen soll anhand kurzer Tests und mündlichen Abfragen das Gelernte überprüft werden. Die daraus entstehenden Noten, fließen in das Zeugnis mit ein.
  • Nordrhein-Westfalen: In Nordrhein-Westfalen muss, außer den Abschlussjahrgängen, keiner um seine Versetzung bangen. Gute Leistungen, die Schüler während der Schulschließung erbracht haben, werden in die Zeugnisnote mit einfließen.
  • Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz fällt dieses Schuljahr kein Schüler durch. Aufgaben, die von zu Hause erledigt wurden, werden nicht bewertet. Somit entsteht die Zeugnisnote, aus allen erbrachten Leistungen, vor der Schulschließung.
  • Saarland: Bei der Versetzung sollen Lehrer die besonderen Umstände beachten. Lehrer sollen dann mit den Eltern absprechen, ob der Schüler die Klasse freiwillig wiederholt oder nicht. Die Zeugnisnoten errechnen sich aus den Noten des ersten und zweiten Halbjahres. Dabei gelten nur die Leistungen, die im Präsenzunterricht erbracht wurden.
  • Sachsen: In Sachsen können Schüler an weiterführenden Schulen zwar sitzen bleiben, doch Lehrkräfte, sollen das anhand „pädagogischen Beurteilungsspielräumen” entscheiden. An Grund-, Ober- und Förderschulen werden keine Noten während des Fernunterrichts vergeben. An Gymnasien können Lehrer unter Berücksichtigung der aktuellen Situation, Noten vergeben.
  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt gibt es keine einheitliche Regelung über die Versetzung. Entscheiden wird das die Klassenkonferenz. Prinzipiell zählen für das Zeugnis alle Leistungen, die vor Beginn der Schulschließungen, erbracht wurden. Fernunterricht kann unter Umständen bewertet werden.
  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein zählen die Prüfungen, die die Schüler bis zum 13. März 2020 geschrieben haben. Diese werden auch die Zeugnisnoten bilden. Von diesen Noten hängt die Versetzung in die nächste Klassenstufe ab.
  • Thüringen: Alle Schüler werden versetzt. Ausnahmen sind die 9. und 10. Klassen. Diese müssen bei unzureichenden Leistungen die Klasse wiederholen. Die Zeugnisnote bilden die Leistungen, vor der Schulschließung. Fernunterricht wird somit nicht bewertet.