Baden-Württemberg zieht Stichtag für Einschulung nach vorne

einschulung-kinder
©BIGSTOCk / PVproductions

In Baden-Württemberg wird der Einschulungstermin in den nächsten drei Jahren schrittweise nach vorne gezogen. Damit kommt der Landtag den Forderungen einer Elterninitiative nach. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde jetzt in Stuttgarter beschlossen.

Frühe Einschulung kann Überforderung und Klassenwiederholung nach sich ziehen

Vielen Eltern in Baden-Württemberg war der bisherige Einschulungstermin ein Dorn im Auge. Denn nach bisheriger Rechtsprechung wurden Kinder, die vor dem 31. September sechs Jahre alt wurden, am 01. September eingeschult, zu früh fanden einige Eltern.

Mit einer Petition machten sie auf die Nachteile einer frühen Einschulung aufmerksam und verlangten den Stichtag auf den 31. Juni vorzuverlegen. In ihrer Petition schrieb die Elterninitiative aus Baden-Württemberg : „Zahlreiche Studien haben mittlerweile bewiesen, dass eine zu frühe Einschulung nicht nur direkt sichtbare Nachteile wie Überforderung, Klassenwiederholung, u.ä. mit sich bringen können, sondern dass auch seelische Komponenten der Kinder negativ beeinflusst werden könne , wie z. B. das Selbstbewusstsein.“ Zudem sollten sich wiederholende Misserfolge und Frustrationserlebnisse, welche zu früh eingeschulten Kindern wiederfahren, lebenslange Spuren hinterlassen. Mit über 24.000 Unterstützern gelang es der Elterninitiative nun ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Kultusministerin Susanne Eisenmann sprach sich bereits Anfang Juli 2019 für die Petition aus und befürwortete die Verlegung des Einschulungsstichtages.

Was eine australische Studie über spätes Einschulen herausgefunden hast kannst du hier nachlesen: Australische Studie: Später Schulstart macht Kinder erfolgreicher.

Gesetz passt sich Bedürfnissen der Kommunen an

Mit dem neuen Gesetz wird innerhalb der nächsten drei Schuljahre der Stichtag schrittweise nach hinten verschoben. „Mir ist wichtig, dass wir die Veränderung gut und praktikabel umsetzen, im Sinne der Eltern, der Kinder, aber auch der Kitaträger“, begründete die Kultusministerin das schrittweise Vorgehen. Die gestaffelte Verlegung sei sinnvoll damit sich auch die Kitaträger anpassen können. Denn wenn Kinder länger in der Kita betreut werden als bisher, müssen auch zusätzliche Plätze geschaffen werden. Sie betont zudem: „Gleichzeitig werden wir den Eltern und der Petition gerecht, deren Anliegen wir im Ergebnis vollumfänglich umsetzen

Eltern dürfen selbst entscheiden, wann ihr Kind eingeschult wird

Bereits für das diesjährige Schuljahr 2020/21 wird der Stichtag nach dem neuen Gesetz auf den 31. August verschoben.

Das bedeutet: Kinder, die nach dem 31. August 2014 geboren wurden, müssen dieses Jahr nicht in der Grundschule angemeldet werden.

Es ist den Eltern freigestellt, ob sie ihr Kind anmelden oder nicht. Spätestens im darauffolgenden Jahr greift dann aber die Schulpflicht.

Gleiches gilt auch in den darauffolgenden Schuljahren: 2021/22 verschiebt sich der Stichtag auf den 31. Juli und 2022/23 auf den 30. Juni.

Einschulungsstichtag in Deutschland unterscheidet sich zwischen den Ländern

Bis vor 23 Jahren galt in Deutschland der 31. Juni als allgemeiner Stichtag. Durch einen Beschluss im Jahre 1997, konnten die Länder dann in den darauffolgenden Jahren, selbst entscheiden, wann Kinder eingeschult werden – natürlich innerhalb einer gewissen Zeitspanne. Der Einschulungsstichtag in Deutschland liegt zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Grundsätzlich kannst du für dein Kind unter bestimmte Voraussetzungen eine individuelle Zurückstellung erwirken.

Quellen