Partner muss ebenfalls Hartz IV empfangen
Lange Zeit hatten Mütter, die Hartz IV empfangen, die Wahl, ob sie sich auf Teilzeit- oder Vollzeitstellen bewerben. Das soll sich zukünftig ändern. Aus einem aktuellen Bericht der internen Revision der Bundesagentur für Arbeit geht die neue Regelung hervor. Demnach sollen Mütter, die aktuell Hartz-IV beziehen, ihre Stellengesuche in Vollzeit führen, anstatt Teilzeit. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Partner ebenfalls Arbeitslosengeld II empfängt und sich um den Nachwuchs kümmern kann.
Ziel ist die dauerhafte Integration auf dem Arbeitsmarkt
Grund dafür ist laut der BA: „Sehr oft“ wurde bei Müttern deren Lebenssituation mit einem ebenfalls arbeitslosen Partner nicht berücksichtigt.
Demnach wurden die Stellengesuche meist nur in Teilzeit geführt, obwohl der Partner die Kinderbetreuung theoretisch übernehmen könnte. Dies führe zu deutlich schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, da es viel mehr Vollzeitstellen als Teilzeitstellen gibt. Mit der neuen Regelung soll also eine dauerhafte Rückkehr auf den Arbeitsmarkt sichergestellt werden. Mütter sollen dann sogar Vollzeitstellen annehmen müssen.
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Bundesagentur für Arbeit übt Kritik an Hartz-IV-Paaren
Weiter heißt es in dem Bericht: Bei 43 Prozent der geprüften arbeitslosen Paare mit Kindern habe „kein zielführendes Handeln […] im Hinblick auf die Erhöhung der Integrationschancen“ vorgelegen. Dabei liegt der Anteil der nicht zielführenden Integrationsaktivitäten bei Müttern mit 52% deutlich höher als bei Vätern (35%). Kurz gesagt: Mütter tun sich wesentlich schwerer damit, wieder einen Arbeitsplatz zu finden.
Auch fehlerhafte Angaben kritisiert die Bundesagentur für Arbeit z.B. bei der Angabe der Zahl der zu betreuenden Kindern unter 15 Jahre.