Bayern übernimmt Kita-Gebühren für die nächsten Monate
Bereits in einer Regierungserklärung im Bayerischen Landtag 2020 gab Ministerpräsident Markus Söder einen Erlass der Kita-Gebühren bekannt. Söder: „Eine Schließung, die von Seiten des Staates angeordnet wird, darf nicht dauerhaft finanziell zu Lasten der Eltern gehen.“ Daher übernimmt die Bayerische Staatsregierung auch 2021 wieder die Gebühren für Kita und Kindergarten auf jeden Fall für Januar und Februar, solange wie die Einrichtungen wegen der Coronakrise geschlossen sind.
Auch andere Bundesländer erlassen die Kita-Gebühren
Neben Bayern erlassen auch weitere Bundesländer die Kita-Gebühren ganz oder teilweise für die Monate Januar und Februar 2021. Dazu zählen Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Hamburg, Sachsen und Thüringen hatten schon im März 2020 angekündigt, dass sie für die Dauer der Kita-Schließungen die Kosten erstatten, beziehungsweise für den Zeitraum nicht erheben werden. Und auch Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten bereits im April 2020 flächendeckend die Kosten für die Kitagebühren übernommen.
Das Problem: Kita-Gebühren sind Ländersache
Bis dato gibt es keine Regelung, die für ganz Deutschland gilt. Das liegt daran, dass jedes Bundesland die Erhebung der Kita-Gebühren unterschiedlich regelt.
Dein Wohnort entscheidet, wie tief du für die Kita-Betreuung deiner Kinder in die Tasche greifen musst. In einigen Regionen wurden Kita-Gebühren komplett abgeschafft, in anderen ist lediglich eine Gebühr für Verpflegung oder Zusatzleistungen zu zahlen, und in wieder anderen müssen Eltern mehrere hundert Euro zahlen. Teilweise hängt die Höhe der Gebühren auch davon ab, wieviel die Eltern verdienen. Dazu kommt, dass es öffentliche und freie Träger der Kitas gibt.
Mehr Informationen findest du hier: Kindergarten-Kosten: Das erwartet dich
Einheitliche Regelung schwierig, aber wünschenswert
Das bedeutet also, dass es zwar einen gesetzlichen Rahmen für die Kita-Betreuung samt Gebühren gibt, der für ganz Deutschland gilt. Die Details legen die Bundesländer und Kommunen dann aber unabhängig voneinander fest. Genau deswegen ist eine einheitliche Regelung für die Erstattung der Kita-Gebühren auch so schwierig. Aber durchaus erstrebenswert, wie uns Daniela Sting, Pressereferentin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erzählt:
„Ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Erstattung der Kostenbeiträge im Falle pandemiebedingter Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wäre aus Sicht des Bundes wünschenswert.“
Wo kann ich mich darüber informieren, ob meine Kita die Gebühren zurückzahlt?
Wer nachfragen möchte, ob er seine Kita-Gebühren zurückbekommt, kann sich bei den jeweiligen Landesministerien informieren. „Die für die Kindertagesbetreuung zuständigen Landesministerien haben auf ihren Internetseiten jeweils Sonderseiten mit Informationen, über die im Rahmen der Corona-Krise getroffenen Regelungen erstellt“, so Sting im Gespräch mit Hallo:Eltern. Dort hätten diejenigen Länder, die bereits die Erstattung der Elternbeiträge beschlossen haben, auch darüber informiert. Letztendlich ist der wichtigste Ansprechpartner für Eltern aber der jeweilige Einrichtungsträger.
Wie bekomme ich die Kita-Gebühren zurück?
Hier müssen sich Eltern noch etwas gedulden, denn „über die konkrete Umsetzung liegen uns aktuell noch keine Informationen vor“, antwortet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Noch ein kurzer Hinweis: Die Situation bei den Kitaschließungen in den Ländern ist im Moment recht dynamisch. Die Informationen in diesem Artikel beruhen auf Grundlage von Daten vom 02. Februar.