Welche Geschäfte sind aktuell geöffnet?
Im Bund-Länder-Gipfel am 22.03.2021 haben sich die Länder-und die Bundesregierung darauf geeinigt, den Lockdown bis zum 18.04.2021 zu verlängern. Wie bisher auch dürfen Geschäfte des täglichen Bedarfs regulär öffnen, auch am Gründonnerstag und Karsamstag.
Folgende Geschäfte haben während des Lockdowns geöffnet:
In vielen Bundesländern sind auch Bau- und Gartenmärkte, sowie Buchhandlungen offen. Diese wurden im letzten Bund-Länder-Beschluss vom 03.03. zum „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ gezählt.
Was gilt zu Ostern:
Gründonnerstag, 01.04.2021:
Der geplante, einmalige Ruhetag zu Gründonnerstag wurde zurückgenommen. Die Geschäfte, die aktuell offen haben, dürfen zu Gründonnerstag also ganz normal öffnen.
Karfreitag, 02.04.2021:
Der Karfreitag ist auch außerhalb der Corona-Zeiten ein regulärer Feiertag, an dem alle Geschäfte des Einzelhandels geschlossen sind. Dies gilt auch dieses Jahr.
Karsamstag, 03.04.2021:
Auch für Karsamstag wurde der Beschluss zurückgenommen. Die Geschäfte, die aktuell öffnen dürfen, haben auch am Karsamstag regulär offen.
Ostersonntag, 04.04.2021:
Wie an jedem anderen Sonntag bleiben hier alle Geschäfte in Deutschland geschlossen.
Ostermontag, 05.04.2021:
Auch der Ostermontag ist ein regulärer Feiertag in Deutschland. Deswegen bleiben auch dieses Jahr an Ostermontag alle Einzelhandelsgeschäfte geschlossen.
Öffnungen vom Inzidenzwert abhängig
Ob der weitere Einzelhandel über Ostern offen hat, entscheidet der jeweilige Inzidenzwert im Landkreis oder der Stadt. Aktuell (26.03.2021) sind einige Geschäfte mit dem sogenannten Termin-Shopping offen. Das Öffnen des weiteren Einzelhandels muss zurückgenommen werden, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigt. Mehr Informationen zu den aktuell geltenden Beschlüssen findest du hier.