Verschärfte Maskenpflicht: Das sind die neuen Regelungen

Frau trägt FFP2-Maske und berührt sie mit den Händen
© Pexels / Sora Shimazaki

Bund und Länder haben die Maskenpflicht verschärft. Das Tragen von medizinischen Masken wird zur Pflicht. Wann du die Maske tragen musst, woran du eine Fälschung erkennst und was für deine Kinder gilt, erfährst du hier.

OP-Masken werden Pflicht – in Bayern FFP2-Masken

Die Bundesregierung hat sich auf eine verschärfte Maskenpflicht geeinigt. Ab sofort müssen in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr medizinische, virenfilternde Masken getragen werden. Dazu zählen: OP-Masken und Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

In Bayern müssen bereist seit Montag (18. Januar) FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung bleibt bestehen.

Welche Masken sind zulässig?
Kurze Begriffserklärung
  • OP-Masken
    OP-Masken schützten vor allem andere vor infektiösen Tröpfchen. Um sicher zu sein müssen sie der europäischen Norm EN 14683:2019-10 genügen. Damit sind sie auch mit einer CE-Kennzeichen versehen.
  • FFP2-Masken (in Bayern Pflicht)
    FFP-Masken dienen auch zum Eigenschutz. Sie filtern nicht nur Tröpfchen sondern auch Aerosole. Es gibt die Masken in verschiedenen Schutzstufen: FFP, FFP2 und FFP3. Je höher der Wert, desto höher die Schutzleistung. Sie werden in Europa zertifiziert.
  • KN95- oder N95-Masken
    Atemschutzmasken des Standards N95 sind das US-Pendant zu den FFP2-Masken, in China wird von KN95-Masken gesprochen. Auch diese dürfen in Deutschland verkauft werden, entsprechen aber nicht den europäischen Zertifizierungs-Standards.


In Bayern gilt die FFP2-Maskenpflicht gilt für:

  • Erwachsene
  • Kinder ab 15 Jahren
    Jüngere Kinder müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Auch Schwangere sind von der FFP2-Regelung nicht ausgenommen.

Wie schützen FFP2-Masken?

Im Vergleich zu den bisherigen Mund-Nasen-Bedeckungen oder PO-Masken bieten FFP2-Masken nicht nur Fremdschutz sondern auch Eigenschutz. Der Fremdschutz ist jedoch bei FFP2-Masken mit Atemventil weniger ausgeprägt. Deshalb bezieht sich die Maskenpflicht auf FFP2-Masken ohne Atemventil. Damit soll vor allem verhindert werden, dass sich die ansteckenderen Mutationen des Coronavirus nicht so schnell verbreiten.

FFP2-Masken filtern zu mindestens 94 Prozent der Aerosole aus deiner Atemluft. Dafür befinden sich in der Mitte der Maske zwei bis drei Lagen Filtervlies (Meltblown Vlies), das eine elektrostatische Ladung erzeugt. Dadurch können auch feine Aerosole festgehalten werden, die durch die Faserdichte der Maske sonst nicht aufgefangen werden.

Daran erkennst du, dass die FFP2-Maske sicher ist

Im Internet und im Einzelhandel werden viele verschiedene Atemschutzmasken angeboten. Aber nicht alle erfüllen die geforderten Normen – bieten also nicht die volle Schutzleistung. An diesen wichtigen Punkten erkennst du, ob die Maske wirklich sicher ist:

Qualitätsmerkmale für FFP2-Masken nach: VdTÜV Verband der TÜV e.V.

© TÜV-Verband

  • Aufgedruckte EN-Normen
    Auf der Maske ist die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009 aufgedruckt, anhand der die Filterleistung der Maske in einem Nachweisverfahren erfolgreich getestet wurde.
  • CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Nummer
    Hinter der CE-Kennzeichnung steht eine vierstellige Kennnummer. Diese gibt an, wo und durch wen die Maske überprüft wurde. In Deutschland geprüfte FFP2-Masken haben immer die Kennung CE 0158 oder CE 0121.
    Grundsätzlich sind in ganz Europa noch weitere Prüfnummern zulässig. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Maske die korrekte Nummer hat, kann diese auf der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission überprüfen.
  • Darauf kannst du außerdem achten
    Herstellerangaben auf der Maske, Angaben zur Schutzklasse (NR, R oder D) und des Ablaufdatums der Maske.

Wiederverwendung/ Reinigung von FFP2-Masken

Wenn die FFP2-Masken im Privatgebrauch getragen werden, kann man sie öfter als einmal verwenden, da die Erregerbelastung beim beispielsweise Einkaufen nicht so hoch ist. Die Maske sollte aber vor Wiederverwendung desinfiziert werden. An der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wurden zwei Desinfektionsverfahren erforscht. Folgende Methoden sind möglich:

  • 7 Tage Trocknen bei Raumluft: Die Maske, die am Montag getragen wurde, wird an einem Haken aufgehangen und sieben Tage – bis zum nächsten Montag – dort hängen gelassen. Genauso wird mit den anderen Wochentagen und Masken verfahren.
  • 80°C trockene Hitze: Die Maske(n) werden im vorgeheizten Ofen bei 80°C Ober- und Unterhitze 60 Minuten lang getrocknet. Mit im Ofen sollte sich ein Thermometer befinden, damit die Temperatur durchgehend eingehalten und nicht unter- oder überschritten wird.
  • Verwende nur diese Methoden und trockne deine Masken nicht auf der Heizung, da die Temperatur von 30°C bis 40°C die Vermehrung von Pilzen und Bakterien in der feuchten Maske begünstigt. Ebenso solltest du sie wegen der Feuchtigkeit nicht im Bad oder der Küche trocknen lassen.
  • Weitere Informationen zu den Forschungsprojekten erhältst du hier.

Finanzielle Unterstützung bei FFP2-Masken

  • Hilfsbedürftige Menschen und Menschen mit ungesichertem Einkommen werden bei den FFP2-Masken unterstützt. Sie erhalten pro Kopf fünf Gratis-Masken.
  • Chronisch erkrankte Menschen und Menschen über 60 Jahren erhielten bisher drei Gratis-FFP2-Masken in Apotheken. Seit dem 1. Januar erhalten sie von ihrer Krankenkasse Gutscheine für zweimal je sechs Masken mit einem Eigenanteil von jeweils zwei Euro.
  • Die Gutscheine erhalten zuerst Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren und als Drittes erhalten alle Versicherten ab 60 Jahren die Gutscheine.
  • Der erste Gutschein kann vom 1. Januar bis 28. Februar in Apotheken eingelöst werden, der zweite im Zeitraum 16. Februar bis 15. April.

Quellen