Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit Einkommensausfällen

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Notfall-Kinderzuschlag: Alle wichtigen Infos!
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Wegen der Corona-Krise gibt es immer mehr Eltern, die weniger oder kein Einkommen haben und dadurch vielleicht bald in finanzielle Nöte gelangen. Deshalb hat die Bundesregierung die Regelungen zum Kinderzuschlag ab dem 1. April 2020 umgestaltet, damit möglichst viele Familien jetzt Unterstützung bekommen können. Ob du auch Anspruch auf den Notfall-Kinderzuschlag hast, wie du ihn beantragst und, was du sonst noch wissen solltest, liest du hier.

Notfall-KiZ: Was ändert sich zum 1. April 2020?

Normalerweise ist der Kinderzuschlag für Eltern mit kleinen Einkommen ausgelegt. Diese Eltern können durch ihr Einkommen den Bedarf ihrer Familie nicht oder nur knapp decken.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ) erklärt die alten Regelungen:

Für ein Paarfamilie mit zwei Kindern ist das ein Einkommen von circa 1400 bis circa 2400 Euro netto. Bei hohen Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht.

Mit der Corona-Pandemie brauchen aber auch Eltern mit sonst höheren Gehältern vielleicht Hilfe, da sie weniger oder nicht mehr arbeiten können aber trotzdem noch feste Ausgaben wie Miete und Kita-Gebühren haben. Deswegen hat die Bundesregierung jetzt die Regelungen für den Kinderzuschlag verändert – der sogenannte Notfall-KiZ.

Früher musstest du beim Antrag das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate belegen – ab dem 1. April genügt das Einkommen des Vormonats. Dadurch können Familien, bei denen es zu kurzfristigen finanziellen Einbußen gekommen ist, auch den Kinderzuschlag bekommen. Diese Regelung gilt laut der Agentur für Arbeit bis Ende September.

Es gibt außerdem einige andere Änderungen:

  • Wenn du schon jetzt den Höchstbetrag von 185 Euro pro Kind bekommst, wird dein KiZ automatisch für ein halbes Jahr verlängert.
  • Wenn du schon einen Kinderzuschlag bekommst, aber nicht den Höchstbetrag, dann kannst du deinen Anspruch überprüfen lassen. Hier findest du den Antrag auf Überprüfung.
  • Das Vermögen wird jetzt nur noch in Ausnahmefällen berücksichtig.

Kann jeder den Notfall-Kinderzuschlag bekommen?

Nein! Aktuell kursiert die Falschmeldung, dass alle Familien einen Anspruch auf maximal 185 Euro pro Kind haben. Das BMSFJ betont aber, dass es auch hier Einschränkungen gibt.

Habe ich Anspruch auf den Notfall-KiZ?

Der Notfall-Kinderzuschlag richtet sich nur an die Eltern, die die Lebenskosten für ihre Familie nicht mehr decken können. Zum Beispiel, weil du …

  • Kurzarbeitsgeld bekommst
  • selbständig bist und aktuell keine Einnahmen hast
  • Arbeitslosengeld beziehst
  • durch entfallene Überstunden weniger Gehalt hast
  • Krankengeld beziehst

Natürlich gibt es auch Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit du den Notfall-Kinderzuschlag beantragen kannst:

  • Du musst für deine Kinder Kindergeld erhalten.
  • Kinder müssen in deinem Haushalt leben.
  • Kinder müssen unter 25 und ledig sein.

Außerdem wird natürlich die individuelle Lage der Familie – also beispielsweise Wohnkosten – berücksichtig.

Ob du Anspruch hast, kannst du aber ganz leicht herausfinden. Die Agentur für Arbeit bietet einen kostenlosen KiZ-Lotsen an. Schau hier nach, ob du den Notfall-Kinderzuschlag bekommen kannst – und beantrage ihn gleich im Anschluss online.

Die Agentur für Arbeit empfiehlt, den Antrag online zu stellen, du kannst das KiZ aber auch auf dem Postweg beantragen – wichtige Anträge und Merkzettel dazu findest du hier. Die ausgefüllten Formulare schickst du dann an deine Familienkasse. Deine nächste Familienkasse findest du hier.

Ich will den Notfall-KiZ beantragen, gibt es Fristen?

Du kannst den Notfall-Kinderzuschlag jederzeit beantragen – auch, wenn du den Antrag im Laufe das Aprils stellst, bekommst du den KiZ für den April nachgezahlt.

Quellen