Nach Tod eines 14-Jährigen: Raser wegen Mordes verurteilt

Raser wird wegen Mord verurteilt
©Unsplash/ Tingey Injury Law Firm

Ein 14-jährige Junge wurde 2019 in München von einem betrunkenen Auto angefahren und getötet. Nun wurde der Fahrer zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt: wegen Mordes. Doch die Verteidigung will das nicht akzeptieren.

Der Junge war mit Freunden unterwegs

Der 14-jährige Junge war nachts mit seinen Freunden unterwegs gewesen. Als er an einer Bushaltestelle in München hinter einem Bus auf die Fahrbahn treten wollte, wurde er von einem Auto erfasst, das mit mindestens 122 km/h auf der falschen Fahrbahnseite fuhr. Er starb noch an der Unfallstelle, eine seiner Freundinnen wurde schwer verletzt.

Fahrer flüchtete vor der Polizei

Der 36-jährige Fahrer war vor der Polizei auf der Flucht. Er war in eine Polizeikontrolle geraten. Er gestand später vor Gericht, trotz Bewährungsauflagen gekokst und Bier getrunken zu haben. Aus Angst, erneut ins Gefängnis zu müssen, floh er vor der Polizei.

Urteil wegen Mordes

Nach 15 Verhandlungstagen kam das Landesgericht München nun zu einem Urteil. Der 36-Jährige wird wegen Mord, wegen vierfachen Mordversuchs, wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge verurteilt. Er kommt lebenslänglich ins Gefängnis, zwei Jahre muss er in eine Entzugsanstalt.

Fahrer nahm potenziell tödlichen Unfall in Kauf

Das Gericht begründet die Entscheidung des Urteils mit einem bedingten Vorsatz. Wer an einem Freitagabend – außerhalb von Corona-Zeiten – mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde als Geisterfahrer durch München, eine Millionenstadt, rase, müsse um das Risiko wissen, dabei jemanden töten zu können. So heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht sieht zudem eine „besondere Rücksichtslosigkeit”.

Die Richterin erläuterte weiter: „Die immer kleiner werdende Chance auf eine glückliche Flucht sei ihm wichtiger gewesen als ein Menschenleben.“ Auch die Staatsanwaltschaft, die im Vorfeld des Prozesses schon eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte, sagte: „Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf.“

Erstes Mordurteil in einem Raser-Fall in Hamburg

Vom Landgericht Hamburg wurde 2018 zum ersten Mal ein Raser zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er flüchtete 2017 stark alkoholisiert in einem gestohlenen Taxi vor der Polizei und kollidierte mit einem entgegenkommenden Taxi. Ein Taxi-Insasse starb, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil. Somit wurde dieser Fall zum ersten, vom BHG bestätigten Urteil in einem Raser-Fall.

Andere Urteile wurden wieder aufgehoben

Zwei Raser, die sich 2016 auf dem Berliner Ku’Damm ein illegales Rennen lieferten, wurden wegen Mordes verurteilt. Bei dem Rennen starb ein unbeteiligter Mann. Nach weiteren Verhandlungen wurde die Mord-Anklage von einem der beiden Fahrer 2020 wieder aufgehoben. Stattdessen wurde er wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er muss nun 13 Jahre in Haft. Ein Verteidiger kündigte aber bereits Revision an. Der Fall wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

Auch in Moers wurde ein 22-jähriger Autofahrer zunächst wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er raste im April 2019 mit bis zu 167 km/h durch ein Tempo-50 Wohngebiet und lieferte sich ein Rennen mit einem Kontrahenten. Dabei starb eine Frau starb.

Erst vor kurzem hat der Bundesgerichtshof die lebenslange Freiheitsstrafe doch wieder aufgehoben. Der Fall wird nun neu verhandelt.

Illegale Autorennen sind strafbar

Seit 2017 sind illegale Autorennen eine Straftat. Eine Teilnahme an einem solchen Rennen kann mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Auch ein „Rennen gegen sich selbst“ ist strafbar. Es kann zudem bis zu zehn Jahre Haft geben, „wenn der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen verursacht wird“, so lautet der Paragraf 315d.

Tötungsvorsatz muss nachgewiesen werden

Trotz der vermehrten Fälle von Mordanklagen bei illegalen Autorennen mit Todesopfern, ist eine Verurteilung wegen Mordes in diesen Fällen immer noch eine Ausnahme. Für eine lebenslange Haftstrafe muss dem Täter ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Dies ist bei illegalen Autorennen selten der Fall und zudem schwer zu beweisen. Bisher ist das nur bei einigen wenigen Fällen geschehen.

Einen Tag nach Urteilsverkündung im Münchner Fall kündigte die Verteidigung bereits an, in Revision zu gehen. Die Anwältin des Fahrers sagte gegenüber der Deutschen Presseagentur: “Das Urteil ist ein Fehlurteil.” Sie rechne sich gute Chancen aus.

Quellen