Erneute Schul- und Kitaschließung: Was Eltern jetzt wissen müssen

kinder halten sich an den händen
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Um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, kommt es immer wieder zu erneuten Schließungen von Schulen und Kitas. Was Eltern jetzt über die Schul- und Kitaregelungen wissen sollten.

Wegen Corona kommt es immer wieder zu Schulschließungen

Trotz diverser Vorsichtsmaßnahmen an Schulen und Kitas werden immer wieder Infektionen mit dem Virus festgestellt. Nach neuesten Erkenntnissen am 21.09.2020, sind knapp 7.000 Schüler und 580 Lehrer in Nordrhein-Westfalen in Quarantäne, darunter 284 positiv getestete. Nun sind vier Schulen auf Grund der aktuellen Lage vollständig geschlossen + 106 weitere Teilschließungen. Den meisten Schulen fehle es laut dem Lehrerverbandes NRW an einem klaren Konzept, was zu starken Verunsicherungen sowohl auf Seiten der Lehrer, als auch auf Seiten der Schüler und Eltern führt. Dasselbe gilt auch für Kitas.

Auch in diversen anderen Bundesländern drehten immer wieder vereinzelt Kita- und Schulschließungen auf. So zum Beispiel auch in Bayern. Stand 21.09.20202 sind mehr als 8.800 Schüler und 771 Lehrer in Quarantäne. Davon seien 343 Schüler und 48 Lehrer nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Der bayrische Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo sagt hierzu: „… wir müssen der Realität ins Auge sehen: Es wird in diesem Schuljahr immer wieder Klassen und Schulen geben, wo zeitweise kein Präsenzunterricht stattfinden kann. Die Schulen sind aber auf diesen Fall vorbereitet.“

Aber: Was für Rechte als Elternteil habe ich in so einem Fall eigentlich? Wir klären dich über die aktuell geltenden Rechte für Eltern in Corona-Zeiten auf.

Welche Rechte haben Eltern bei Kita- und Schulschließungen?

Im allerersten Schritt sollte immer der Arbeitgeber informiert und über die Situation in Kenntnis gesetzt werden, damit sich alle Beteiligten auf mögliche Schritte einstellen können. In den meisten Fällen lässt sich hier schon eine individuelle Lösung finden zum Beispiel Homeoffice oder flexiblere Arbeitszeiten. Beim Homeoffice musst du jedoch beachten, dass du dich im Allgemeinen selbst um deine Arbeitsmaterialien (Laptop etc.) kümmern musst.

Der bayrische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, appellierte bereits bei der ersten Coronawelle an die Arbeitgeber gemeinsam mit den Mitarbeitern, die durch die Schul- und Kitaschließungen betroffen sind, vernünftige Lösungen zu finden und Rücksicht zu nehmen.

Erneuerte rechtliche Grundlagen, die du als Elternteil nutzen kannst

Gute Nachrichten: Eltern können bei Lohnausfall in der Regel eine Entschädigung erhalten. Dies gilt, wenn du auf Grund von der Betreuung deines unter 12 jährigen Kindes, nicht arbeiten gehen kannst. Der Gesetzgeber hat am 27.03.2020 das Bundesinfektionsschutzgesetz ergänzt (§ 56 Abs. 1a IfSG).

Laut dem Corona-Steuerhilfegesetz gilt diese Unterstützung für Alleinerziehende bis zu 20 Wochen lang. Bei Paaren sind es zehn Wochen pro Partner.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass dein Kind auf deine Betreuung angewiesen ist und dir es nicht möglich ist, anderweitig an eine Betreuungsmöglichkeit zu kommen (z.B. durch Nachbarn oder den Partner). Die Entschädigung kannst du übrigens auch tageweise beantragen. Das Steuerhilfegesetz ist rückwirkend zum 30. März in Kraft getreten.

Die Beantragung für die Entschädigung muss bei deinem Arbeitgeber eingehen. Dieser wird auch die Auszahlung für die ersten sechs Wochen übernehmen. Er hat jedoch die Möglichkeit auf eine Erstattung dieser Auszahlung mithilfe eines Erstattungsantrages nach dem Infektionsschutzgesetz.

Doch beachte: Wenn du länger als 6 Wochen eine Entschädigung benötigst, musst du für die restliche Zeit deinen eigenen Antrag direkt bei deiner örtlich zuständigen Behörde stellen. Weitere Infos bekommst du auf der Seite des Innenministeriums.

Ist das eigene Kind erkrankt

Einheitlicher geregelt ist es, wenn das eigene Kind erkrankt ist. Jeder Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf das Kind zu Hause zu versorgen. Was dir genau zusteht, kannst du hier nachlesen.

Gipfel im Kanzleramt berät über Vorgehen

Die Bildungsminister aus Bund und Ländern, SPD-Chefin Esken und Kanzlerin Merkel kommen am 21.09.2020 zu weiteren Beratungen zusammen. Fokus des Gesprächs soll die Lage an den Schulen in Corona-Zeiten und weitere Schritte bei der Schuldigitalisierung sein.

Quellen