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Corona-Update: Schulen, Kindergärten und Kitas bleiben vorerst geschlossen

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© Unsplash / Ivan Aleksic

Die Einschränkungen aufgrund der Corona Pandemie werden vorerst nicht gelockert. Bis zum 03. Mai sollen die geltenden Bestimmungen weiter bestehen. Ab dann werden Maßnahmen schrittweise verringert. Das bedeutet für Eltern von Schul- und Kindergartenkindern, dass sie weiter ausharren müssen.

Keine Lockerungen vor Anfang Mai 

Am Mittwochnachmittag (15.04.2020) beriet sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten, um ein weiteres Vorgehen im Kampf gegen COVID-19 zu besprechen. Für alle Beteiligten steht fest, dass keine Lockerungen vor Anfang Mai geben wird.

Im Folgenden alle wichtigen Informationen zusammengefasst:

  • Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote gelten weiter mindestens bis zum dritten Mai.
  • Schulen, Kindergärten, Kitas und Universitäten bleiben bis zum vierten Mai offiziell geschlossen. Zu erst dürfen die Abschlussklassen, welche im kommenden Jahr Prüfungen schreiben, wieder in die Klassenzimmer zurückkehren. Grundschulen, Kindergärten und Kitas bleiben vorerst geschlossen. Ausgenommen davon sind die Schüler der vierten Klassen, welche kurz vor dem Wechsel in eine weiterführende Schule stehen. Bevor die Schulen ihre Türen wieder öffnen dürfen, bedarf es Konzepte, welche den Unterricht, die Pausen sowie die Schulbusse regeln. Die einzelnen Bundesländer ergreifen teils individuelle Maßnahmen, zur schrittweisen Öffnung der Schulen. Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern planen, bereits vor dem 04. Mai die Schule eingeschränkt zu öffnen. Bayern hingegen wird seinen Schulbetrieb nicht vor dem 11. Mai wieder aufnehmen.

Warum Grundschulen (ausgenommen der vierten Klassen), Kindergärten und Kitas weiterhin geschlossen bleiben begründet der bayrische Ministerpräsident in der Bundespressekonferenz mit Kanzlerin Merkel. Er sagte, man könne es so kleinen Kindern nicht zumuten, Mundschutz zu tragen und anderen Vorlagen gerecht zu werden.

  • Geschäfte bis 800 Quadratmetern soll es unter bestimmten Auflagen der Hygiene und des Schutzes, ermöglicht werden wieder zu öffnen.
  • Dienstleister, wie Friseure, sollen sich darauf vorbereiten, unter bestimmten Auflagen der Schutzmaßnahmen ab dem 04. Mai wieder zu öffnen.
  • Religiöse Feierlichkeiten sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben bis auf weiteres untersagt
  • Fitnessstudios und Sportstätten müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben
  • Bis Ende April soll eine Corona-App auf den Markt kommen, um Infizierten ketten besser nachvollziehen zu können.
  • Großveranstaltungen werden bis Ende August nicht stattfinden.

 

Maskenpflicht, ja oder nein?

Die Bundesregierung empfiehlt dringend zur Verwendung von Alltagsmasken im ÖVPN und beim Einkaufen, um andere vor Infektionen zu schützen. Eine Pflicht zum Tragen von Masken gibt es jedoch nicht.

Die nächsten Entscheidungen werden in Zukunft alle 14-Tage getroffen, demnach findet die nächste Zusammenkunft am 30. April statt.

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