Verlängerung der Beschränkungen: Was passiert mit Schulen?

Mädchen sitzt mit Maske im Bus
Was wird sich konkret für uns und unsere Kinder ändern?
© Unsplash/ Miikka Luotio

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus weiter fortzuführen. Was bis Ende des Jahres für Schulen gilt.

Teil-Lockdown wird fortgeführt

Zwar wurde das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gestoppt. Die Zahlen sind aber nach wie vor auf einem Höchststand. Daher hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die aktuell geltenden Maßnahmen bis Ende des Jahres zu verlängern und teilweiße noch zu verschärfen.

Bundeskanzlerin Merkel erklärt in ihrer offiziellen Stellungnahme: „Wir können uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen”. Sie ruft die Bürger noch einmal dazu auf, Kraft aufzubringen. Es komme weiterhin auf jeden Einzelnen an.

Verlängerte Weihnachtsferien

Bund und Länder haben einheitlich beschlossen, dass es keine Schul- und Kitaschließungen geben wird. Und irgendwie gibt es sie doch, zumindest für ein paar Tage. Denn die Weihnachtsferien werden verlängert und starten bereits am 19. Dezember. Lediglich Bremen und Thüringen behalten sich „eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns“ vor.

Hintergrund: Mit den vorgezogenen Winterferien solle die Ansteckungsgefahr im Familienkreis während der Feiertage reduziert werden. Familien sollen sich vor Weihnachten in Selbst-Quarantäne begeben.

Welche Corona-Regeln allgemein für die Weihnachtsfeiertage gelten, kannst du hier nachlesen.

Welche Beschränkungen gelten?

Kontakte auf ein Minimum beschränken
Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit nur einem weiteren Haushalt, max. 5 Personen
Privaten Reisen vermeiden
Gastronomiebetriebe schließen, Lieferservice erlaubt
Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung schließen (Kino, Theater, Fitnessstudio, Schwimm- und Spaßbad, etc.)
Freizeit- und Amateursportbetrieb eingestellt
Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege schließen (Ausnahme Friseure)
Einzelhandel bleibt geöffnet mit weiteren Hygieneauflagen

Was außerdem an Schulen gilt

An der Masken-Pflicht an Schulen und im Unterricht (ab der 7. Klasse) wolle man weiter festhalten. Zumindest sobald in einer Region ein Inzidenz-Wert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde. Das gilt derzeit im Grunde für ganz Deutschland. Nur in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegt die 7-Tage-Inzidenz noch knapp unter 50 (Stand: 26.11.2020).

Sollte die Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche liegen, müsse über “weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ beraten werden. Hier kann jede Schule selbst entscheiden, wie das zu realisieren ist. Ein sogenannter Hybridunterricht wäre eine denkbare Möglichkeit, wird aber nicht verpflichtend.

106 Schulen derzeit geschlossen

In ganz Deutschland gibt es insgesamt rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler und etwa 800.000 Lehrerinnen und Lehrer. Derzeit sind davon laut der Kulturministerkonferenz 106 Schulen komplett geschlossen und 4.074 teils.

200.000 Schulkinder befinden sich in Quarantäne. Selbst infiziert sind 18.298 von ihnen. Von den Lehrkräften sind 3.798 an Corona erkrankt. Die verschiedenen Bundesländer und Landkreise haben ziemlich unterschiedliche Regelungen, ab wann wer in Quarantäne muss. In einem Landkreis wird die ganz Klasse in die Quarantäne geschickt und in anderen nur die direkten Sitznachbarn. Das sorgt oftmals für Verwirrung.

Quellen