U-Untersuchungen für Kinder werden vorübergehend ausgesetzt

vonMichaela Brehm | Redaktionsleitung
Kleinkind steht vor Glasscheibe
Wegen Corona-Kontaktsperre setzten Krankenkassen U-Untersuchungen aus
© Unsplash/ Paul Hanaoka

Die Krankenkassen haben beschlossen, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder vorübergehend zu pausieren. Von der Regelung ausgeschlossen sind die U-Untersuchungen für Säuglinge. 

Krankenkassen pausieren Fristen für U-Untersuchungen bis September

Zu Hause bleiben, Kontakte mit anderen Menschen vermeiden: Das ist derzeit unser Alltag. Zu den bundesweiten Regelungen zur Kontaktsperre zählt auch die Empfehlung, Arzttermine abzusagen, wenn sie nicht zwingend erforderlich sind. Daher haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) darauf geeinigt, die U-Untersuchungen für Kinder bis Ende September 2020 auszusetzen: das gilt für die U6, U7, U7a, U8 und U9. Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge – bis einschließlich der U5 – sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie sollen nach wie vor in den vorgeschriebenen Fristen stattfinden.

Eigentlich muss jede U-Untersuchung für Kinder und Jugendliche innerhalb festgelegter Fristen stattfinden. Halten sich Eltern nicht an diese Zeitfenster, wird ihnen die Untersuchung als IGel-Leistung in Rechnung gestellt. Mit dem Beschluss des KBV und des GKV-Spitzenverbands wird diese Regelung hinfällig. Die U-Untersuchungen werden von den Krankenkassen weiterhin bezahlt, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Bisher geltende Fristen für die U-Untersuchungen

  • U1 und U2: Die U1 findet direkt nach der Geburt statt. Auch die U2 wird bei den meisten Neugeborenen noch in den ersten Tagen nach Geburt – zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag – in der Entbindungsklinik gemacht.
  • U3: zwischen der vierten und fünften Lebenswoche
  • U4: zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat
  • U5: zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat
  • U6: zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat
  • U7: idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat
  • U7a: die zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat
  • U8: idealerweise ab dem 46. bis zum 48. Lebensmonat
  • U9: die Vorschuluntersuchung zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat

Vorsorgeuntersuchungen nachholen

„Sollte die Früherkennung im Einzelfall durch einen gegebenen Anlass jedoch geboten sein, um die Entwicklung des Kindes nicht zu gefährden, kann sie nach wie vor durchgeführt und abgerechnet werden“, betont der GKV-Spitzenverband. Eltern müssen also keine Ängste haben, mit ihren Kindern nicht zum Arzt gehen zu dürfen.

Es gilt aber auch „aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Die U-Untersuchungen sind eine wichtige Möglichkeit, Gesundheitsprobleme oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkennen zu können und zu behandeln. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig um einen Ersatztermin für die Vorsorgeuntersuchungen zu kümmern.

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