Zwillinge mit 64 Jahren: Mutter verliert Sorgerecht

Ältere Frau von hinten zu sehen
©Unsplash/Nguyen Dang Hoang Nhu

Mauricia Ibáñez aus Spanien bekam mit 64-Jahren noch einmal Zwillinge. Kurz nach der Geburt wurden sie ihr weggenommen. Jetzt verlor die Mutter endgültig das Sorgerecht. Ist das Urteil berechtigt?

Künstliche Befruchtung mit über 60 Jahren

Mauricia Ibáñez bekam 2017 die Zwillinge Gabriel und Maria – mit 64 Jahren. Sie unterzog sich vorher einer In-vitro-Fertilisation in den USA und konnte so erneut Mutter werden. In Amerika gibt es kein Höchstalter für diese Fruchtbarkeitsbehandlung.

 

Mit der Geburt ihrer Zwillinge wurde Mauricia die älteste Mutter von Neugeborenen in Spanien. Ein Sensation, über die damals auch in Deutschland berichtet wurde.

Babys kamen in Pflege

Schon kurz nach der Geburt wurden die Zwillinge der Mutter weggenommen und kamen in ein Pflegeheim. Die Gesundheit und die Sicherheit der Babys wären laut Sozialamt gefährdet gewesen.

Das Amt hatte berechtigte Sorge. Schon Mauricias 11-jähriger Tochter kam in Pflege, nachdem das Sozialamt feststellte, dass sich die Mutter nicht ausreichend um sie kümmern konnte. Die ältere Tochter wurde ebenfalls mit Hilfe von In-vitro-Fertilisation gezeugt.

Mutter zog vors Gericht

Seit vier Jahren kämpft Mauricia jetzt schon um das Sorgerecht für ihre Zwillinge. Sie klagte gegen die Entscheidung des Sozialamtes mehrmals vor verschiedene Gerichtsinstanzen – zuletzt vor den Obersten Gerichtshof.

Erfolg hatte sie keinen: Alle Gerichte entschieden, dass es für die beiden Babys nicht sicher war, bei ihrer Mutter zu bleiben.

Versuche, die Mutter zu unterstützen scheiterten

Zunächst hatte das Sozialamt versucht, Mauricia zu unterstützen. Sie bekam zum Beispiel eine 24-Stunden-Haushaltshilfe zur Seite gestellt, nachdem klar wurde, dass sie Hilfe mit den Babys und beim Putzen brauchte. Letztendlich hätte das aber nicht zu einer grundlegenden Verbesserung für die Kinder geführt. Außerdem hätte die Mutter nicht mit dem Sozialamt in Spanien kooperiert.

Entscheidung des Oberster Gerichtshofs

Am 01.03.2021 hat nun der Oberste Gerichtshof in Spanien endgültig entschieden, dass Mauricia das Sorgerecht für ihre Kinder verliert.

Das Gericht machte allerdings klar, dass weder Mauricias Alter noch ihre psychische Gesundheit Grund für die Wegnahme ihrer Kinder sei. Trotzdem könne sie den Kindern keine optimalen Bedingungen bieten.

Die Beurteilungen des Sozialamtes hätten gezeigt, dass die Kinder „in einer klaren Situation der Verletzlichkeit“ waren, weil Mauricia sich nicht ausreichend um sie kümmerte. Zudem hätte sie kein unterstützendes, soziales Netzwerk von Familie oder Freunden, die ihr hätten helfen können, so die Begründung des Gerichts.

Zwillinge bleiben in Pflege

Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Spanien sind die Möglichkeiten für Mauricia, ihre Kinder wiederzubekommen, nun erschöpft. Die Zwillinge bleiben weiterhin in Pflege.

In zwei Jahren könnte Mauricia erneut vor Gericht gehen, um eine Untersuchung ihres Falls zu erbitten. Das Gericht hat jedoch bereits angekündigt, dass es in den nächsten Jahren keine andere Entscheidung um den Sorgerechtsstreit erwartet.

Quellen