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Was ist eine Mutter-Kind-Kur?
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist eine Kur für erschöpfte oder kranke Eltern. Häufige Belastungen sind zum Beispiel Zeitdruck, Erziehungsschwierigkeiten, finanzielle Probleme oder berufliche Belastungen. Verankert ist die Kur im Sozialgesetz (§ 41 SGB V).
Im Gegensatz zu einer Mutter-Kur ist bei einer Mutter-Kind-Kur ein Kind am Kurort dabei. Eine Eltern-Kind-Kur dauert in der Regel 21 Tage und hat das Ziel, gesundheitliche Erkrankungen, die mit dem Elterndasein einhergehen zu behandeln. Meistens sind das psychische Beschwerden wie Burnout, Schlafstörungen und Depressionen. Eine Eltern-Kind-Kur soll also vom Alltag befreien und Müttern (sowie Vätern) eine Möglichkeit für eine Auszeit geben.
Welche unterschiedlichen Kuren gibt es?
Bei der Mutter-Kind-Kur unterscheidet man zwei verschiedene Maßnahmen:
- Kur als Rehabilitationsmaßnahme
bei chronischen Krankheiten, Trauerfall, Trennung, schlimmen Verletzungen wie Bandscheibenvorfall - Kur als Vorbeugungsmaßnahme
bei Anzeichen einer Depression, starken Rücken- oder Kopfschmerzen als Gegenmaßnahme zu wiederholt androhenden Erkrankung
Wie läuft die Kur ab?
Eine Mutter-Kind-Kur ist kein Urlaub für Eltern und Kinder. Mütter bekommen von der Klinik einen Therapieplan, der auf die individuellen Bedürfnisse ausgelegt ist. Das geht von Sportaktivitäten, Einzel- und Gruppentherapien bis hin zu Erziehungsberatung. In der Mutter-Kind-Kur sollen Mütter nicht einfach nur entspannen, sondern Probleme erkennen und lernen, wie man mit ihnen umgeht. Der Plan wird von einem Arzt und/ oder Therapeuten individuell auf den Elternteil zugeschnitten.
Für wen ist die Mutter-Kind-Kur? Wer hat Anspruch darauf?
Eine Mutter-Kind-Kur richtet sich an Mütter, die an nachweisbaren Beschwerden leiden. Kinder dürfen zu einer solchen Kur mitgenommen werden, wenn ohne das jeweilige Elternteil keine ausreichende Betreuung stattfinden würde. Die Kur ist also eigentlich für alle Erziehungsverantwortlichen – also auch Väter und sogar Großeltern.
Laut dem Datenreport 2018 vom Müttergenesungswerk (MGW) litten 97 Prozent der Mütter, die eine Mutter-Kind-Kur gemacht haben, an Erschöpfungszuständen bis hin zum Burn-out. Weitere Beschwerden waren Stimmungsschwankungen, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen und Atemwegsbeschwerden.
Trotzdem gibt es alarmierende Zahlen: Derzeit sind laut dem MGW 2,1 Millionen Mütter und 230.000 Väter kurbedürftig – aber nur 48.000 Mütter und 1.600 Väter haben eine Eltern-Kur oder Eltern-Kind-Kur durchgeführt.
Bis zu welchem Alter dürfen Kinder mit zur Kur fahren?
In Normalfall dürfen Kinder bis zum zwölften, oder in Ausnahmefällen bis zum 14. Lebensjahr mit zu einer Mutter-Kind-Kur fahren. In den Kliniken gibt es eine Kinderbetreuung, in denen Kinder auch zur Schule gehen können. Kinder brauchen kein Attest, müssen aber von ihrer Schule beurlaubt werden. Laut dem deutschen Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. dürfen behinderte und pflegebedürftige dürfen auch mit zur Kur, wenn sie älter sind. Hier gelten keine Altersgrenzen
Grundsätzlich gilt, dass Kinder nur dann auf die Kur mitfahren dürfen, wenn während der Kur niemand sonst für die Kinder sorgen kann oder wenn es unzumutbar ist, die Kinder vom jeweiligen Elternteil zu trennen.
Wie kann man eine Mutter-Kind-Kur beantragen?
Laut dem Muttergenesungswerk gibt es einige Schritte, die das Beantragen einer Eltern-Kind-Kur vereinfachen:
- Eine Beratungsstelle aufsuchen
Es gibt 300 Beratungsstellen vom MGW, bei denen sich Eltern kostenlos Informationen und Unterstützung holen können. - Haus- oder Frauenarzt aufsuchen
Damit eine Mutter-Kind-Kur bewilligt werden kann, muss ein Attest vorliegen. Darin muss bestätigt werden, dass das Elternteil kurbedürftig ist. Nach der Ausstellung muss die Kur innerhalb von sechs Monaten beantragt werden, sonst wird das Attest ungültig. - Antragsformular vom Arzt ausfüllen lassen
Neben dem Attest musst auch ein Verordnungsformular für die Mutter-Kind-Kur ausgefüllt werden. Die Formulare gibt es bei den Krankenversicherungen oder in Beratungsstellen. - Antrag bei der Krankenkasse
Auch hier können Berater bei der Antragsstellung helfen
Wenn der Antrag bei der Krankenkasse gestellt ist, dann heißt es erstmal warten, bis die Mutter-Kind-Kur genehmigt wird. Wenn die Eltern-Kind-Kur genehmigt und durchgeführt wurde, kann eine neue Kur erst nach vier Jahren beantragt werden.
Wer bezahlt eine Mutter-Kind-Kur?
Die Kosten für die Kur müssen Mütter nicht selbst tragen. Eine Mutter-Kind-Kur ist nämlich eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (Sanatoriumskur) und ist dadurch Bestandteil des Kataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Privatversicherten muss nachgeschaut werden, ob Rehabilationsbehandlungen im Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
Wenn die Mutter- oder Vater-Kind-Kur von der Krankenkasse bewilligt wurde, werden seit 2007 die Kosten getragen. Laut der AOK dürfen Kinder kostenfrei mitgenommen werden. Für Mütter und Väter wird ein Eigenanteil von 10€ pro Tag für Unterkunft und Essen fällig.
Wie streng sind die Krankenkassen?
Laut dem Datenreport vom Muttergenesungswerk wurden 2017 rund elf Prozent der Anträge auf eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt. Aber das Nein der Krankenkasse ist nicht das Ende für Mütter. Innerhalb von vier Wochen kann ein Wiederspruch eingelegt werden. In 66 Prozent der Fälle wird nach einem Wiederspruch die Kur dann auch bewilligt.
Für einen Wiederspruch können Mütter nochmal den Arzt hinzuziehen und ihn hervorheben lassen, dass die Mutter-Kind-Kur wichtig für die Frau ist. Außerdem ist es immer ratsam, mit einem Bearbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse zu sprechen und sich an eine Beratungsstelle zu wenden.
Muss man für eine Mutter-Kind-Kur Urlaub nehmen?
Nein, wenn eine Kur bewilligt wird, muss kein Urlaub beantragt werden. Denn Mutter-Kind-Kuren sind medizinisch notwendige Maßnahmen, deshalb steht Müttern oder Vätern dafür eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit zu. Der jeweilige Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer freizustellen. Sobald die Kur bewilligt ist, sollten Mütter oder Väter ihrem Chef über den Zeitraum benachrichtigen.
Bekommt man während der Kur weiterhin sein Gehalt gezahlt?
Ja! Nach §9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes steht dem Arbeitnehmer auch während einer Mutter-Kind-Kur das Gehalt zu.
Was ist bei der Wahl der Klinik zu beachten?
Mutter-Kind-Kuren werden aus verschiedenen Gründen bewilligt. Deswegen sind auch die Angebote der Behandlungseinrichtungen unterschiedlich. Manche Kliniken sind zum Beispiel besonders für die Behandlung von Hautkrankheiten ausgestattet. Andere sind besonders gut für die Mutter-Kind-Kur im Rahmen einer Krebsnachsorge geeignet. Bei Müttern mit Behinderung oder Kindern mit Behinderung gibt es auch einige Kliniken, die hier ein besonders gutes Angebot haben. Außerdem bieten zum Beispiel nicht alle Orte eine Vater-Kind-Kur an.
Berater können helfen, den richten Ort für die Mutter-Kind-Kur zu finden.
Wie hilfreich ist eine Mutter-Kind-Kur wirklich?
Nach einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur zeigen langfristig positive Effekte für die ganze Familie. 90 Prozent der Teilnehmer einer internen Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse bewerteten den eigenen Gesundheitszustand vor der Kur als weniger gut oder sogar schlecht. „Direkt nach der Maßnahme sagten 73 Prozent, es ginge ihnen gut oder sehr gut“, heißt es im Ärzteblatt. Jedem zehnten Teilnehmer einer Mutter-Kind-Kur fühlte sich danach ausgezeichnet. Auch Monate später bewerteten 72 Prozent ihren Zustand als gut oder sehr gut.
Lass dich von deinem Hausarzt beraten oder wende dich direkt an das Müttergenesungswerk, um zu schauen, ob eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur für dich in Frage kommt.
Quellen
- Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Was sind Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren (Stand: 2019). Auf: Familienportal. https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/allein-und-getrennt-erziehende-eltern/was-sind-mutter-kind-kuren-oder-vater-kind-kuren-/125558 (Letzter Zugriff: Mai 2019)
- Mutter Kind Hilfswerk e.V.: Gesetzliche Grundlagen (Stand 2019). Unter: https://www.mutter-kind-hilfswerk.de/Seiten_Gesetzliche-Grundlagen.aspx (Letzter Zugriff: Mai 2019)
- Sozialgesetzbuch: 41 SGB V. Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (Stand: 2019). Unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/41.html (Letzter Zugriff: Mai 2019)
- Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Deutsches Müttergenesungswerk (2018) Unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/chancen-und-teilhabe-fuer-familien/muettergenesungswerk (Letzter Zugriff: Mai 2019)
- Müttergenesungswerk: Müttergenesungswerk Datenreport 2018 (Oktober 2018). Unter: https://www.muettergenesungswerk.de/uploads/328/MGW_Datenreport_2018.pdf (Letzter Zugriff: Mai 2019)
- Müttergenesungswerk: Kuren für Mütter: Wir machen Mütter stark! (Stand 2019). Unter: https://www.muettergenesungswerk.de/mutterkuren.html (Letzter Zugriff: 2019)
- AOK – Die Gesundheitskasse: Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur (Stand: 2019). Unter: https://www.aok.de/pk/bayern/inhalt/mutter-kind-kur-und-vater-kind-kur-8/(Letzter Zugriff: Mai 2019)
- Ärzteblatt: Mutter-Kind-Kuren zeigen langfristig positive Effekte (2017). Unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/76088/Mutter-Kind-Kuren-zeigen-langfristig-positive-Effekte (Letzter Zugriff: Mai 2019)