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Früherkennungsuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs waren bislang sehr erfolgreich: Seit der Einführung des Standards im Jahr 1971 ist die Zahl der erkrankten Frauen in Deutschland enorm gesunken.
Dennoch wurde das Verfahren mit Jahresbeginn 2020 abgelöst und das organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs eingeführt. Was das für gesetzlich versicherte Frauen ab 20 Jahren bedeutet – hier ein Überblick über die Änderungen.
Erfolgreiche Krebs-Prävention in Deutschland
Gebärmutterhalskrebs ist eine der wenigen Krebserkrankungen, die sich durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und die Impfung gegen Humane Papillomviren verhindern lassen.
Das belegen auch die Ergebnisse des bisherigen Früherkennungsprogramms: Während die Gesamtzahl der Erkrankten um 75 Prozent zurückging, sank die Quote bei Frauen, die sich einer jährlichen Früherkennung unterziehen sogar um 90 Prozent. Damit gehört das deutsche Vorsorgeprogramm zu einem der erfolgreichsten im weltweiten Vergleich.
Einladungsverfahren soll Qualität verbessern
Erfahrungen bei der Früherkennung anderer Krebsarten haben ergeben, dass ein geregeltes Einladungsverfahren die Qualität der Untersuchung verbessern kann. Deshalb erhalten gesetzlich versicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren nun alle fünf Jahre eine persönliche Einladung ihrer Krankenkasse, die auf das gesetzliche Vorsorgeprogramm aufmerksam macht.
Das Schreiben enthält zudem eine Broschüre zur Entscheidungshilfe, in der über die Vor- und Nachteile der Früherkennung informiert wird. Ob eine Frau das Angebot in Anspruch nimmt, bleibt ihr überlassen – es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Untersuchung.
Das bleibt: Die jährliche Untersuchung für junge Frauen
Wie bisher kann jede junge Frau ab 20 Jahren einmal jährlich die Krebsvorsorge beim Frauenarzt in Anspruch nehmen. Dabei erfolgt neben Anamnese und gynäkologischer Untersuchung der sogenannte Pap-Test, ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals. Die Kosten der Vorsorgemaßnahmen übernimmt die Krankenkasse.
Neu ist seit 2020, dass sich die Vorsorge-Maßnahmen je nach Alter unterscheiden; Anspruch auf die jährliche Untersuchung haben nur noch für Frauen unter 35 Jahren.
Das ändert sich: Ko-Testung für Frauen ab 35
Für Frauen ab einem Alter von 35 Jahren ändert sich das Verfahren: Ihnen wird nun nicht mehr die jährliche Vorsorge angeboten, sondern alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung, die sogenannte Ko-Testung. Dabei wird der vaginale Abstrich nicht nur im Pap-Test auf Zellveränderungen untersucht, sondern auch auf HP-Viren.
Mit dem HPV-Test lassen sich Humane Papillomviren, die Hauptauslöser von Gebärmutterkrebs, nachweisen. Internationalen Studien zufolge ist der HPV-Test in Kombination oder anstelle des Pap-Tests für etwas ältere Frauen von Vorteil. Ein positives Test-Ergebnis deutet auf eine chronische HPV-Infektion oder Zellveränderungen hin, die auffälligen Befunde werden dann mithilfe weiterer Tests und Untersuchungen abgeklärt.
Vorsorge trotz HPV-Impfung
Die Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs ist auch für HPV-geimpfte Frauen sinnvoll. Zwar schützt die Impfung vor den gefährlichsten Auslösern eines Zervixkarzinoms, die Gruppe der HP-Viren ist jedoch groß und eine Infektion mit einem anderen HPV-Typ kann durch die Impfung nicht ausgeschlossen werden.
So bereitet man sich auf die Früherkennung vor
Frauen nach den Wechseljahren können den Vorsorge-Zeitpunkt frei wählen. Jüngere Frauen sollten bei der Terminvereinbarung darauf achten, dass die Monatsblutungen vorüber sind, da die Menstruation die Ergebnisse des Pap-Abstrichs verfälschen kann. Zudem sollte in den Tagen vor dem Test auf die Verwendung von Vaginalcremes und andere Gleitmittel verzichtet werden.