Kinder bekommen 2023 mehr Unterhalt
Ab dem 1. Januar 2023 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Getrennt lebende Mütter und Väter müssen ihren Kindern ab dem 1. Januar 2023 mehr Unterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle 2023.
Was konkret gilt ab 1. Januar
In der Einkommensklasse bis 1.900 Euro steigt der Mindestunterhalt von Kindern bis 5 Jahren auf 437 Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 396 Euro.
Bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren steigt der Unterhalt um 47 Euro – auf 502 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es 588 Euro – 55 Euro mehr als im vorherigen Jahr. Volljährige Kinder bekommen 628 Euro.

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Auch die Selbstbehalte steigen 2023
Die Selbstbehalte, also das, was dem Unterhaltspflichtigen minimal bleiben muss, wird zum Jahresbeginn erhöht. Bei Nicht-Erwerbstätigen auf 1120 Euro (160 Euro mehr) und bei Erwerbstätigen auf 1370 Euro (210 Euro mehr).
Die Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie vom Oberlandesgericht Düsseldorf, die bei der Festlegung des Unterhaltes herangezogen wird. Sie enthält 15 Einkommensgruppen bis zu einem Netto-Einkommen von 11.000 Euro.