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Eizellspende und Leihmutterschaft: bald auch in Deutschland legal?

Junge Frau sitzt traurig auf Bett
Viele Krebsbetroffene leiden darunter, keine Kinder kriegen zu können (Symbolbild)
© Unsplash / Kinga Howard

Eine Stiftung für Menschen mit Krebserkrankung fordert eine gesetzliche Neuregelung zur Legalisierung der Eizellenspende und der Leihmutterschaft. So könne auch Krebsbetroffenen der Kinderwunsch ermöglicht werden. Folgt nun eine gesellschaftliche Debatte zu diesen Themen?

Eizellspende und Leihmutterschaft bisher verboten

Nach geltender Rechtslage ist in Deutschland die Eizellspende verboten – im Gegensatz zur Samenspende. Dies bedeutet, dass etwa Frauen, die nach einer Krebsbehandlung keine eigenen fruchtbaren Eizellen mehr haben, aktuell keine Möglichkeit haben, schwanger zu werden.

Das sogenannte Embryonenschutzgesetz stellt auch die Leihmutterschaft in Deutschland unter Strafe. Während es in anderen Ländern, besonders prominent in den USA, schon lange möglich und erlaubt ist, ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen, ist es in Deutschland verboten.

Kinderwunsch für Krebsbetroffene wichtiges Thema

Laut der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSFJEMK) soll sich das schnell ändern: sie fordert klare und umfassende gesetzliche Neuregelungen in der Reproduktionsmedizin und somit eine Legalisierung der Eizellspende und Leihmutterschaft.

Der Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung, Mathias Freund, sagt: „Der Kinderwunsch ist ein wichtiges Thema für junge Krebsbetroffene.“

Er erklärt, dass zwar Kryokonservierung von Keimzellen inzwischen vielen jungen Menschen ein normales Weiterleben nach der Krebsdiagnose und entsprechender Therapie ermöglichen – und auch die Erfüllung eines Kinderwunsches. Doch laut Freund seien diese Maßnahmen eben nicht bei allen Betroffenen möglich.

Zum Beispiel in Fällen, in denen die Therapien umgehend beginnen müssen und für die Konservierung keine Zeit mehr sei. Oder in Fällen von Gebärmutterhalskrebs – hier seien die Betroffenen körperlich nicht mehr in der Lage, Kinder auszutragen.

Neue gesetzliche Regelung: vom Ausland lernen?

Diesen Menschen könnte eben die Eizellspende oder eine Leihmutterschaft weiterhelfen.

Für Mathias Freund ist deshalb klar: „Wir brauchen eine Diskussion über Eizellspende und Leihmutterschaft sowie eine pragmatische Regelung auf Grundlage von Erfahrungen aus dem Ausland, in dem bereits Regelungen bestehen und aus denen man lernen kann.“

Eine Neugestaltung des Gesetzes müsse praxisnah erfolgen, damit eine realistische und praktikable Lösung für betroffene Personen ermöglicht werden könne.

Bundesregierung hat Kommission eingesetzt

Im März hat die Bundesregierung eine interdisziplinär zusammengesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingerichtet. Sie soll in den nächsten Monaten Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft prüfen. Dabei soll sie auch Stimmung und Erfahrungen von Betroffenen in die Diskussion einbinden. Laut der Stiftung DSJFEMK hat diese Einbindung aber bisher nicht stattgefunden.

Deshalb hat die Stiftung sich mit dem Verein zur Förderung und Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland (VFLLD) zusammengetan und eine Allianz gegründet. Gemeinsam will man die Interessen aller Menschen vertreten, die von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sind und sich eine Legalisierung der Leihmutterschaft wünschen.

Quellen

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