Kriegen Eltern Sonderurlaub für die Einschulung ihrer Kinder?

Mädchen mit Schultüte feiert Einschulung
Der erste Schultag ist ein toller Moment für Kinder - und ihre Eltern
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Der erste Schultag – ein ganz besonderes Erlebnis nicht nur für die kleinen Schulanfänger, sondern auch für deren Eltern. Können Mama und Papa einfach Sonderurlaub von der Arbeit nehmen, um die Einschulung nicht zu verpassen? Was der Gesetzgeber dazu sagt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmer können aus bestimmten Gründen ihr Unternehmen um Sonderurlaub bitten
  • Die Einschulung des eigenen Kindes zählt üblicherweise aber nicht dazu
  • Im Normalfall müssen Eltern also regulär Urlaub nehmen, um beim ersten Schultag dabei zu sein

Einschulung: ein Muss für Mama und Papa

Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt deines Kindes. Es ist jetzt kein Kindergartenkind mehr, sondern ein richtiges Schulkind mit Schulranzen, Stundenplan und allem drum und dran!

Klar, dass Mama und Papa den ersten Schultag nicht versäumen möchten. Doch wenn Mama und Papa berufstätig sind, oder nur ein Elternteil, muss das mit dem Arbeitgeber geklärt sein – denn die Einschulung findet in der Regel unter der Woche statt, im laufenden Schulbetrieb. Daher fragen sich viele Eltern: Gibt es für die Einschulung des eigenen Kindes eigentlich Sonderurlaub?

Kein Sonderurlaub für Einschulung vorgesehen

Die kurze Antwort: leider nein. Die Einschulung deines Kindes ist üblicherweise kein Grund, der für Sonderurlaub ausreicht. Dieser wird nur zu bestimmten Anlässen gewährt.

Für dich als Elternteil bedeutet das: Wenn du mit deinem Arbeitgeber keine anderweitige Absprache getroffen hast, musst du für die Einschulung deines Kindes ganz normal Urlaub beantragen. Es empfiehlt sich, dies möglichst frühzeitig zu tun – da in deinem Unternehmen womöglich noch andere Eltern arbeiten, die sich ebenfalls für die Einschulung freinehmen möchten.

Je früher du deinen Urlaub einreichst, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass alles hinhaut. Verweigern darf dein Arbeitgeber dir den Urlaub ohnehin nur, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen – sprich, wenn etwa der Arbeitsbetrieb aufgrund zu geringer Besetzung nicht mehr gewährleistet ist.

Reicht auch ein halber Urlaubstag für die Einschulung?

Das hängt stark davon ab, wie der erste Schultag an der Schule deines Kindes gestaltet wird. Im Normalfall dauert die Zeremonie nicht mehr als ein paar Stunden, also kann es gut sein, dass ein halber Urlaubstag genügt.

Je nachdem, wie gut das Verhältnis zu deinem Vorgesetzten / Arbeitgeber ist, kannst du auch versuchen, eine Freistellung für ein paar Stunden zu vereinbaren. Oder eine Gleitzeitregelung festzulegen, nach der du die versäumte Arbeitszeit in den Abendstunden nacharbeitest.

Was versteht man genau unter Sonderurlaub?

Das Recht auf Sonderurlaub ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraph 616 geregelt. Dort heißt es, dass ein Arbeitnehmer keinen Erholungsurlaub nehmen muss, wenn „er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“.

Wann genau ein solcher Grund vorliegt, wird in dem Gesetzestext nicht präzisiert. Aber üblicherweise richten sich viele Arbeitnehmer nach den Vorgaben aus dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVÖD). Zusätzlich finden sich in vielen Arbeitsverträgen konkrete Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dort kann Sonderurlaub übrigens auch vertraglich ausgeschlossen werden.

Gängige Gründe für Sonderurlaub

  • Die eigene Hochzeit
  • Die Geburt des eigenen Kindes
  • Umzug aus betrieblichen Gründen
  • Tod eines engen Angehörigen (ersten Grades)
  • Gerichtstermin als Zeuge / Sachverständiger / Schöffe

Generell muss Sonderurlaub immer vorab beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber hat theoretisch das Recht, einen Nachweis für den Grund zu verlangen.

Quellen