Bundesregierung will Elterngeld kürzen: Mehr Eltern werden künftig leer ausgehen

Geldbörse mit Geldscheinen
Das Elterngeld ist für viele Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung
© Bigstock / Vitalii Petrushenko

Die Ampel-Koalition muss sparen – und plant deshalb Einschnitte in verschiedenen Bereichen. Der Rotstift soll auch bei den Sozialleitungen für Familien angesetzt werden: laut Finanzministerium sollen künftig weniger Leute Anspruch auf Elterngeld haben als bisher.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bundesregierung plant im Haushalt für 2024 Einschnitte beim Elterngeld in Deutschland.
  • Künftig soll es Elterngeld nur noch bis zu einem Nettoeinkommen von 150.000€ jährlich geben.
  • Ansonsten bleibt die Sozialleistung für die Elternschaft aber unverändert.
  • An der geplanten Kindergrundsicherung wolle man laut Familienpolitik aber festhalten.

Regierung plant Sparkurs für Deutschland: Elterngeld soll gekürzt werden

Am Mittwoch soll das Bundeskabinett den Bundeshaushalt für 2024 verabschieden. Dieser soll deutlich weniger Ausgaben beinhalten als zuletzt – Sparkurs ist angesagt.

Wie der „Spiegel“ berichtet, plant das Ministerium von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) deutlich Einsparungen in mehreren Bereichen. Hintergrund ist die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, der die Regierung gerecht werden muss. Dafür darf die Neuverschuldung 2024 bei maximal 16,6 Milliarden Euro liegen.

Einer der Bereiche, in dem gespart wird, ist das Elterngeld. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) will, offenbar in Übereinstimmung mit dem Finanzministerium, die Kosten senken, indem sie den Empfängerkreis für das Elterngeld stark reduziert.

Elterngeld nur noch bis Nettoeinkommen von 150.000€ jährlich

Künftig sollen nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro netto Anspruch auf die familienpolitische Leistung haben. Damit halbiert sich die bisherige Einkommensobergrenze von 300.000 Euro. Die Ausgaben für das Elterngeld 2024 sollen so um 290 Millionen Euro sinken.

Interessant ist dieser Aspekt deshalb, weil damit ein Paradigmenwechsel vollzogen wird. Ursprünglich sollte das Elterngeld nämlich auch für „besserverdienende“ einen Anreiz bieten, mehr Kinder zu bekommen. Durch die Kopplung des Elterngelds an das letzte Netto-Gehalt vor der Geburt (siehe unten) sollten auch Akademikerinnen dazu bewegt werden, die Erwerbstätigkeit vorübergehend auszusetzen.

Generell soll das Elterngeld als familienpolitische Leistung es Müttern und auch Vätern ermöglichen, ohne eine große Minderung ihres Lebensstandards Familien zu gründen. Dass dies seit der Einführung 2007 nur teilweise geglückt ist, zeigt eine Auswertung des SWR vom März 2023. Demnach bezogen in Rheinland-Pfalz nur 43 Prozent der Väter Elterngeld, und das auch nur meist für zwei oder drei Monate. Eine gerechtere Aufteilung der Care-Arbeit hat also nicht wirklich stattgefunden.

Dabei hat sich seit 2007 eines nicht geändert: Eine Erwerbstätigkeit ist zumindest für ein Elternteil in der Zeit nach der Geburt eines Kindes nicht ohne weiteres möglich – hier sollte das Elterngeld ansetzen und einen Ausgleich schaffen. Das soll es nun auch weiterhin tun, allerdings ohne dabei die Besserverdienenden mit einzubeziehen.

Immerhin: Während zunächst noch von Leistungskürzungen beim Elterngeld die Rede war, sind diese Pläne nun vom Tisch. Der Betrag bleibt also unverändert.

So funktioniert das Elterngeld in Deutschland bisher

Wie viel Geld Eltern für die Betreuung ihres Nachwuchses erhalten, hängt vom Einkommen ab. Das Basiselterngeld beträgt üblicherweise 65% des Nettoeinkommens vor der Geburt. Bislang werden hier maximal 2.770 Euro berücksichtigt.

Und wer nach der Geburt wieder arbeitet, aber weniger verdient, erhält 65% des Unterschieds zwischen dem Nettoeinkommen vor und nach der Geburt.

Zusätzlich existieren weitere Sozialleistungen wie ElterngeldPlus und Parnterschaftsbonus als Ergänzung.

Wer hat generell Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld steht laut §1, Abs. 1 im BEEG allen Eltern zu, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Leben mit ihrem Kind im selben Haushalt
  • Betreuen / erziehen das Kind selbst
  • Übt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit aus

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere Personen Anspruch auf das Elterngeld haben. Und auch Eltern, deren Kind zu bestimmten Zeiten des Tages von einer anderen Person betreut wird, zum Beispiel einem Au-Pair oder einer Tagesmutter, haben Anspruch auf Eltergeld.

Familienpolitik will an Kindergrundsicherung trotzdem festhalten

Eine gute Nachricht für Eltern gibt es beim Haushaltsentwurf aber auch: Für die Familienpolitik 2025 sind nach wie vor zwei Milliarden Euro zur Finanzierung der geplanten Kindergrundsicherung veranschlagt.

Damit wird immer wahrscheinlicher, dass diese komplett neue familienpolitische Leistung auch tatsächlich kommt – obwohl immer noch Klärungsbedarf in der Koalition besteht.

Quellen