Flugstreichungen durch Personalmangel: Wie ihr euer Geld zurückbekommt

Viele Menschen am Flughafen
Durch Personalmangel ergeben sich an vielen Flughäfen derzeit Abfertigungszeiten bis zu 3 Stunden
© Pexels / Connor Danylenko

Massiver Personalmangel bei vielen Airlines führt diesen Sommer zu überfüllten Flughäfen, chaotischen Zuständen an Gepäckbändern und zu Flugstreichungen. Über eure Rechte als Fluggäste und wie ihr das Geld bei Ausfall zurückbekommt, lest ihr hier.

Flugstreichungen durch Personalmangel

Vorfreude auf den Urlaub ist die schönste Freude. Aber nur dann, wenn ein reibungsloser Ablauf des Flugs garantiert werden kann. Airlines und Flughäfen kommen im Moment aufgrund von Personalmangel an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Lufthansa muss beispielsweise im Sommer ca. 2200 Flüge annullieren.

Während der Corona-Pandemie kehrten ein Großteil der Mitarbeiter:innen von Flughäfen und Airlines der Reisebranche den Rücken, sodass im Sommer viele Flüge ersatzlos gestrichen werden müssen. Betroffen sind hauptsächlich innerdeutsche Flüge und Flüge innerhalb Europas. Für Fluggäste ein Ärgernis.

Eure Rechte als Fluggast

Doch Flugausfälle bedeuten für Kunden nicht nur Ärgernis und Organisationsaufwand, sondern in manchen Fällen auch ein finanzieller Schaden.

Laut ADAC ist die Rechtslage klar: Wenn die Airline einen Flug cancelled muss sie das Geld zurückgeben. Doch gerade während der Pandemie halten sie die Fluggesellschaften oft nicht daran und weichen auf Gutscheine aus.

Für Ferienwohnungen, Hotel oder Mietwagen am Urlaubsort muss die Airline erst einmal aber nicht zahlen. Ihr als Fluggäste müsst in Vorleistung dafür gehen und könnt den Betrag anschließend bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Dienstleister beauftragen

Wenn ihr nicht auf die Airline warten wollt, dann wendet euch direkt an ein Fluggast-Rechteportal. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Sofort-Entschädiger oder ein Inkasso-Dienstleister.

Der Sofort-Entschädiger überschlägt, welche Summe in eurem Fall herausspringen könnte und macht dann ein Angebot. Ihr bekommt die vereinbarte Summe sofort zurück, aber der Dienstleister behält davon ca. 40 Prozent ein.

Ein Inkasso-Dienstleister verhandelt mit der Airline über die Entschädigung und behält sich selbst ca. ein Drittel des Geldes ein. In diesem Fall bekommt ihr als Gäste möglicherweise mehr Geld zurück, müsst aber deutlich länger darauf warten.

Die Airline bietet Ersatzflug an

In manchen Fällen wird die Fluggesellschaft einen Ersatzflug anbieten können, der nur geringfügig vom Ursprungsflug abweicht. Lehnt ihr die Alternative ab und verlangt stattdessen das Geld vom annullierten Flug zurück, verzichtet ihr auf den Anspruch wie zum Beispiel eine vorübergehende Unterbringung im Hotel oder Essen.

Wenn der Zug zum Flughafen ausfällt

Im Falle von Zugverspätungen und einen dadurch verpassten Flug, wendet man sich an die Deutsche Bahn oder das Bahnunternehmen, mit dem man zum Flughafen unterwegs war.

Ratsam ist es in jedem Fall, rechtzeitig und mit viel Puffer unterwegs zu sein, denn die Bahn haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.

Ein Tipp: Dokumentiert per Handy, wann ihr am Flughafen ankamt – egal mit welchem Transportmittel. Denn falls ihr den Flug verpasst, weil die Gepäckabfertigung zu lange gedauert hat, könnt ihr beweisen, dass ihr rechtzeitig am Flughafen wart.