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Frau findet ausgesetztes Baby in einer Einkaufstasche

Baby wird in Einkaufstasche ausgesetzt
60-Jährige findet Baby in Einkaufstasche vor Mehrfamilienhaus
© Polizei Braunschweig

Es klingt unvorstellbar und ist doch passiert: In Braunschweig wurde ein Neugeborenes in einer Tasche neben einem Wohnhaus gefunden. Mit dabei war ein Zettel mit der Bitte, das Kind in die Babyklappe zu bringen. Nun fahndet die Polizei nach den Verantwortlichen.

60-jährige Anwohnerin findet Baby vor Mehrfamilienhaus

Solche Szenen kennt man sonst höchstens aus Krimis. Eine 60-jährige Frau fand in Braunschweig ein Neugeborenes in einer Einkaufstasche, die auf der Straße neben einem Wohnhaus stand. Der Polizei zufolge entdeckte die Frau den Säugling bereits am Sonntagabend vorige Woche, als sie gerade auf dem Weg nach Hause war. Der Dame sei die grüne Einkaufstasche mit der Beschriftung „Blume 2000“ direkt aufgefallen, weil sie vor einem Mehrfamilienhaus herumstand.

Baby sollte vom Finder in eine Babyklappe gebracht werden

Die Frau bemerkte Bewegungen in der Tasche und sah nach. Tatsächlich lag ein männliches Baby darin, das in Decken und Laken eingewickelt war. Auch wurde ein Zettel beigelegt, der den Finder der Tasche darum bittet, den Säugling in die Babyklappe zu bringen.

Die 60-Jährige hat daraufhin das Baby mit in ihre Wohnung genommen und sofort den Notruf verständigt. Anschließend wurde das Baby zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht. Daraufhin betonte die Polizei, dass der Junge wohl auf sei.

Polizei fahndet nach Verantwortlichen

Nun fahndet die Polizei nach der Mutter oder der Person, die das Baby vor dem Haus ausgesetzt hat. Auch suchen die Beamten nach Zeugen oder nach jemandem, der Hinweise auf die grüne Einkaufstasche liefern kann. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden inzwischen die Beweisfotos der Einkaufstasche sowie Bilder der Decke und der Laken für die Öffentlichkeit freigegeben. Sie sollen helfen, die Verantwortlichen für diese Tat schnellst möglich zu finden.

Es handelt sich um eine Straftat

Das Aussetzen von hilflosen Menschen sei grundsätzlich eine Straftat, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans-Christian Wolters. „Natürlich gibt es Einschränkungen bei der Schuldfähigkeit, das kann bis zu einer Aufhebung der Schuldfähigkeit führen“, sagte er und fügte hinzu, dass es immer auf den Einzelfall ankomme und sich sowas nicht pauschal sagen lasse.

Schuldfrage muss geklärt werden

Dennoch sei das Aussetzen unter Paragraf 221 ein eigener Strafbestand im Strafgesetzbuch und müsse somit geahndet werden. Das gilt nicht nur für das Aussetzen von Babys, sondern auch, wenn Menschen, egal ob alt oder behindert, irgendwo hilflos zurückgelassen werden.
„Die Frage ist immer, wie konkret die Gefahr im Einzelfall für das Opfer war, daraus bemisst sich dann, mit wie viel Strafe das Ganze bedroht ist“, sagte Hans-Christian Wolters.

Aber auch in solchen Fällen müsse unabhängig davon die Schuldfrage geklärt werden. Allerdings sei das im Nachhinein schwierig.

„Einfacher ist es natürlich, wenn man die Person möglichst zeitnah nach der Tat begutachten kann”, so der Sprecher. Er hoffe, dass es der Polizei gelingt, die Mutter oder die Eltern des Babys ausfindig zu machen.

Zum Glück wurde das hilflose Baby rechtzeitig gefunden und ist trotz der schrecklichen Umstände wohlauf. 

Quellen

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